Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. dido78

    dido78 Pilot

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    @Travelman, Sir

    Vielen Dank.
    Dann werde ich jetzt mal an meiner Klage weiterarbeiten!

    Zur Argumentation bzgl. "handelt es sich um einen Flug" fiel mir vorhin noch ein:
    - E-Ticket (eine Ticketnummer für beide Flüge)
    - Reservierungsnummer, ebenfalls eine Nummer
    - Gepäck wurde bis STR eingecheckt und nicht bis Paris und entsprechend ein neuer Check-In, wie es bei 2 voneinander getrennten Flügen zwingend der Fall wäre...

    Ich werde mal berichten, was meine Klage ergibt!

    Grüße

    DiDo
     
  2. Sir

    Sir Bronze Member

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    Es gab aber nicht zufällig auch nur eine Flugnummer, was man ebenfalls ganz gut argumentativ verwerten könnte?
     
  3. dido78

    dido78 Pilot

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    Nein, leider nicht.
    Ich werde mich in der Klageschrift, rechtliche Ausführung aber garnicht groß über die Anzahl der Flüge etc. auslassen sondern direkt auf das Urteil EuGH verweisen, wo von Endziel gesprochen wird.
    Im Begründungsteil werde ich den Terminus Endziel verweden.

    Ich hoffe, das ist ausreichend...
     
  4. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ dido78

    Ich gehe mal davon aus, dass Du Dein Begehren auf Ausgleichszahlung bereits erfolglos an Air France gerichtet hast. Ansonsten läufst Du selbst bei Klageerfolg Gefahr, auf den Prozesskosten sitzen zu bleiben. Und von den 600,- EUR solltest Du die schon erhaltenen 50,- EUR abziehen und nur noch 550,- EUR geltend machen.

    Sir
     
  5. dido78

    dido78 Pilot

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    @Sir

    Danke für den Hinweis. Anspruch wurde per eMail an das Customer Care Center geltend gemacht. Und von dort auch abgelehnt.
    Muss ich da noch etwas anderes geltend machen? Oder beachten?

    Habe deine Vorlage der Klageschrift verändert und mittlerweile fertig.
    Zur Sicherheit hab ich denen heute noch meine Klageschrift zur Kenntnis als pdf gemailt mit dem Hinweis: Um unnötige Kosten und Mühen auf beiden Seiten zu vermeiden, bitte ich um Zahlung der Ausgleichsleistung bis längstens ..Frist..

    Nach Ablauf geht das Schreiben zum AG.

    Die 50€ ziehe ich mal nicht ab, da ich Sie in Form eines für meinen nächsten AirFrance gültigen Email-Reisegutscheins erhalten habe, den ich natürlich liebend gerne zurückgebe.

    Danke für Deine Hilfe!
     
  6. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Worum geht es hier ?
     
  7. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Man geht das aber schnell. Habe heute die 105,- € an die Justizkasse überwiesen. Hatte meine Klageschrift erst vor einer knappen Woche abgeschickt. Nun bin ich aber gespannt, ob sich die Investition gelohnt hat. Falls nicht, hatte die Angelegenheit wenigstens einen gewissen Unterhaltungswert.
     
  8. dido78

    dido78 Pilot

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    Einreichen meiner Klageschrift bei AirFrance war wirkungslos.
    In der Argumentation zieht AF sich jeweils auf EU 261/2004 zurück. Die Entscheidung des EuGH zur Behandlung von großen Verspätungen wird nicht kommentiert oder anerkannt.

    Jetzt werde ich meine Klageschrift nochmals durchlesen und dann gehts los.

    Achja, ich musste den Streitwert auf 300 Euro reduzieren, da zwar nominell 600 Euro angezeigt wären, allerdings erst dann, wenn die Verspätung bei alternativem Transport mehr als 4h beträgt (50% Minderungsrecht für das Luftfahrtunternehmen aus EU 261/2004).

    Bin mal gespannt...
     
  9. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @dido78

    Stimmt zwar mit dem Minderungsrecht auf 50%, aber warum nicht 600,- € Streitwert versuchen. Vielleicht bietet dann ja AF die 300,- € außergerichtlich an. Vielleicht machen die ja sogar keinen Gebrauch vom Minderungsrecht, nur um eine Klage zu vermeiden.
     
