Ein interessantes Erlebnis durfte ich am letzten Samstag, dem 14. Mai erfahren. Gerne möchte ich Eure Erfahrungen oder Meinungen dazu lesen: 1 ECO-Ticket ZRH-MUC-AMS und dann am Folgetag wieder zurück. Alle Flüge LH resp. LH Cityline Der Flug von ZRH nach MUC hatte eine Verspätung von 40 Minuten. Grund: Wegen starkem Regen konnte der Flieger in MUC nicht pünktlich starten, der Flughafen verbot Flüge während 20 Minuten. Der Flug kam dann in ZRH 15 Minuten vor dem planmässigen Rückflug an. Das Boarding in ZRH begann um 1725 Uhr. Um 1750 Uhr waren alle PAX im Flieger. Abgehoben ist der Flieger um 1810 Uhr. Gelandet in MUC um 1853 Uhr auf einer Aussenposition. Der Anschlussflug war geplant um 1905 Uhr von MUC nach AMS. Beim Aussteigen kein direkter Gatetransfer, alle PAX im gleichen Bus zum Hauptgebäude. Dort angekommen zur Anzeigetafel. Der AMS-Flug war nicht mehr auf den Tafeln. Dann noch zum Gate G05 gelaufen. Die LH-Angestellte dort zu mir: Sorry, der Flug ist schon weg. Am LH-Servicecenter hätte man mir ein Hotel gezahlt und die Umbuchung auf den ersten Flug am Sonntag und einen späteren Rückflug gleichentags. Ich verzichtete und flog mit LX mit dem letzten Flieger um 2050 Uhr von MUC wieder zurück nach ZRH. Dieser Flug war für mich kostenlos. Gemäss der bekannten EU-Fluggastverordnung müssten meiner Meinung nach die folgenden Beträge resp. Zahlungen an mich erfolgen: 1. Erstattung des vollen Ticketpreises 2. eine Ausgleichszahlung von 250 Euro (Distanz bis 1500 km) 3. weiterer Schadenersatz für eine bereits bezahlte Hotelnacht (Rate non-refundable) für die Nacht vom 14. auf den 15. Mai Sehe ich das richtig oder kann sich die LH auf höhere Gewalt berufen, da der Flughafen MUC während 20 Minuten keine Flüge zuliess? Meines Erachtens wäre der Anschlussflug bei einem direkten Gatetransfer wohl gewährleistet gewesen, da ich nur mit Handgepäck flog. Danke für Eure Meinungen.
Die werden sich schon auf höhere Gewalt berufen, Du schreibst es ja auch. LH kann ja für den Regen nix und ebenfalls nix dafür das der Flughafen für einige Zeit geschlossen wurde. Immerhin hat Dir LH mehrere Möglichkeiten angeboten aus den Du wählen konntest. Mehr ist da nicht drin.
Haben Dir doch genug angeboten... verpflichtet sind sie sogar zu weniger... Aber kannst ja versuchen das Geld für das Ticket zurückerstattet zu bekommen...
Unglaublich as hier fuer Nassauer rumlaufen. Ein Flughafen wird aus Sicherheitsgruenden wegen schlechten Wetters gesperrt, ein Flug ist deshalb verspaetet und dann eine Entschaedigung fordern. Absurd. Soll LH ad Wetter kontrollieren...... Die Gier einige Leute hier ist ekelerregend. S
Nun, prinzipiell ist es nicht überraschend, dass es in Mitteleuropa regnen kann. Niemand hat Lh gezwungen ein Ticket mit so knapper Umsteigezeit zu verkaufen, dass dadurch bereits ein Anschluss verpasst wird. Auch ist der Regen nicht dafür Verantwortlich, dass ein Direct Ramp Transfer nicht organisiert wurde. Finde die Fragen des OP daher schon nachvollziehbar. VG Carsten
Nun denn. Mit Nassauer und Gier hat meine Frage eigentlich nichts zu tun. Es geht wohl eher darum, wie die Rechtslage aussieht. Wenn nun dfw-sen diese Meinung über mich hat, obwohl er mich eigentlich gar nicht kennt, so zeugt dies nicht unbedingt von einer guten Kinderstube. Etwas mehr Sachlichkeit bei einer normalen Frage täte hier gut. Es ist in diesem Zusammenhang erfreulich, dass es auch Forumsmitglieder wie kasi gibt, welche meine Frage schon verstanden haben. Es ist ausser Frage, dass ich den Ticketpreis komplett zurück bekomme. Ob es da geregnet hat oder nicht, spielt grundsätzlich keine Rolle. Der Reisezweck konnte nicht mehr eingehalten werden, so habe ich mich auch für den Rückflug nach ZRH entschieden. Die Frage ist vielmehr, ob eine Ausgleichszahlung von 250 Euro und die Übernahme der Hotelkosten, für ein Hotel, welches ich nicht benutzen konnte, da LH den Flug nicht abgewartet hat, nachfordern kann. Es entzieht sich mir, warum a) kein direkter Gatetransfer stattgefunden und b) der Anschlussflug mich nicht abgewartet hat. In all den Jahren ist mir dies nicht vorgekommen. Man hätte mich ja auch auf den letzten KLM-Flug um 2000 Uhr umbuchen können. Das hätte ja auch gereicht. All dies wurde von LH nicht gemacht. Dass ich am Service-Schalter in München sehr freundlich behandelt wurde, ist erfreulich und zeigt mir, dass LH, trotz vielen Unkenrufen, immer noch ein sehr gute Airline ist. Dass man mich kostenlos nach Hause zurückbefördert hat, ist auch erfreulich. Aber es ist auch so vorgesehen. Dass man mir ein Hotel und eine Umbuchung angeboten hat, ist auch löblich. Aber auch das ist so vorgesehen. Wenn es "nur" am Regen gelegen hätte, dann wären mir diese Entschädigungen ja gar nicht angeboten worden. Um zum Punkt zu kommen: Wie sind die Meinungen und vor allem die Erfahrungen von den Forumsmitgliedern in einem ähnlichen Fall? Ich bin wohl kaum der Erste, welcher selbiges erlebt hat. Alle Beiträge sind willkommen, sofern diese auch etwas zur Sache beitragen und nicht unqualifizierte Äusserungen zum Besten geben, nur um den Score an Bewertungen zu erhöhen, damit er oder sie dann Diamond Mitglied wird.....
