Ich hatte kurzfristig ein Rückflug-Ticket bei der mir dahin unbekannten Fluglinie AirOne (nach Prüfung des Konzernvältnisses zu Alitalia) von Düsseldorf nach Catania gebucht, per Kreditkarte bezahlt und eine Flugbestätigung für Hin- und Rückflug erhalten. Wenige Tage danach und 3 Tage vor Abflug erhielt ich die lakonische email Nachricht, der Rückflug sei gecancelt und man befasse sich mit der Rücküberweisung des entrichteten Flugpreises. Sonst nichts, keine Begründung und kein Angebot für einen Ersatzflug. Ist so etwas Standard im Linienflugverkehr? Mein Vertrauen in die Fluglinie AirOne und damit auch in die Muttergesellschaft Alitala sind hiernach nachhaltig erschüttert. Zur Abwicklung der geplanten Reise nehme ich den Hinflug wahr und habe bei einer anderen Fluglinie den Rückflug gebucht. In meinem Fall hat sich die Vertragsaufkündigung durch AirOne noch einmal bewältigen lassen. Ich möchte durch meine Hinweis aber andere Reisende auf die offensichtlichen Risiken, die sich aus eine Zusammenarbeit mit AirOne ergeben können, hinweisen, damit sie wissen, auf was sich bei Flugbuchungen einlassen.
Ja, im Grunde ist das Standard im Luftverkehr und an mangelnder Bereitschaft der Airline Dich voll zu entschädigen hat es ja offenbar nicht gemangelt. Ein grosser Netzwerkcarrier hätte Dich wahrscheinlich auf einen anderen Flug, wenn auch vielleicht mit Umwegen umbuchen können. Air One ist aber der LowCost Ableger in dem Konglomerat um Alitalia und es wäre Dir bei Ryanair, Wizz, Easyjet und wahrscheinlich auch Germanwings kaum anders ergangen. Andererseits sind diese Spielregeln vor Buchung ersichtlich und Grundlage für das Geschäftsmodell, das sehr niedrige Tarife ermöglicht, weshalb Du ja wahrscheinlich Air One gebucht hattest. Genau genommen ist Air One (bis vor kurzem Lufthansa-Partner bis hin zu Überlegungen, gemeinsam Alitalia vom Markt zu verdrängen oder/und dann zu übernehmen) die Mutter von Alitalia, nicht umgekehrt und wer mit ein wenig Interesse Zeitung liest muss im Vertrauen gegenüber Alitalia sicher nicht mehr "nachhaltig erschüttert" werden. Ebensogut hätten sie vor Deiner Rückreise pleite gehen können ohne zuvor eine Rücküberweisung anzubieten. Wer im Vertrauen auf abgeschlossene Transportvereinbarungen schon Urlaub beantragt, Hotels und Mietwagen gebucht hat, ist natürlich verständlicherweise verärgert. Die vielgescholtene EU ist dafür verantwortlich, dass hier überhaupt eine ordentliche Entschädigung angeboten wird oder einklagbar ist. Wer noch sicherer gehen will, muss mit dem eigenen PKW anreisen (Im Fall Sardinien ist man dann statt dessen von Fährunternehmen abhängig), muss mehr bezahlen und renommierte Netzwerkairlines buchen (auch das reduziert nur das Risiko) oder die Rückabwicklung aller Urlaubsbuchungen dadurch verketten, dass er nur Pauschalurlaube bucht. Natürlich ist es problematisch diese Nachricht drei Tage vor Reiseantritt und ohne Blumen zu erhalten. Aber die Rücküberweisung dankend anzunehmen und dann öffentlich vor Air One zu warnen hat auch ein G'schmäckle!
