Rückerstattung Gebühren Germanwings

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Frager2010, 17. Januar 2009.

  1. Frager2010

    Frager2010 Co-Pilot

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    Hallo :)

    Kennt jemand die EMail-Adresse an die man Germanwings bzgl. Rückerstattung der Gebühren für einen nichtangetretenen Flug schreiben kann?

    Nach wie vor 5 Euro Bearbeitungsgebühren, dafür fast alle Steuern und Gebühren zurück?


    Vielen Dank
     
  2. YVR

    YVR Pilot

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    Probier die hier mal, bin mir aber nicht sicher, ob die noch aktuell ist.
    [email protected]

    Alternativ Brief an:

    Germanwings GmbH
    Customer Service / Payments
    Flugplatz 21
    44319 Dortmund

    So ist es.
     
  3. Senwrick

    Senwrick Bronze Member

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    Hallo,

    habe mit o.g. Adresse die Rückerstattung für 2 Billigtickets beantragt, und innerhalb 1 Woche heute 20 € von 47 € zurückerhalten. Gar nicht so schlecht finde ich.

    Lob an Germanwings!
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    ein Lob an Germanwings kann ich nicht aussprechen :cry:

    Der Flugpreis wird i.d.R. ja nicht erstattet. Das hat man auch so in den verschiedenen Beiträgen auch lesen können. Erstattet werden also nur Gebühren und Steuern. So habe ich mir das auch immer verinnerlicht. Allerdings Pustekuchen:

    Flugpreis: 17,56 EUR
    Sonstige Gebühren / Entgelte: 16,70 EUR
    Flughafengebühren: 5,73 EUR

    Der Flug wurde nicht angetreten. Ich dachte nun würde man 16,70 EUR plus 5,73 EUR abzgl. einer Bearbeitungspauschale von 5,50 EUR zurückerstatten.

    Dem war nicht so. Erstattet wurde nur die Flughafengebühr (5,73 EUR). Die Sonstigen Gebühren hingegen nicht. Warum das Germanwings so macht, kann ich nicht sagen. Ist halt Abzocke und Verarsche wie ich finde.

    Gruß
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Dann solltest du nachfragen, das ist nämlich durchaus ungewöhnlich.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Hier nun die Antwort darauf:

    "Germanwings beachtet die Gesetze und hält sich an die marktüblichen Gepflogenheiten. Steuern und Gebühren, die von uns weitergereicht werden und bei Nichtantritt des Fluges nicht anfallen, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr zurück erstattet. Da bei Germanwings eine Stornierung des Fluges nicht möglich ist, werden die Kosten für den Flug und die damit verbundenen Zuschläge nicht zurück erstattet, da diese Kosten für Germanwings auch anfallen, ohne dass der Flug angetreten wurde. So wurde das Flugzeug gemäß der Anzahl der gebuchten Passagiere betankt, die Kerosinkosten sind damit ebenso entstanden wie zum Beispiel die Sicherheitsvorkehrungen, die aufgrund behördlicher Vorschriften getroffen werden mussten. "

    ...Hhmmhhh...deckt sich jedoch nicht mit den Aussagen aus / in der Öffentlichkeit wie bspw. unter http://www.welt.de/finanzen/article1082 ... rueck.html zu lesen ist.

    Anyway .. richtig finde ich die Argumentation jedoch nicht...
     
  7. owl-spotter

    owl-spotter Bronze Member

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    Sehr komisch.... also wenn ich einen Flug für Sep. im Mai buche und dann im Juni stornieren, werden also die stornierten Plätze nicht weiterverkauft und auch für die entsprechend stornierten Plätze Kerosin mitgenommen... wer soll das glauben? :shock:
     
  8. supialexi

    supialexi Gold Member

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    Sehr komisch.... also wenn ich einen Flug für Sep. im Mai buche und dann im Juni stornieren, werden also die stornierten Plätze nicht weiterverkauft und auch für die entsprechend stornierten Plätze Kerosin mitgenommen... wer soll das glauben? :shock:[/quote]


    Es sind grundsätzlich keine Stornierungen möglich, wie Germanwings schreibt! Dann kann also nix im Juni storniert werden!

    Das was Fluggesellschaften unter Steuern und Gebühren angeben, ist wohl selbst gewählt! Es sind mitnichten immer nur die reinen Flughafenkosten und Steuern. Wie sie ja in der Antwort schreiben, muss wohl auch Kerosin dazu gehören - nach Germanwings Definition !

    Andererseits sollten wir auch bei den Realitäten bleiben! Es ist doch kaum vorstellbar, dass für unter 20 Euro ein Flug kostendeckend gemacht werden kann! Dann wird so schon Geld dabei gelegt, und wenn dann der Gast nicht mifliegt und noch Geld raushaben will, dann wohl noch mehr!
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Darum geht es doch gar nicht. Hier wird einfach nur der Anschein erweckt, mit Preimodellen und AGBs den Kunden eher zu verunsichern. Wenn solche Sachen nun mal nicht unbedingt kostendeckend sind, dann sollen diese bitte schön in den NettoFahrpreis mit eingebunden werden, so wie es auch die EU verlangt. Doch zwischen EU und den Unternehmen oder auch anderen Institutionen klaffen bekanntlich Welten. Und der Steuerzahler ist der "Dumme".

