Gebühren weil man mit Card bezahlt?

Dieses Thema im Forum "Amex, VISA, Mastercard - Kreditkartenanbieter" wurde erstellt von GEman, 31. Dezember 2006.

  1. miles-and-points

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    Kann man die US$ online ohne Extra-Gebühren bezahlen oder
    benötigt man dazu eine US-CC (mit allen Problemen für Leute,
    die keine Sozialvers.-Nr. im "bushland" haben/haben wollen)?

    Ansonsten halt die Versionen mit
    Irland: 16 + 42,76 (aber ohne TSC) = EUR 58,76
    oder
    Spanien: 16 + 37,76 = 53,76 + 5 TSC = EUR 58,76
    Und dort fallen keine Gebühren für einen "Auslandseinsatz"
    bei deutscher CC an und Währungsschwankungen auch nicht.

    Ganz davon abgesehen, daß es wegen der EU-Vorschriften in
    Hinsicht des "Wohnsitzes" keine Schwierigkeiten geben kann -
    das ist mir der EU-Zuschlag von max. 4,30 Euro schon wert.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Nee, ich nehme natürlich meine dt. EUR-Kreditkarte, sonst habe ich ja keinen Währungsvorteil derzeit. Die 1,75% Umrechnungsgebühr zahl ich da gerne, und die sind im Wechselkurs von 1,30 (tatsächlich derzeit 1,32) ja auch schon berücksichtigt.

    Irland hab ich früher auch gerne genommen. Als das Pfund günstig stand, auch UK.
     
  3. miles-and-points

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    Und Gebühren für einen "Auslandseinsatz" gibt es neben den 1,75
    Umrechnungs-Prozenten keine, ja? Das hört sich nicht schlecht an.
    Und niemand fragt nach einem (Zweit-)Wohnsitz drüben? Interessant.

    Schätzungsweise ab nächster Woche wird es währungstechnisch wohl
    wieder interessant, in THB zu zahlen. Bis jetzt habe ich stets mit Karten
    der dortigen Banken gezahlt - ohne Extra-Gebühren jetzt mit M&M-Visa?
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Das kommt auf deine CC an, ich nehme meine M&M VISA, und da sind es laut Abrechnung immer 1,75%.

    USA ist bei mir eh der eingetragene Wohnsitz im Account, so gesehen ist das derzeit billigste bei mir eh der Normalfall. Wüsste aber nicht, wer da was fragen sollte, man kann doch Tickets grundsätzlich überall kaufen und ausstellen lassen, und bei eTickets entfällt ja der Versand. Außerdem kann man niemandem vorschreiben, wieviele Wohnsitze er hat. Früher konnte man bei M&M sogar 2 verschiedene Wohnsitze in verschiedenen Ländern gleichzeitig ins Profil eintragen.
     
  5. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    @flysurfer
    wenn ich bei der Buchung USA Wohnsitz eingebe, werde ich
    1. gefragt, welche Adresse
    2. bei der Bezahlung, wenn ich meine M&M Visa eingebe, sagt das System sofort, sie haben den Wohnort D.
    Also klappt das nicht regulär mit dem buchen per USA.
    Ich denke, eine fiktive Adresse einzugeben, ist schlicht eine Urkundenfälschung - grob gesehen und wird mit Sicherheit, wenn bei der LH bekannt , auch als solche gesehen.
    Klär mich auf, wenn ich falsch liege.
    @checkin
    Zur CC Gebühr, die häufig von BKK Hotels erhoben wird.
    Ich habe diese Gebühr im Interconti - Four Season - zahlen müssen.
    Dann habe ich bei M&M Visa interveniert in D, Auskunft: hätten sie nicht zahlen müssen. Aber ohne zahlen kein Zimmer.
    Von der Erstattung dieser Gebühr durch Visa D konnte keine Rede sein, trotz unseres sechsstelligen Umsatzes p. Jahr mit Visa.
    Vielleicht mache ich da was falsch, wie hast Du das gemacht?

