http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1 ... 05,00.html Kammergericht = Oberlandesgericht , ist schon mal was .
Warum Halleluja...? Dann wird Ryanair eben alles noch einmal durchkalkulieren und keine 1-Cent oder 1-Euro Aktionen mehr anbieten. Oder zumindest die Zahl der Sitzplätze zum Billigtarif wie andere Airlines auf 1-5 Stück verringern. Irgendwo müssen die doch das Geld wieder reinholen... Es geht ja im Prinzip nicht um die Buchungsgebühren. Die sind nicht illegal. Es geht nur um die beworbenen Preise auf die später noch die Gebühr aufgeschlagen wird. Anstatt Tickets ab 1 Cent oder 1 Euro hätte Ryanair dann z.B. Tickets ab 5,01 Euro oder 6 Euro in die Werbung schreiben müssen. Ryanair ist doch im Moment die einzige Airline die wirklich noch billig fliegt. Alle anderen Airlines aus dem Billigsegment sind doch nicht mehr wirklich billig. Oder...? EasyJet, Wizzair, Germanwings... Wo gibt es da noch Flüge für Preise wie bei Ryanair...?
außerdem kann man ja auch ne visa electron karte benutzen wenn man dazu zu unfähig ist sag ich nur pp
Ich verweise auf meinen schicksalhaften Umbuchungsfall Germanwings , wo eine Zahlung per telefonischer Kreditkarte 2 Kreditkartenumbuchungsgebührenkostensurcharges von 8 € pro Person auslösten . Die will ich jetzt wiederhaben , ich werde berichten . ICH WERDE DIESE GOTTVERDAMMTEN DRECKSÄCKE AUF DIE KNIE ZWINGEN ! DIE SOLLEN VOR MIR IM STAUB WINSELN UND UM GNADE BITTEN ! ICH WILL KEINE GNADE SONDERN 18 EURO . NÄ , 16 .
Doch, diese Gebühren sind illegal, sogar in allen europäischen Ländern. Ich habe als Kunde das gesetzlich verbriefte Recht für ein Produkt den ausgewiesenen Preis zu bezahlen und keine Zuschläge für das Bezahlen selbst. Ich soll ja nicht 9 Euro Kreditkartengebühr bezahlen weil ich mit denen fiegen will sondern nur weil ich eine Rechnung bezahlen will! Dein Gesicht möchte ich sehen wenn beim nächsten Tanken 1 Euro extra fürs Barzahlen verlangt wird bzw. 2,50 Euro für Kartenzahlung. Anzumerken wäre noch das raynair trotz Aufforderung durch das Gericht keine Angaben zu den tatsächlichen Transaktionskosten bei Kreditkartenzahlungen machen konnte ( oder besser wollte ), wohl um dann einer von der VBZ angestrengten Sachadensersatzklage keine Nahrung zu geben.
Z.B. WizzAir bietet Flüge für 19.99 Euro an (die ich jetzt mehrmals gebucht habe). Macht jedoch Werbung mit 22,49 Euro. Also incl. der Buchungsgebühr. Somit gibt es keine versteckten Kosten. Denn der Endpreis wird ja beworben. Lufthansa nimmt ja z.B. auch eine Buchungsgebühr. Nur wird diese ja inzwischen im Endpreis der beworben wird auch mit einberechnet. Ryanair hat immer nur zzgl. Gebühren geschrieben und fleißig weiter mit 1 Cent und 1 Euro Tickets geworben. Das Beispiel mit der Tankstelle ist so nicht richtig. Das mit den Kosten fürs Bezahlen käme unerwartet und die Rückgabe des Benzins wäre problematisch. Bei den Fluggesellschaften sieht man die Kosten vor der Buchung. Ich denke immer noch, daß sich das Urteil vor allen Dingen an den Kosten aufhängt die nicht in der Werbung drin stehen. Eben diesen Buchungsgebühren. Und somit gibt es das Ticket praktisch nicht zu dem Betrag zu kaufen der überall beworben wird. Im Notfall heißt diese Gebühr demnächst halt nicht mehr "Buchungsgebühr", sondern halt irgendwie anders. Und schon haben die Gerichte wieder für ein paar Jahre neue Arbeit... Wobei die beworbenen Preise auch nicht immer die sind die man am Ende im Laden zahlt. Bei meinem McDonalds zahle ich für da 1x1 pro Produkt nicht einen Euro. Es sind 1,10 Euro. Im TV heißt es aber immer, daß jedes Produkt für einen Euro zu haben ist...