Was Dir bei Air One passiert ist, ist leider gängige Praxis bei vielen Fluggesellschaften (z. B. auch bei Air Berlin): Ein gebuchter Flug wird gestrichen und dann lediglich angeboten, den gezahlten Flugpreis zu erstatten. Dabei ist die Rechtslage in solchen Fällen bei Flügen, zumindest von und nach Deutschland, eindeutig, denn Du hast einen Beförderungsvertrag abgeschlossen, von dem die Fluggesellschaft sich nicht einseitig lösen kann. Sie muss Dich dann ohne Mehrkosten für Dich auf die bestmögliche Alternative umbuchen – wenn es nicht anders geht, auch auf Flüge mit einer anderen Airline. Deshalb empfehle ich folgendes Vorgehen: Per Einschreiben mit Rückschein unter Fristsetzung von 14 Tagen (wenn dafür noch genug Zeit bleibt, sonst kürzer) die Umbuchung auf die bestmögliche Alternative verlangen. Wenn das nicht akzeptiert wird (oder die Fluggesellschaft gar nicht reagiert), selbst den günstigsten Alternativflug buchen und mit Beleg von der Fluggesellschaft, wieder unter Fristsetzung, Schadensersatz verlangen. Wenn auch das abgelehnt wird oder die Fluggesellschaft erneut nicht reagiert, Klage vor dem zuständigen Gericht erheben. Solchen Klagen ist in vergleichbaren Fällen schon unzählige Male stattgegeben worden. Das alles ist, wenn man es selbst und allein durchziehen will, mühsam. Man kann sich aber in solchen Fällen von den Verbraucherzentralen gegen eine kleine Gebühr helfen lassen oder sich an einen Rechtsanwalt wenden, der sich im Reiserecht auskennt (nicht an den Rechtsanwalt um die Ecke, der sich morgens mit den Folgen und eines Verkehrsunfalles und nachmittags mit einem Scheidungsverfahren befasst!).
Du hetzt da jemanden in eine rechtliche Auseinandersetzung, die er nur verlieren kann. Der Urlaub wurde noch nicht angetreten, der Kunde muss nicht von irgendwo rücküberführt werden. Der Rückflug wurde vor dem Hinflug gecancellt und die Erstattung wurde angenommen.
Ich möchte meinen Erfahrungsbericht zu AirOne nach Durchführungen der Reise ergänzen und zugleich zu einigen freundlichen Anmerkungen dazu Stellung nehmen: Der Flug von Düsseldorf nach Catania mit AirOne wurde pünktlich mit ordentlichem Fluggerät zu meiner Zufriedenheit durchgeführt.In dem Flugzeug waren allerdings nur ca.20 Passagieren.Die Strecke war erst kurze Zeit vorher linienmäig eingerichtet und wohl noch nicht bekannt. Die mangelnde Auslasatung erklärt auch die Stornierung des Rückfluges. In der Tat sind solche Stornierungen insbes. bei Billigflug-Strecken weitverbreitet.Mein Sohn hat erst kürzlic ähnliche Erfahrungen mit Condor von Preveza(Griechenland) nach Stuttgart gemacht.Dort wurde allerdings eine Ersatzbeförderung nach Frankfurt an Flugtag angeboten. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, etwa auf Grund des neue EU Richlinien, dürfte sich schwierig gestalten, wenn die Billigfluglinien ihren Sitz im Ausland (bei AirOne in Rom) haben und ein Deutschland keine Kontaktadresse, ja nicht einmal eine für Korrespondenz mit den eigen email-Programm erreichbare email-Adresse haben.Etwaige Ersatzansprüchen sind praktisch undurchsetzbar und ökonomisch kaum lohnend. Mit einmondatige Verzögerung habe ich auch den zuvielbezahlten Ticketpreis zurückerhalten,wobei die Verzögerung eher den Kreditkarten-Abechnungsverfahren zuzuschreiben dürfte. Den Rückflug habe ich problemfrei über Ryan Air von Trapani abgewickelt, so daß insgesamt meine Verärgerung über AIR One verraucht ist, aber ich insgesamt die Lehr mitgenommen habe, daß Flugreise mit Billigfluggesellschafte risikoreich bzgl der Durchführungssicherheit sind und man kontinuierlich während des bestehen Vertragsverhältnisses sein email Konto auf Stornierungen seitens der Fluggesellschaft überprüfen muß, um ggfls agieren zu können.