    Gruss Toby
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Natürlich klappt das, du darfst halt dabei nicht eingeloggt sein. Und Adressen gibt es in Amiland viele. Urkundenfälschung? Auf sowas kommt auch nur ein Deutscher... :shock:
     
  7. miles-and-points

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    Um diese Sache muß man nun allerdings nicht wirklich "streiten".

    Ist es nicht so, daß das System (auch, wenn man nicht eingeloggt war und über LH.com mit angeblichem Wohnsitz USA buchen möchte) bei Angabe der deutschen M&M-Visa-Nummer den Wohnsitz in Deutschland "erkennt"? Daß die Angabe eines falschen Wohnsitzes (was bei flysurfer, der ja anscheinend tatsächlich und nachweisbar in Amiland gemeldet ist, anders gelagert ist als bei den allermeisten Usern hier, die nur ihren tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland angegeben haben) schon ein klein bißchen nach "Schummeln" riechen mag, kann ja auch flysurfer nicht wirklich in Abrede stellen.

    Wir persönlich buchen z.B. (das mag für manche "überängstlich" sein) nicht in den USA und auch nicht in Irland (weil wir dorthin keine Verbindung haben oder haben wollen), sondern manchmal auf der spanischen Site, weil dies tatsächlich mit einer gemeinsam genutzten Finca auf der Putzfraueninsel ein Neben-Wohnsitz von uns ist und die EU-Freizügigkeit wirklich nur innerhalb der EU gilt und derzeit noch nicht auf's "bushland" ausgeweitet worden ist.

    (SPASS!) :D Aber wir wissen ja, wie hart unsere Kanzlerin daran arbeitet... :D (SPASS!)

    Insofern waren die Fragen über die Buchungsmöglichkeit auf der US-Site ohne echten Wohnsitz dort doch berechtigt. Genauso würde ich ja sagen: die von uns ebenfalls gern genutzte Möglichkeit der Buchung via lufthansa-thailand.com oder früher eben lh.co.th fällt/fiel uns deshalb so leicht, weil wir über den Residenten-Status samt TH-Konto und TH-CC verfügen.

    Deshalb möchte ich diesen TH-Weg auch nicht uneingeschränkt empfehlen - obwohl es möglicherweise überhaupt keinen Streß bereiten mag, wenn man diese Seiten ohne "echten" Wohnsitz nutzen würde. Aber das weiß ich nicht mit Sicherheit. Deshalb eben meine Zurückhaltung mit Empfehlungen für den allgemeinen Gebrauch. :D
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Nein, so ist es nicht.

    Es gibt natürlich auch kein Gesetz gegen den Einsatz deiner dt. Kreditkarte, wenn man sich im Ausland befindet. Im Gegenteil, die CC-Gesellschaften lieben das, weil die dafür Gebühren kassieren.

    Da jeder, den ich kenne, jeweils von dem Land aus seine eTix bucht, wo es gerade am günstigsten ist und noch nie jemand Probleme hatte, kann ich diese Ängstlichkeit nicht nachvollziehen.

    Man beachte auch, dass ich nicht geflogene Segmente aus diversen Buchungen in Irland, UK oder sonstwo auch problemlos zum Tax-Refund stornieren konnte/kann. Und zwar in Deutschland.

    Wer keine Adresse in dem entsprechenden Land hat, gibt eben einfach seine dt. Anschrift ein, dann ist alles korrekt bis auf das Land, das man ja nicht editieren kann. Und dass man es nicht editieren kann, ist ja LHs Wunsch, nicht meiner.

    Aber vielleicht hat LH die deutsche Mentalität einfach nur zu gut durchschaut und kommt deshalb auch wunderbar damit durch, deftige Gebühren dafür zu verlangen, dass man LH den kompletten Buchungsaufwand via Online-Buchung abnimmt und die Rechnung dann auch noch mit der von LH ausgegebenen CC bezahlt (macht 3 EUR Zusatzstrafe).

    No thanks.
     
  9. miles-and-points

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    Das wäre ja sehr beruhigend.

    Uns ist es allerdings schon passiert, daß wir über die TH-Seite eines der dortigen Angebote buchen wollten und eine e-mail bekamen: wir sollten doch bitte unsere thailändische Kontakt-Telefonnumemr angeben - was kein Problem war, da ich mich ja auch wirklich im Land befand. Und tatsächlich: noch am gleichen Tag wurde ich auf dem thailändischen Handy von einer freundlichen LH-Mitarbeiterin kontaktiert, die sich nach der Buchung und einigen persönlichen Daten erkundigte.

    Das hatte ich zunächst damit in Verbindung gebracht, daß M&M-Visa- und Passagier-Name nicht übereinstimmten, aber auf Rückfrage wurde mir erklärt, daß es eben bestimmte Fares gibt, die eigentlich nur den dortigen Inländern zur Verfügung stehen sollen, und daß es mir, da ich mich tatsächlich im betreffenden Land befinde, natürlich ebenfalls offenstände, diese Special-Fares zu buchen und zu nutzen.

    Das hatte mir zu denken gegeben. Aber wenn Du uns jetzt die eindeutige Auskunft gibst, daß dies nicht so sei - umso besser.

    Zu den länderspezifischen Specials:
    Nehmen wir das Beispiel LH772/LH773 nach Hoh Chi Minh (ex-Bangkok selbstverständlich). Da gibt es eben auch heute (für Flüge im Januar habe ich testbuchungen durchgeführt) große Unterschiede:

    Eco DE: 345 + 50,64 + 23 TSC + 3 CC = 421,64 EUR (nur Y buchbar)
    Eco TH: 7,000 + 1,985 + 600 TSC = 9,585 THB = 203,80 EUR (Q class)

    Biz DE: 417 + 50,64 + 23 TSC = 490,64 EUR (nur in C class buchbar)
    Biz TH: 12,620 + 1,985 + 600 TSC = 15,205 THB = 323,29 EUR (D class)

    First DE: 512 + 50,64 + 23 TSC = 585,64 EUR (in F class)
    First TH: 23,905 + 1,985 + 600 TSC = 26,490 THB = 563,23 EUR (F class)

    Und diese "Sonderpreise" (die - anderes Thema - möglicherweise noch außerhalb des LH-Buchungssystems im Land oder auch online zu unterbieten sin mögen) möchte man eben lieber nicht an "Nicht-Thailänder" verkaufen. Ich kann mir vorstellen, daß dies in anderen Ländern ähnlich ist; weiß dies aber nicht mit Bestimmtheit zu sagen.

    Es ist möglich, so zu buchen - aber es könnte LH auffallen. Hatte ich gedacht. Daß es anders ist, ist schön zu hören. Dafür dienen ja solche Diskussionen hier. :D
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Klar, BKK (u.ä.) ist ein Sonderfall wegen einiger Billigtarife dort, die es auch nur dort gibt. Dagegen gelten die KOMBI-Fares inzwischen wohl weltweit, es geht dabei auch nur um das Sparen der TSC. Was du beschreibst sind ortsgebundene FARES, da hat LH natürlich ggf. ein Auge darauf, dass das auch nur von Leuten genutzt wird, die sich im Land aufhalten. Natürlich jeder diese Fares trotzdem buchen, indem er ein ortsansässiges Reisebüro bemüht.
     
  11. miles-and-points

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    Das ist ja auch nur ein Beispiel gewesen, um aufzuzeigen, daß LH bei Einsatz der deutschen CC ja offensichtlich wirklich "sehen" kann, daß man seinen Wohnsitz in Deutschland hat (was ich oben mit dem Wörtchen "erkennen" zu umschreiben versuchte) - und dann möglicherweise nachfragt.