Sehe ich auch so. EIn weltfremder Nassauer.... LH hat hunderte von Autos und Fahrer auf "Stand Bye", damit fuer ale Umsteigepassagiere ein Gatetransfer angeboten wird falls der Flughafen wegen schlechte Wetters geschlossen wird. Aber bitte weiterhin schoen billige Tickets anbieten. Was ich aber am wenigsten verstehe ist, wie Leute ueberhaupt ihre Zeit damit verbringen koennen eine Entschaedigung in so einer Situation zu fordern. Haben die denn soviel Zeit und keinerlei Selbstachtung? S
Pinguin , als Leiter der Rechtsabteilung des Fielvliegervorums FVV darf ich dir folgende Meßlatte für diese sowie alle dich in Zukunft eventuell noch beschäftigenden Schadenersatzfragen an die Hand geben : Wenn du Pulver sehen willst mußt du nachweisen , daß das Handeln deines Gegeners a) rechtswidrig ist ( wenn er dich zum Beispiel trotz Vertrages nicht an das gewünschte Ziel befördert ) und b) schuldhaft ist . Und da wird es kompliziert weil du hier den Nachweis erbringen mußt , daß zum Beispiel ein Forveldbus zur Verfügung stand und da auch Benzin drin war und ein Fahrer oder sonst noch was durch das Verschulden der LH schief gegangen ist . Die LH braucht sich hier nicht zu verteidigen , erst später im Prozeß . Anders ist es mit pauschalierten Leistungen nach den bekannten EU - Regeln , zum Durchsetzen derselben brauchst du in der Regel nur eine Uhr . " 3. weiterer Schadenersatz für eine bereits bezahlte Hotelnacht (Rate non-refundable) für die Nacht vom 14. auf den 15. Mai " könnte man auch anders formulieren : " 3. wegen nicht rechtzeitigen Erscheinens beim Autohändler ist mir ein Schnäppchen durch die Lappen gegangen , ich muß jetzt für einen Ferrari California mit 5000 km anderswo 30.000 Oiro mehr bezahlen . " Meinst du , daß die LH dir die bezahlen müßte ? Denk drüber nach und laß mich das Ergebnis wissen .
Geschätzter Somkiat, Ganz ehrlich muss ich sagen, dass ich Deine Ausführungen stets für höchst erbaulich halte. Das nicht erst seit heute, sondern auch schon seit geraumer Zeit, dass ich in diesem Forum Mitglied sein darf. Es ist schon richtig, dass ich den Autohändler nicht einklagen könnte, falls ich durch mein Zuspäterscheinen ein Schnäppchen verpasst habe. Ich muss jedoch auch etwas anderes dazu anbringen: Fakt ist, ich habe für eine Leistung bezahlt. Ob ich nun 150 Euro oder 1500 Euro für das Ticket bezahlt habe, spielt ja keine Rolle. Fakt ist weiter, dass ich nur einen Teil der Leistung erhalten habe. Wenn ich ein Frühstück in einem Restaurant bestelle, bin ich ja auch nicht zufrieden, wenn ich nur eine Scheibe Brot erhalte und den Kaffee sowie die Butter und die Marmelade erst nach Hinweis, dass das so in der Menukarte steht. Im übertragenen Sinne also im Beförderungsvertrag. Im vorliegenden Fall habe ich vom Recht Gebrauch gemacht, vom Vertrag zurück zu treten. LH flog mich umgehend mit dem nächsten Flieger der Swiss wieder zurück zum Ausgangspunkt. Das kostete mich nichts. Zudem wies man mich darauf hin, dass ich den ursprünglichen Flug kostenlos umbuchen oder mir die Kosten rückerstatten könne. Wäre LH so grosszügig gewesen, wenn ich nicht im Recht wäre? Man hätte ja sagen können, flieg morgen um 6 Uhr weiter und kehre dann wieder mit dem gleichen Flieger zurück. Dann hätten sie mich ja von A nach B und wieder zurück befördert. Somit mache ich mir auch keine Sorgen, dass ich den Ticketpreis vollumfänglich zurück erhalte. Was ich aber gerne wissen möchte, ist der Umstand, wie dies die werten Forumsmitglieder sehen, in Bezug auf eine Ausgleichsleistung und einen Schadenersatz für das gebuchte und bezahlte Hotel. Es gibt Mitglieder, die meinen, man könne hier mit flapsigen Bemerkungen den Grosskotz markieren. Diese disqualifizieren sich ja damit selber. Dann gibt es aber auch diejenigen, welche interessante Überlegungen zum Thema anstellen. Zu denen gehörst z. B. auch Du, somkiat. Und