Kompensation bei Verspätung Abflug Südamerika

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Aeroperu 2013, 21. Januar 2016.

  1. Aeroperu 2013

    Aeroperu 2013 Pilot

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    Hallo Zusammen,

    welche rechtliche Grundlage gibt es bei einem verspäteten Abflug ab Südamerika ?

    In meinem konkreten Fall häufen sich die verspäteten und gestrichenen Abflüge nach Deutschland via Sao Paulo oder Bogota mit LAN bei jeden zweiten Flug. Abflug-Airport ist Lima, Peru.

    Dadurch verpasse ich meistens den Anschlussflug mit der LH nach FRA.

    Saludos,

    JK
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Die inner(süd-)amerikanischen Flüge von Peru nach Bogota oder von Peru nach Brasilien unterliegen nicht den Bestimmungen der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Somit hat man nach dieser Rechtsvorschrift keinen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichzahlung als pauschalen Schadenersatz.

    Peru, Kolumbien und Brasilien sind Mitgliedsstaaten des Montrealer Übereinkommens. Erleidet man durch die Verspätung einen konkret bezifferbaren Schaden (z. B.: Verdienstausfall, Ausgsben für nicht stornierbare reservierte Hotelzimmer) so hat man gem. Art. 19 in Verbindung mit Art. 22 des Montrealer Übereinkommens einen Anspruch auf entsprechenden Schadenersatz. - Soweit die Theorie. Stellt sich die Fluggesellschaft quer und rückt mit 'der Kohle' nicht raus, müßte man in der Praxis entsprechend vor einem Gericht in einem dieser Staaten klagen.
     
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  3. Moritz

    Moritz Guide

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    Deine Anfangsfrage ist, sofern ich das richtig verstehe, anders zu beantworten als deine Folgefrage. Sprechen wir nämlich von einem Flug, der in Südamerika startet und von einer EU-Airline durchgeführt wird oder ein EU-Land als Ziel hat, stehen dir die normalen Entschädigungen nach der Fluggastrechte VO zu.

    Anders sieht die Sache allerdings bei Zubringern aus. Sollte also dein LAN-Flug von Lima nach Sao Paulo oder von Lima nach Bogota Verspätung haben, steht dir keinerlei Entschädigung laut der Fluggastrechte VO zu. Hier könntest du entweder bei der Airline um eine Entschädigung "betteln" oder dich mit der Rechtslage in den jeweiligen Ländern auseinandersetzen (mir ist dahingehend allerdings keine Regelung in den genannten Nationen bekannt).

    Da Schlesinger zeitgleich geantwortet hat, wie ich gerade sehe, verzichte ich mal auf Ausführungen zum Thema Montrealer Abkommen.
     
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  4. Aeroperu 2013

    Aeroperu 2013 Pilot

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    Vielen Dank für die beiden recht ausführlichen Antworten.

    In den letzten beiden Fällen hatte ich auf der LH Webseite ein Ticket ab Lima über GRU nach HAJ gekauft, im zweiten Fall auch LH Webseite ab Lima über BOG nach HAJ, jeweils Retour.

    Innerhalb vier Wochen ist mir zweimal der Flug von Lima nach GRU/BOG gestrichen worden, d.h. noch nicht einmal verspätet, wegen Maschinenschaden.

    LAN hat mir Hotel und Essenvoucher angboten, umgebucht auf den nächsten Tag, aber keinerlei Entschädigung angeboten, auch nach langer Diskussion und Nachfrage nicht...

    Samstag fliege ich wieder über GRU nach FRA......bin mal gespannt und wollte mich dementsprechend "rüsten".

    Saludos,

    Juergen
     
  5. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Auch wenn jetzt die Zusatzinfo kommt, daß über LH gebucht wurde, ist der Sachverhalt nicht anders zu beurteilen:

    Artikel 36 Abs. 1 u. 2 -Aufeinander folgende Beförderung- MÜ

    (1) Jeder Luftfrachtführer, der Reisende, Reisegepäck oder Güter annimmt, ist bei Beförderungen im Sinne des Artikels 1 Absatz 3, die nacheinander durch mehrere Luftfrachtführer ausgeführt werden, den Vorschriften dieses Übereinkommens unterworfen; er gilt für den Teil der Beförderung, der unter seiner Leitung ausgeführt wird, als Partei des Beförderungsvertrags.

    (2) Bei einer solchen Beförderung kann der Reisende oder die sonst anspruchsberechtigte Person nur den Luftfrachtführer in Anspruch nehmen, der die Beförderung ausgeführt hat, in deren Verlauf der Unfall oder die Verspätung eingetreten ist, es sei denn, dass der erste Luftfrachtführer durch ausdrückliche Vereinbarung die Haftung für die ganze Reise übernommen hat.
     
  6. Moritz

    Moritz Guide

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    Rechtlich hast du vollkommen recht @Schlesinger, tatsächlich könnte das aber durchaus einen Unterschied machen. Auch wenn es nur Codeshares sind, LH ist bei Dingen wie diesen zumindest meiner Erfahrung nach sehr kulant.

    Ich würde mich vielleicht einfach mal an LH wenden und auf die vielen Probleme hinweisen. Als guter Kunde bekommt man vielleicht irgendwas von der LH oder darf sich zumindest darüber freuen, dass LH Druck auf die Codeshare-Partner ausübt. Ob das am Ende wirklich was bringt, sei dahingestellt. Als SEN o. ähnliches ist es aber zumindest einen Versucht wert.
     
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