    Insofern hat das "überängstliche Verhalten" nicht immer und automatisch etwas mit "typisch deutschem" Denken zu tun, sondern vielleicht auch einfach nur mit anderen Erfahrungen (und einer grundsätzlich anderen Einstellung zu "Regelverletzungen").

    Auch dabei kommt es eben immer darauf an, wo man sich selbst sieht, wie man sich im Leben seinen Geschäftspartnern gegenüber verhält und was man dementsprechend auch vom Gegenüber erwarten kann und darf.

    Wir wollen hier ja in den Diskussionen nur an möglichst "richtige" Informationen kommen - und aus den Erfahrungen anderer lernen.
    :D
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Nein, was LH sieht, ist evtl. ein dt. klingender Passagiername, und natürlich können sie anhand der Kreditkartennummer erkennen, in welchem Land diese ausgestellt wurde. Insbesondere M&M-Kreditkarten erkennt man außerdem auf Anhieb, da in deren Nummer auch der FF-Status codiert ist und diese Dinger naturgemäß fast nur in Deutschland ausgestellt werden.

    Mit dem Wohnsitz hat das Ganze also überhaupt nichts zu tun, außer dass eine dt. M&M CC halt oft auch gleichzeitig die offizielle M&M-Nummer des Benutzers ist, und wenn im dazugehörenden M&M-Account dann ein dt. Wohnsitz steht, wird LH natürlich stutzig.

    Zu Geschäftsgebaren: Dass LH in Deutschland TSC und Kreditkartenbenutzungsstrafgebühren verlangt, halte ich für ein unwürdiges Verhalten gegenüber Geschäftspartnern, was LH jedoch in keinster Weise zu stören scheint.

    In den USA werden Online-Buchungen mit Kreditkarte zB bei UA mit 1000 Extrabonusmeilen belohnt und sind selbstverständlich frei von jeglichen Zusatzgebühren. Und die Steuern sind auch niedriger.
     
  13. GEman

    GEman Silver Member

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    Die Diskussion ist jetzt etwas "aus den Fugen geraten".
    Ich habe die Abrechnung der Visa Card und die Rechnung von Hayman einfach zu meiner Bank geschickt. Die werden das klären.
    Danke für die angeregte Disussion
    GeMan
     
  14. miles-and-points

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    Hi, GEman,
    das ist für Deinen Fall natürlich sowieso die beste Vorgehensweise.

    Andereseits finde ich schon, daß sich die Diskussion hier sehr fruchtbar entwickelt und recht interessante Erkenntnisse erbracht hat. Deine ursprüngliche Frage ist doch eigentlich hinlänglich (soweit uns dies möglich ist/war) beantwortet worden, oder?

    Das ist sicherlich nicht "verboten", aber auch nicht sehr kundenfreundlich.

    Einerseits ist von Fällen berichtet worden, bei denen es eine Erstattung der CC-Gebühren gegeben hat, andererseits gibt es Fälle, wo dies nicht der Fall war.

    Wenn Deine Bank nun sagen würde: "Da können wir leider nichts machen", dürfen wir daraus wohl nicht schließen, daß man die Gebühren niemals zurückbekommt - genauso wie ein für Dich positives Ergebnis nichts darüber aussagt, ob andere vielleicht in ähnlichen Fällen nicht unter Umständen doch auf den Kosten sitzenbleiben.

    Aber die Infos, die es hier so ganz nebenbei gegeben hat zum CC-Einsatz im Ausland, finde ich persönlich sehr nachdenkens- und überlegenswert. Deshalb habe ich mich gern an der Diskussion beteiligt. :D

    Meinst Du, man hätte - so wie sich die Diskussion entwickelt hat - nach den ersten vier oder fünf Postings einen neuen Thread aufmachen sollen?

    Würde mich wirklich (für ähnliche Fälle in der Zukunft) schon sehr interessieren.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Es klappt nur wann es ganz klar auf der Rechnung zu sehen ist das So viel % oder so viel Geld als CC Gebühr Extra Berechnet ist. Danach Muss du Der Rechnung und CC Bon Direkt an der CC Firma (Visa, Master Diners oder so) und nicht an deine Haus Bank. Deine Bank kommt Zurück mit irgendeine Ausrede. Aber bei eine Schriftlichen Aufforderung an der CC Firma mit eine Beweis Müssen Sie es erstatten.