Ich möchte meinen Erfahrungsbericht zu AirOne nach Durchführung der Reise ergänzen und zugleich zu einigen freundlichen Anmerkungen dazu Stellung nehmen: Der Flug von Düsseldorf nach Catania mit AirOne wurde pünktlich mit ordentlichem Fluggerät zu meiner Zufriedenheit durchgeführt.In dem Flugzeug waren allerdings nur ca.20 Passagieren.Die Strecke war erst kurze Zeit vorher linienmäig eingerichtet und wohl noch nicht bekannt. Die mangelnde Auslasatung erklärt auch die Stornierung des Rückfluges. In der Tat sind solche Stornierungen insbes. bei Billigflug-Strecken weitverbreitet.Mein Sohn hat erst kürzlic ähnliche Erfahrungen mit Condor von Preveza(Griechenland) nach Stuttgart gemacht.Dort wurde allerdings eine Ersatzbeförderung nach Frankfurt an Flugtag angeboten. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, etwa auf Grund des neue EU Richlinien, dürfte sich schwierig gestalten, wenn die Billigfluglinien ihren Sitz im Ausland (bei AirOne in Rom) haben und ein Deutschland keine Kontaktadresse, ja nicht einmal eine für Korrespondenz mit den eigen email-Programm erreichbare email-Adresse haben.Etwaige Ersatzansprüchen sind praktisch undurchsetzbar und ökonomisch kaum lohnend. Mit einmondatige Verzögerung habe ich auch den zuvielbezahlten Ticketpreis zurückerhalten,wobei die Verzögerung eher den Kreditkarten-Abechnungsverfahren zuzuschreiben dürfte. Den Rückflug habe ich problemfrei über Ryan Air von Trapani abgewickelt, so daß insgesamt meine Verärgerung über AIR One verraucht ist, aber ich insgesamt die Lehre mitgenommen habe, daß Flugreisen mit Billigfluggesellschafte risikoreich bzgl der Durchführungssicherheit sind und man kontinuierlich während des bestehen Vertragsverhältnisses sein email Konto auf Stornierungen seitens der Fluggesellschaft überprüfen muß, um ggfls agieren zu können.
Ich möchte meinen Erfahrungsbericht zu AirOne nach Durchführung der Reise ergänzen und zugleich zu einigen freundlichen Anmerkungen dazu Stellung nehmen: Der Flug von Düsseldorf nach Catania mit AirOne wurde pünktlich mit ordentlichem Fluggerät zu meiner Zufriedenheit durchgeführt.In dem Flugzeug waren allerdings nur ca.20 Passagieren.Die Strecke war erst kurze Zeit vorher linienmäig eingerichtet und wohl noch nicht bekannt. Die mangelnde Auslasatung erklärt auch die Stornierung des Rückfluges. In der Tat sind solche Stornierungen insbes. bei Billigflug-Strecken weitverbreitet.Mein Sohn hat erst kürzlic ähnliche Erfahrungen mit Condor von Preveza(Griechenland) nach Stuttgart gemacht.Dort wurde allerdings eine Ersatzbeförderung nach Frankfurt an Flugtag angeboten. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, etwa auf Grund des neue EU Richlinien, dürfte sich schwierig gestalten, wenn die Billigfluglinien ihren Sitz im Ausland (bei AirOne in Rom) haben und in Deutschland keine Kontaktadresse, ja nicht einmal eine für Korrespondenz mit den eigenen email-Programm erreichbare email-Adresse haben.Etwaige Ersatzansprüchen sind praktisch undurchsetzbar, jdenfalls ökonomisch kaum lohnend. Mit einmondatiger Verzögerung habe ich auch den zuviel bezahlten Ticketpreis zurückerhalten,wobei die Verzögerung eher den Kreditkarten-Abechnungsverfahren zuzuschreiben dürfte. Den Rückflug habe ich problemfrei über Ryan Air von Trapani abgewickelt, so daß insgesamt meine Verärgerung über AIR One verraucht ist, aber ich insgesamt die Lehre mitgenommen habe, daß Flugreisen mit Billigfluggesellschaften risikoreich bzgl der Durchführungssicherheit sind und man kontinuierlich während des bestehenden Vertragsverhältnisses sein email Konto auf Stornierungen seitens der Fluggesellschaft überprüfen muß, um ggfls agieren zu können.
Ja, bitte, damit wir nicht zusammen Fliegen! Air One hat übrigens den Betrieb zum 30.10.2014 eingestellt .