  10. dido78

    dido78 Pilot

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    @ecco_giorgio

    Stimmt hab ich mir auch schon überlegt. Allerdings liegen dann auch die von mir zu bezahlenden Kostenvorschüsse höher...

    @Sir
    @Travelman

    Habt ihr ne Meinung, doch die 600€ versuchen?
     
  11. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ dido78:

    Die Frage ist, wenn es zum Prozess kommt und Du bekommst statt der geforderten 600 nur 300,- €, ob dann auch die Hälfte der Prozesskosten an Dir hängen bleiben, weil dies möglicherweise als Vergleich gewertet wird. Da sollte sich aber besser ein Profi zu äußern.
     
  12. Sir

    Sir Bronze Member

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    Wenn die Ankunftsverspätung nicht mehr als 4 Stunden betragen hat, reduziere die Klageforderung auf 300,- EUR würde ich sagen. Diese Höchstgrenze ist zu unstrittig, als dass es Gegenstand von Zugeständnissen der Gegenseite sein würde. Du würdest mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest auf 50% der Prozesskosten (Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten) sitzen bleiben.
     
  13. cookie

    cookie Einsteiger

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    @ecco_giorgio


    Hallo,

    wir waren auch dabei und können Dein Erlebtes nur bestätigen. Auch habe ich schon versucht, für meine Familie Ausgleichszahlungen gegenüber easyjet geltend zu machen. Die schreiben genau den selben Mist wie bei Dir. Werde jetzt auch Klage einreichen, arbeite beim RA, deshalb ist das sehr günstig für mich.


    Würde gerne deine Daten haben wollen, um Dich möglicherweise als Zeuge zu benennen. Du kannst unsere Daten auch gerne haben.

    Gruß
    cookie
     
  14. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ cookie:

    Habe extra eine Kontaktmail eingerichtet: [email protected]

    Schreibe mir und wir können dann die Telefonnnummern austauschen, wenn's recht ist.

    Ich glaube aber nicht, dass da Zeugen notwendig sind. Ich hätte alleine schon 4 Fluggäste als Zeugen zu bieten. EJ wird einlenken und zahlen, bevor es zum Prozess kommt.

    Es gibt noch einen zweiten Thread genau zu diesem Flug. Bitte auch da mal reinschauen.
     
  15. Hunski

    Hunski Entdecker

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    Lieber Herr xxx,

    vielen Dank, dass Sie letztens uns kontaktiert haben.

    Ich möchte mich bei Ihnen für alle zusätzlichen Unannehmlichkeiten entschuldigen, die Ihnen durch die Verspätung und Umleitung Ihres Fluges entstanden sind. Ich kann Sie versichern, dass es nicht der Standard bei uns ist.

    Es tut mir Leid, dass Sie keine Verpflegungsgutscheine von uns erhalten haben. Da wir aber festgestellt haben, dass diese Gutscheine vergeben wurden, kann ich Ihnen keine Erstattung für Ihre Spesen anbieten.

    Ihren Antrag auf die Erstattung Ihrer Benzinkosten können wir weiter bearbeiten, sobald Sie uns die erforderlichen Unterlagen in einer Form zukommen lassen, die Ihnen in der früheren Email mitgeteilt wurde. Wir bräuchten von Ihnen eine richtige Rechnung von der Tankstelle, damit die Erstattung von der zuständigen Abteilung akzeptiert werden kann.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Karolina Benyskiewicz
    easyJet Kundenbetreuung
    Kunde 04.10.2010 10:41
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es wurden weder Gutscheine an die Passagiere verteilt (ich wüsste nicht wann
    und wo) noch ein Bustransfer angeboten, im Flugzeug wurde eine halbe Stunde
    vor der Landung angekündigt das wir in Köln/Bonn landen und nicht in
    Düsseldorf, auch das war am Flughafen noch nicht mitgeteilt worden. Des
    Weiteren wurde nur auf vergünstigte Mietwagenkonditionen hingewiesen, von
    einem Bus war nicht die Rede.
    Hier mit fordere ich Sie noch einmal auf mir die entstandenden Kosten,
    welche in der Rechnung ausgewiesen wurden (welche eine richtige
    ordnungsgemäße Rechnung einer Tankstelle darstellt) aufgelistet sind. Zudem
    fordere ich die mir zustehende Entschädigungszahlung über jeweils 250 Euro
    auf mein Girokonto KTN
    BLZ zu überweisen.
    Als Frist für die Zahlung setze ich ab heute 4 Wochen, also den 01. November
    2010. Sollte bis dahin keine Zahlung eingegangen sein, werde ich eine Klage
    anstrengen.
    Gruß,
    2010/9/30 easyJet Kundendienst Team <[email protected]>
    >
    Antwort (Karolina Benyskiewicz) 30.09.2010 14:48
    Lieber Herr xxx,