    Ich habe es bei der LH oder Ryanair usw nicht versucht weil ich weiß das ich danach nicht mehr buchen kann
     
  16. miles-and-points

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    Jetzt hat Lufthansa die Regeln zur Kreditkarten-Gebühr verändert:
    Bei Buchung eines Eco-Tickets (EU) wird jetzt "13 Euro TSC" angezeigt.

    Und darunter:
    Die TSC bei Flügen in Biz oder First beträgt weiterhin 10 bzw. 15 Euro. :lol:
     
  17. schreiberhsch

    schreiberhsch Silver Member

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    @checkin
    Danke für die Info. Werde ich sofort versuchen und hier über das Ergebnis berichten. Unsere Rechnungen sind klar so ausgestellt, das man die Aufschläge erkennt wg. Kreditkartenzahlung.
    Gruss Toby

    @flysurfer
    er schrieb: auf so etwas kann nur ein Deutscher kommen!

    Laut LH ist ein Ticket ein Dokument. Alle zur Erstellung eines Tickets oder etickets notwendige Daten sollten schon richtig sein.
    Dein Rechtsverständnis ist mir nicht ganz klar.
    Das Du mit amerikanischen Wohnsitz oder Adresse diese Flüge buchen kannst, wie von Dir geschildert, ist in Ordnung. Aber jeder mit einer anderen, nicht USA Adresse, kann das nicht.
    Das sind Regeln, die hat die LH so aufgestellt. Ob das passt oder nicht, es ist halt so.
    Und hier im Forum zu erklären, gebt doch eine fiktive Adresse oder einfach die deutsche ein, ohne Länderkennung, das ist meiner Meinung nach ein starkes Stück.
    Das hat bei mir nichts mit deutscher Mentalität zu tun, sondern einfach mit einem anderem Rechtsempfinden als Du es wahrscheinlich hast!
    Gruss Toby
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Wo stehen denn diese Regeln, die LH angeblich aufgestellt haben soll? Aber selbst wenn LH solche Regeln aufgestellt HÄTTE, wieso sollten diese etwas mit RECHT und GESETZ zu tun haben? Und wo ist auf der "Urkunde Ticket" bitte die Adresse des Passagiers vermerkt? Zumal man ja jeden dieser innereuropäischen Standardtarife ganz regulär ohne "Wohnsitznachweis" oder "Wohnsitzangabe" buchen kann, wenn man statt lufthansa.com ein normales deutsches Reisebüro bemüht. Dort ist die TSC dann halt Verhandlungssache. Man kann diese "Ticketurkunden" sogar an einem normalen LH-Ticketschalter überall in Europa und dem Rest der Welt zu den dort jeweils gültigen Konditionen kaufen, ohne dass man dabei irgendeine Adresse angeben müsste. Vermutlich begehen die LH-Mitarbeiter dabei ein Verbrechen, da sie sich das Ticket nicht mit dem geprüften Wohnsitz des Käufers "beurkunden". Oh mein Gott!

    Und wenn ich eine besonders günstige Fare etwa ex BKK buchen will (was mit Kreditkartengebühren und sonstigen Aufschlägen nun überhaupt nichts mehr zu tun hat, sondern ein ganz anderes Thema ist), kontaktiere ich eben ein Reisebüro in Thailand (oder dessen dt. Partner, zB vornsesitzen.de). Dem ist es dann auch egal, wo ich wohne, hauptsache ich bezahle brav und hole das Ticket irgendwann ab oder lasse es mir hinterlegen oder zuschicken. Das Ticket wird jedenfalls ganz regulär in Thailand ausgestellt, so wie es in den sales restrictions dieser besonderen Fare vermerkt ist. Darum geht es nämlich bei den ganzen Gebühren: Wo ein Ticket ausgestellt wird, nicht wo einer wohnt. Die Wohnsitzangabe (LAND) bei lufthansa.com Buchungen dient einzig und allein dazu, den Ausstellungsort des Tickets festzulegen.

    Aber was red ich, bezahlt nur mal schön eure TSC und Kreditkartenbenutzungsstrafgebühren, meine LH-Aktien werden es euch auch weiterhin danken. :D
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Zurück zum eigentlichen Thema
    "CCC bei Hotel-/Ticket-Buchungen":

    Auch diese Fälle gab es schon (zumindest mit den alten Ritsch-Ratsch-Belegen, die damals noch per Hand ausgefüllt wurden): zwar eigentlich eindeutig ein Zimmer- bzw. Ticketpreis, darunter exakt 2,5 oder genau 3% davon zusätzlich = Gesamtpreis (alles eindeutig von einer Person geschrieben).

    Und dennoch sagte die zuständige Gesellschaft für Zahlungs-Systeme GZS, daß eine Erstattung "selbstverständlich ausgeschlossen" ist, da dies (vorgedruckt) das Feld für "Tip" (Trinkgeld) ist und der Karteninhaber darunter unterschrieben hatte.

    Was checkin wohl meint, sind eigentlich nur noch sehr selten vorkommende Einzelfälle, in denen explizit so etwas wie "zzgl. 3% Credit Card Charge" auf der Rechnung ausgedruckt wurde. In einigen Fällen hat es damals dann wohl tatsächlich Rückbelastungen für den Kunden gegeben; verbunden mit einer Art "Abmahnung" an die Akzeptanzstellen, dies nicht mehr zu tun.

    Das Ende vom Lied: die Akzeptanzstellen kommen dieser Bitte nach (weil sie sonst womöglich "ausgeschlossen" würden) - aber eben nicht in dem Sinne, daß sie die CCC nicht mehr nehmen, sondern sie eben nicht mehr getrennt auswerfen und erst recht nicht als CCC bezeichnen.

    Das ist aber recht lange her - inzwischen wurde eben schon längst anerkannt, daß es nicht zu verhindern ist (siehe Lufthansa und andere Airlines). Und der jetzt eingeschlagene Weg (TSC 13 Euro; bei ELV 3 Euro preiswerter) läßt wohl selbst notorischen "Klägern" keinen Raum mehr. :D
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Hier ein simples Beispiel für die Regeln eines günstigen ex BKK Tarifs (Z Klasse).

    Wie man sieht, steht nirgendwo irgendwas über den Wohnsitz des Passagiers. Völlig irrelevant. Es geht schlicht und einfach nur darum, WO das Ticket verkauft werden darf und WO es ausgestellt werden muss.

    Wer so ein Ticket also auf der thailändischen LH-Website (= bei LH in Thailand) ordert, kauft es logischerweise in Thailand, und dort wird das Ticket dann natürlich auch ausgestellt. Also alles exakt nach den Regeln. Wenn LH-Mitarbeiter anschließend trotzdem anrufen und neugierig nachfragen, handelt es sich dabei also um einen Einschüchterungsversuch, denn natürlich will LH lieber, dass ein "reicher Deutscher" den "Ausländertarif" bezahlt und nicht den billigeren "Einheimischentarif". Rechtlich aber hat man vermutlich durchaus einen Anspruch auf das Ticket zum günstigeren Tarif, doch wenn LH sich standhaft weigert und man das vor einem dt. Gericht einklagen müsste, ist das natürlich alles graue Theorie und man kauft sich das Ticket dann einfach bei einem Reisebüro in BKK, wo sie sich über jeden Kunden freuen.

    Nun aber zurück zum eigentlichen Thema: dem Einsparen von TSC und Kreditkartenstrafgebühren bei besonders günstigen Tarifen innerhalb Europas. Betrachten wir den günstigsten RT-Tarif auf der Strecke MUC-TXL: EKOMBI1 für EUR 15.00 + Steuern + Gebühren + Zuschläge + TSC + Kreditkartenbenutzungsstrafe. Diesen Tarif gibt es unabhängig davon, wo man ihn bucht, ob nun in MUC, DUB, LAX oder BKK. Es erscheint im CRS immer derselbe EKOMBI1-Tarif für EUR 15 mit exakt denselben Fare Rules, zu Deutsch Tarifregeln.

    Diese lauten unter dem für uns wichtigen Punkt "Sales Restrictions":

    That's all.

    Kein Wort über den POS, kein Wort darüber, wo das Ticket ausgestellt werden muss. Kurzum: Der Verkauf ist nach dem 25.12.06 immer und überall erlaubt. Lustigerweise gab es früher noch einige Restriktionen, die den Verkauf und das Ausstellen auf EU-Länder (und noch ein paar andere) beschränkten, doch nachdem LH diese Tarife inzwischen auch in den USA und weltweit anbietet, wurde das fallen gelassen.

    Wir können also zusammenfassen, dass es keinerlei Regeln gibt, die festlegen, wo dieses günstige EUR 15 Ticket verkauft werden darf und wo es ausgestellt werden muss. Jeder Ort im Universum ist hierfür zunächst gleich gut geeignet. Da sich jedoch einige Orte, insbesondere Deutschland, in Sachen TSC und Strafgebühren eher negativ hervorgetan haben, ist es dennoch sinnvoll, solche Tickets an einem zivilisierteren Ort zu kaufen, wo entsprechende Extragebühren (noch) nicht anfallen. Wer dies macht, verletzt kein Gesetz, keinen Vertrag und keine Regel. Er begeht auch keine Urkundenfälschung, dient die Angabe einer Adresse beim Ticketverkauf doch allein der Zustellung für den Fall, dass ein Papierticket ausgestellt werden muss.

    Wer sein Ticket im Ausland kauft, weil es dort günstiger ist, hat folglich auch kein seltsames Rechtsempfinden und muss dafür genauso wenig ins Gefängnis, wie wenn er sich als Deutscher einen VW Golf in Italien besorgt, weil der dort günstiger zu haben ist. Derlei wird vom EU-Recht sogar geschützt, das bedeutet, wenn sich ein Deutscher ein bestimmtes Ticket lieber in Irland kauft, so hat er laut EU-Recht einen Rechtsanspruch. Kurzum: LH kann dem Passagier mit so einem Ticket genausowenig die Beförderung verweigern wie VW dem dt. Kunden des Italo-Golfs eine Garantiereparatur in einer dt. Werkstatt.

    Aus diesem Grund werden die Eingaben im Adressfeld von LH bei eTix auch geflissentlich ignoriert und das Ticket auch dann sehr gerne ausgestellt, wenn jemand eine offensichtliche deutsche Heimatadresse einträgt, obwohl unten beim Land "Irland" steht. Aus demselben Grund erstattet LH in Deutschland(!) später auch die Gebühren für ein solches nicht oder nur zum Teil geflogenes Irland-Ticket zurück und schickt ggf. artig ein Telex nach Irland, damit sich das dortige LH-Büro um die Rückerstattung kümmert, die in meinen Fällen auch stets prompt und korrekt erfolgte.

    Im übrigen: Wer ernsthaft meint, ich wäre so doof, 1.) etwas Illegales zu machen, 2.) darüber auch noch öffentlich zu schreiben und 3.) auch noch andere dazu animieren, es mir gleich zu tun, ohne dass ich davon irgendeinen Vorteil habe, sollte vielleicht ein wenig nachdenken und erst dann die Moralkeule zum persönlichen Angriff schwingen.

    Und wer sich durch die allgemeine Bemerkung "typisch Deutsch" persönlich angegriffen fühlt, ist wirklich selber schuld, schließlich darf ich das sagen - ich habe ja selbst einen dt. Pass. ;)
     

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