Dem Beitrag von BER Flyer kann ich auch so nicht zustimmen. Früher gab es im EWR eine sogenannte Barzahlungsklausel, diese wurde den Händlern von den großen Kreditkartenfirmen auferlegt, sodass es diesen (den Händlern) nicht erlaubt war, einem Kunden einen Rabatt zu geben, wenn er bar bezahlen wollte. Umgekehrt hieß es also auch, alle zahlen den gleichen Preis - egal ob mit CC oder bar bezahlt wird. Meines Wissens hat Mastercard 2005 diese Regelung abgeschafft, das bedeutet, dass die Händler bei Barzahlung einen Rabatt bzw. umgekehrt bei Kreditkartenzahlung einen Zuschlag nehmen können. In der Regel verzichten die Händler auf diese Gebührenweitergabe an den Kunden, sie dürften es aber schon. Sogesehen basierte das ganze also auf einer Regelung, die seitens der Kreditkartenfirma dafür sorgen soll, dass der Endkunde die KK öfters benutzt. Kompliziert wird es dann wieder dadurch, dass a) es bei FR wohl nur wenig barbezahlte Tickets gibt und b) sich die Iren ja nicht immer an alle Regeln streng halten
Durch den Preiskampf gerade bei Billigairlines sind halt im laufe der Zeit viele teilweise widersprüchliche und unnötige Gebühren auf die Flugtickets entstanden.Der Kreativität der Preisgestaltung bei Ryanair und co.scheinen keine Grenzen gesetzt zu sein...:lol:
Ja. Nur ohne diese angeblich unnötigen Gebühren würde es keine Billigarlines mehr geben. Reiner Ticketpreis = 1 Cent oder 1 Euro rechnet sich leider nicht. Also muss man das Geld irgendwo her kriegen. Jetzt werden alle schreien: Aber nicht von mir...!!! Aber woher denn sonst? Das ist ein Wirtschafts- und kein Wohlfahrtsunternehmen. Das Geld muss von den Kunden kommen. Wenn Ryanair wegen solch unsinniger und überflüssiger Gerichtsurteile ab nächste Woche alle Preise wie Germanwings etc. auf mindestens 19,99 Euro hoch setzt, dann werden hier auch alle schreien. Denn wer profitiert am Ende von diesem Urteil das gegen die Buchungsgebühren spricht? Der Kunde? Nein. Dann werden halt die Ticketpreise wieder nach oben geschraubt oder die billigen Sitzplätze im Flieger werden reduziert. Für lau kann man kein Flugzeug in die Luft bringen.
Bin selber Händler und habe 10 Jahre lang Kreditkarten akzeptiert. Eine solche "Regelung" gab es nie, es war eine rechtlich immer illegale Auflage der kreditkartenunternehmen ( also einer privaten Firma, nicht des Gesetzgebers ). Ich habe mich selten daran gehalten und den Vertretern der Firmen immer angeboten einfach das Logo ihrer Karte von der Ladentür zu kratzen wenn Sie mit meinem Geschäftsgebahren ein Problem haben. Ist nie passiert, statt dessen bekam ich zu hören "aber hängen Sie es nicht an die Große Glocke". Mein Tankstellenbeispiel war willkürlich gewählt. Natürlich würde an der Säule ein Schild hängen "zuzüglich Zahlungsentgelt". Es geht darum das Ryanair eine Strafgebühr AUSSCHLIEßLICH für das Bezahlen verlangt. Das Ticket kostet 19,90, wenn ich es bezahlen will muss ich 4,00 Euro eben nur für den Bezahlvorgang entrichten. Das ist illegal. Gilt auch für jede andere Branche.
habe gerade von nem bekannten gehört, dass wizzair diese gebühr nur bei wizz-kreditkarte nicht aufschlägt, diese gibt es jedoch nur mit wohnsitz in ungarn => da es sich in diesem fall um einen verstoß gegen eu-recht (ausländerdiskriminierung) handelt, würde man ziemlich sicher vor dem eugh recht bekommen
Nein. Das stimmt nicht. Die Buchungsgebühr wird auch bei Zahlung über das Wizz-Konto nicht erhoben. Und das kann man eröffnen wenn man aus Deutschland und anderen Ländern kommt. Eine Wizz-Kreditkarte braucht man nicht. Einfach im Buchungsmenü die Option Wizz-Konto anstatt Banküberweisung oder Kreditkarte anklicken. Dann geht die Buchungsgebühr auf 0 Euro runter.
Bei den Billigfliegern ist die Preisgestaltung und insbesondere die Berechnung von Zuschlägen und Steuern etc. mittlerweile dermaßen unübersichtlich un willkürlich geworden,dass ich mich über ein solches Urteil freue, damit sie sich in Zukunft nicht mehr alles bei der Preisgestaltung erlauben können. :roll: