Namensupdate statt kostenpflichtiger Namensänderung

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von flugix, 18. Mai 2012.

  1. flugix

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    Bei vielen differiert der Im allgemein Leben und Geschäftsverkehr ( Kreditkarten etc) verwandte Namen mit dem Paßeintrag.Daraus resultieren bei Flugbuchunge erhebliche Schwierigkeiten.
    Aus meinen Erfahrungen mit einem großen Veranstalter, der nach langer Korrespondenz mit eine Kulanzkorrektur endete, darf ich vielleicht für andere folgende Informationen weitergeben.
    Zunächst: nach Einführung der e-Ticket sollte streng mit dem Namen entspr.Paßeintrag gebucht werden, auch wenn Kreditkarteneintrag davon abweichen und in der Reiseanmeldung die Identität mit dem Paßeintrag nicht besonders gefordert wird.
    Kommt es dennoch zu einer Korrekturnotwendigkeit ist folgendes zu beachten:
    Möglichst noch am gleichen Tag der Buchung die Korrektur betreiben, weil angeblich am selben Tag der Reisevermittler die Reise noch "canceln" kann, wenn er will, d.h. das ist noch keine Stornierungsfall.
    In den Internetinformationen der Reiseveranstalter und Flugunternehmen wird immer nur von Namensänderung und deren Kostenpflichtigkeit gesprochen, auch wenn nur eine Namenskorrektur bei Personenidentität in Frage steht.
    Aus dem Buchungsanleitung( im Internet verfügbar) für das Buchungssystem Amadeus, das vielfach bei deutschen Reiseunternehmen und "Toma" firmiert, geht jedoch hervor, daß zwischen Namensänderung - name change und Namenkorrektur/Update - name update zu unterscheiden ist. Namensänderung impliziert stets eine Personenänderung, während name update prinzipiell nur bei Personenidentität in Betracht kommt. Allerdings wird ausdrücklich gesagt, daß einzelne Fluglinien name change und name update gleichbehandeln. Außerdem sind natürlich die Buchungsanleitungen natürlich keine Rechtsnormen. Die Korrektur ist unter PNR -Personal Name Record durchzuführen.
    Der Eindruck, den die Reiseveranstalter zu erwecken versuchen, jede Korrektur sei auch ein kostenpflichtige Namensänderung ,ist also in dieser Allgemeinheit sicherlich nicht richtig.
    Wer mit der Namenskorrektur bis zum Einchecken wartet, läuft Gefahr , daß er nicht befördert wird. Die obige Argumentation hilft nur beschränkt, auch wenn er zwar Recht hat, aber das Flugzeug ohne ihn weggeflogen ist.
    Nach meiner Erfahrung hilft nur, mit Schadensersatz zu drohen, wenn nicht die Flugunterlagen in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Dazu gibt es mehrere Beteiligt: den Reisevermittler, den Reiseveranstalter und die Fluglinie. Alles schwieriget Prozeßgegener, zumal wenn sieSitz im Ausland haben.
    In meinem Falle war etwas beim Reisevermittler bei Reiseanmeldung schief gelaufen, und ich habe mich an ihn gehalten mit dem schadensersatzbegründenden Vorwurf eines von ihm zu vertretenden(Buchungs-) System- und Organsiationsmangels, was ihn schließlich nach langem Hin und Her veranlaßt hat, den Veranstalter zu unentgeltliche Korrektur zu bewegen.
    Wie gesagt, fällt der Korrekturbedarf unmittelbar nach der Buchung, sollte sofort die Korrektur betrieben werden.
    Gefählich sind insbesondere Buchung für andere Reiseteilnehmer, wenn nicht wirklich ihre passkonformen Personaldaten vorliegen.
     

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