genau das ist der springende Punkt: Genau diese Meinungen und Überlegungen möchte ich ja gerade. Auch um selber abschätzen zu können, ob es sich lohnt, hier bei LH zu intervenieren. Denn mir fehlt schlicht die Erfahrung, da ich ebendiese nicht erlebt habe. Es ist mir schlicht noch nie passiert, dass mir ein Anschlussflug ziemlich vor der Nase wegflog. Und ich fliege nicht nur einmal pro Jahr nach Malle. Somit danke ich Dir, somkiat, zuerst einmal für Deine Überlegungen zum Thema, welche die Angelegenheit auch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Auch den anderen, welche etwas zum Thema beigetragen haben. Dümmliche Bemerkungen wie etwa von dfw-sen darf man sich getrost dahin schieben, wo die Sonne nicht scheint. Ein Forum sollte ja ein Austausch von Gedanken sein. Sie sollten dem OP aber auch etwas nützen. In diesem Sinne freue ich mich auf weitere Anregungen zum Thema.
pinguin ich habe schon ein Fläschchen Grauburgunder intus und kann deswegen erst morgen wieder was Elementares publizieren . Falls du weißt wie mein Freund Senator wird lass es mich wissen bitte .
Um noch mal zum eigentlichen Thema zurückzukommen, was SOMKIAT hier so anschaulich beschrieben hat, findet sich auch in den AGB von LH wieder: Will heissen, die Haftung beschränkt sich in den allermeisten Fällen auf die Leistungen des Beförderungsvertrages, und nicht auf Folgeschäden! Das ist alles völlig normal. Alles andere wäre wirtschaftlich auch gar nicht kalkulierbar. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sind wie üblich natürlich ausgenommen. Aber im konkreten Fall trifft das natürlich nicht zu, und auch sonst würde man das warscheinlich gar nicht mitbekommen, geschweige denn beweisen können. Wer das persönliche Risiko minimieren möchte, muss eben erstattbare Raten buchen.
Nichts. Ich halte meine Anmerkungen fuer sachdienlich. Der OP soll ein wenig weinen und dann die angelegenheit schliessen........Diese Maximierer-Gier wird ihn auf keinen gruenen Zweig bringen... S
Besten Dank flumats. Dies ist auch eine interessante Sichtweise. Was dfw-sen mit dem Weinen meint, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall werde ich nunmehr ein hübsches Schreiben an Lufthansa übermitteln und bin gespannt darauf, was schlussendlich als Entschädigung ausgezahlt wird. Will heissen, bleibts beim Ticketpreis oder kommt mehr raus. Natürlich werde ich das Ergebnis in diesem Thread mitteilen. Wird wohl ein Weilchen dauern, bis die Antwort kommt. Danke an alle, welche mir nachvollziehbare und vor allem sachdienliche Argumente geliefert haben.
Besonders auch von mir vielen Dank an den Voristen MuPs für die zahlreichen und tiefgründigen Erklärungen und Hinweise in diesem Thread! :lol:
1. Der kostenlose Rücktransport von MUC nach ZRH war in Ordnung. 2. Die Erstattung Deines Flugpreises wirst Du auch bekommen. 3. Eine Ausgleichszahlung nach Verordnung 261/2004 wirst Du nicht bekommen. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 007:deDF 4. Die Kosten des vorausbezahlten Hotelzimmers abzüglich eventueller Erstattungen - unbedingt das Hotel anschreiben und Erstattung ersparter Aufwendungen verlangen - wirst Du aus BGB bekommen, wirst Du aber eventuell einklagen müssen. 5. LH hätte Dich auf KL um 20.00 Uhr, sofern Platz vorhanden gewesen wäre, umbuchen müssen. Dies kann aber in der Regel die einfache Mitarbeiterin nicht, es fehlt ihr hierzu die Berechtigung, daher hätte ein "höherer" LH-Mitarbeiter herbeigerufen werden müssen. 6. Dein Schreiben an die Deutsche Lufthansa AG -Rechtsabteilung- FRA F/CJ Flughafen Bereich West, Tor 25 , Gebäude 451 60546 Frankfurt am Main richten. 7. Wenn Du mir "drüben" eine PN schickst, kann ich Dir auch die beiden zuständigen Juristen namentlich benennen. 8. Du kannst auch an LH MUC, an LH CGN oder an den LH Kundendialog Gütersloh schreiben, dann bekommst Du nichts.