    vielen Dank, dass Sie letztens uns kontaktiert haben.

    Nach der Überprüfung der Verpflegung unserer Passagiere am 08. September 2010 konnten wir feststellen, dass wir Gutscheine unseren Kunden verteilt haben.

    Mit diesen Gutscheinen hatten unsere Passagiere die Möglichkeit, sich Essen und Getränke am Flughafen zu besorgen. Somit können wir die Kosten für Ihre eigenen Reisespesen nicht übernehmen.

    Damit wir aber weiter Ihren Anspruch auf die Erstattung der Benzinkosten noch genauer prüfen können, bräuchten wir von Ihnen einen Zahlungsbeleg, der Ihnen auf einer richtigen Quittung von der Tankstelle ausgestellt wurde.

    Alternativ dazu können Sie uns eine Rechnung für die Benzinkosten zukommen lassen, die mit einem Stempel der Tankstelle versehen ist.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Karolina Benyskiewicz
    easyJet Kundenbetreuung


    ^^ Hab jetzt nur noch mal geantwortet und geschrieben das ich Klage einreichen werde, muss ich nun noch die Frist abwarten oder kann ich direkt Klage einreichen ?
     
  16. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo Hunski,

    warte noch die Frist ab. Auf die paar Tage kommt es nun auch nicht an. Willst Du die Klage selbst oder über einen Anwalt erheben? Dein Fall scheint ganz besonders einfach zu sein, von daher könntest Du es auch selbst machen. Bei Dir reicht fast eine einzige Seite für den Klageschriftsatz. In jedem Fall wäre es schön, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst.

    Sir
     
  17. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Hunski

    Wenn Du erneut geschrieben hast und eine Frist gesetzt, solltest Du auch warten. Denn sollten die wider Erwarten doch zahlen, so bleibst Du auf den gerichtlichen Vorkosten sitzen, weil die Klage ja gegenstandslos wäre. Eine Frist von 14 Tagen hätte ja eigentlich auch gereicht. Vermutlich wird ja auch Dein zweites Schreiben abgelehnt. Sollte dies der Fall sein, so musst Du nicht mehr die Frist einhalten, da ja nicht mehr mit einer Erstattung zu rechnen wäre. Normalerweise antwortet EJ aber schon nach einem Tag. Bei dem Customer Service London dauert es allerdings deutlich länger. Lustig wird's, wenn man beide Services anschreibt und widersprüchliche Stellungnahmen erhält, weil die offenbar sich nicht abstimmen. Das stärkt die Unglaubwürdigkeit vor Gericht.
     
  18. joewhite

    joewhite Entdecker

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    Mich hat es auf einem Flug PRG-MXP erwischt - 4 Stunden Verspätung.
    Ich korrespondiere zur Zeit mit dem EJ Kundendienst.
    Meine Frage: welches Gericht wäre für einen derartigen Fall für eine Klageeinreichung zuständig?
    Danke jw
     
  19. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du hast die Wahl zwischen dem Gericht, das für den Abflughafen und dem Gericht, das für den Zielflughafen zuständig ist.
     
  20. joewhite

    joewhite Entdecker

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    @Sir
    Also das heißt: Klage in tschechisch oder italienisch?
    Na ja - soweit reichen meine Sprachkenntnisse doch nicht
     

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