Hallo, meine Eltern sollten eigentlich am 21.06 von Nürnberg über CDG und DTW nach RSW fliegen. Als sie am Morgen des Abflugtages am CI in NUE auftauchten, wurde Ihnen gesagt, dass die Maschine (AF) wegen technischer Probleme in Paris bleiben musste und der Flug ausfällt. Alle anderen Anschlussflüge (CDG->DTW->RSW) konnten natürlich nicht mehr erreicht werden. Die Agents am Check-In haben meine Eltern dann auf eine Lufthansa-Maschine nach FRA umgebucht. Die Maschine ging um 17 Uhr raus nach FRA. Der ursprüngliche Flug mit Air France nach CDG wäre am frühen Vormittag gewesen. In Frankfurt wurden Sie dann in ein Hotel einquartiert und auf eine Maschine (22.06) nach Detroit umgebucht. Meinen Eltern ging somit ein Urlaubstag verloren, für den Sie im voraus schon bezahlt hatten. Kann man von der Fluggesellschaft noch irgendetwas einfordern wegen des Flugausfalls? Oder haben die mit der gezahlten Hotelübernachtung und der Umbuchung alles geleistet, was einem zustehen würde? Wenn nicht, wie geht man in diesem Fall vor? Danke und Gruß
Ich habe ein aehnliches Problem (JFK-FRA) und mich online ein wenig informiert: Die EU Verordnung: http://www.schlichtungsstelle-mobilitae ... 004_09.pdf weitere Infos gibt es auch auf der website von der schlichtungsstelle. Demnach sollten deinen Eltern und mir (wenn ich das richtig verstehe) je 600E pro Person zustehen. Meines wissens nach ist die entsprechende Tel nr 01805 830 830 dafuer zustaendig. edit: die hotline ist dafuer nicht zustaendig, aber mir wurde schon mal gesagt, ich haette keine ansprueche (ja ne is klar)... richtigerweise soll man sich auf airfrance.DE ueber kontakte an AF wenden. Mal schauen, ob ich von denen etwas hoere. edit2: Die hotline ist laut website dafuer zustaendig, wenn man einen status hat. Ansonsten via Kontaktformular AF kontaktieren mfg Chris