    Wenn schon in der Öffentlichkeit der Tenor gilt, dass Steuern und Gebühren im Falle eine Nichtantritts des Fluges zurückerstattet werden, so sollte man sich auch darauf verlassen können. Aber das Steuern und sonstige Gebühren eine andere Interpretation haben bei Germanwings hat mich jetzt fast 4 Tage gekostet. Wie andere Fluggesellschaften wiederrum ihre Preispolitik und -modelle betreiben will ich gar nicht wissen.

    Ich bitte einfach um mehr Transparenz. Das kann ja wohl nicht zu viel verlangt sein ... ???
     
  10. ryanblue

    ryanblue Lotse

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    mir geht es auch so. will einen flug von MUC nach SXF "stornieren" und bekomme einen pdf-antrag mit 8 seiten zugeschickt. was für eine bürokratie. never again germanwings.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Bei Germanwings gibt es praktisch keine Rückzahlung von Steuern und Gebühren mehr, ganz im Gegenteil. Meine aktuelle Erfahrung: Flug Stuttgart-Berlin-Stuttgart nicht angetreten. Flugpreis 0,02 €, sonstige Gebühren / Entgelte 28,49 €, Flughafengebühren 11,47 €. Rückerstattet werden nur die Flughafengebühren in Höhe von 11,47 € abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 11,-€. Verbleibende Gutschrift 0,47 €. Dafür muss ein achtseitiges PDF Antragsformular in lila!!! mit weißer Schrift ausgedruckt und ausgefüllt werden (mindestens 1 € Druckkosten) und als Brief!! verschickt werden (0,90€ Portokosten).
    Wer von Germanwings eine Rückzahlung von Steuern und Gebühren beantragt ist selbst dran Schuld. Die Richtigkeit meines Beitrags könnt Ihr Euch von Germanwings bestätigen lassen [email protected])
     
  12. ocat

    ocat Einsteiger

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    Und genau das ist der Sinn der Sache!
    Germanwings möchte bewusst und gewollt mit diesen Schikanen erreichen, dass jeder, der einmal eine Rückerstattung beantragt hat, dies nie wieder tun wird.

    Wenn's nicht so ärgerlich wäre, könnte man schmunzeln, denn diese Schikanen sind Realsatire:
    - 8 Seiten Antrag mit völlig überflüssigen Angaben (3 Zeilen hätten gereicht)
    - Unterschrift aller Reiseteilnehmer erforderlich
    - Ausdruck benötigt große Mengen an Tinte
    - keine Möglichkeit zum Faxen
    - Formular nicht knicken und möglichst per Einschreiben versenden (damit das Porto erhöht wird)
    - keine Angabe einer Adresse (=typischer Ryanair-Stil)
    und dafür werden dann Beträge von weniger als 1,- EUR zurückerstattet.

    Nach wenigen Monaten (wenn es der Letzte gemerkt hat) werden keine Rückerstattungsanträge mehr bei Germanwings eingehen und Germanwings ist am Ziel: Keine Rückerstattungen mehr - und das auf legalem (?) Wege. So werden die NoShows noch zu einer erklecklichen Zusatzeinnahme für Germanwings (Ryanair hat's vorgemacht...)

    Soll sich jeder selbst ein Bild davon machen, was er von einer Airline mit einem solchem Geschäftsgebahren hält.

    Meine Verbesserungsvorschläge an Germanwings wären noch folgende Formulierungen:
    "Zur Abgabe des Antrags muss jeder Reiseteilnehmer persönlich in Köln erscheinen."
    Und nach einer weiteren kleinen Erhöhung der Bearbeitungsgebühr (Ryanair verlangt ja auch 20,- EUR): "Sollten die Bearbeitungsgebühren für die Rückerstattung höher sein als die zu erstattenden Gebühren, so ist der Differenzbetrag innerhalb von 8 Tagen an Germanwings zu bezahlen."
     
  13. supialexi

    supialexi Gold Member

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    Das ist echt nicht korrekt. Obwohl ich ja vor Monaten noch Germanwings verteidigen wollte.

    Echt eine Frechheit! So umgeht man doch bewusst die Anordnungen und Vorschriften. Das ist Gestaltungsmissbrauch.
    Bisher dachte ich immer, der Staat, bzw. die EU greift zuviel ein. Aber sowas geht einfach nicht.

    Klar jedes Unternehmen kann seine Preise kalkulieren wie es will. Und auch für alles mögliche Geld verlangen. Aber wenn einer nicht fliegt, dann müssen ihm doch mindestens die ersparten Kosten zurück erstattet werden.
     
  14. MunichMuppet

    MunichMuppet Gold Member

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    Volle Zustimmung. Man möge sich selbst davon überzeugen:

    http://www.germanwings.com/downloads/An ... Refund.pdf

    :x

    Meine Verärgerung über dieses Formular werde ich diesem Saftladen schriftlich beilegen.
     
  15. L12652

    L12652 Entdecker

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    Hallo zusammen,

    weiss jenmand wie die Rückerstattung mitlerweile bei Germanwings funktioniert bzw. an wen ich mich wenden muss. Das Formular scheint es nach dem Kölner Gerichtsurteil ja wohl nicht mehr zu geben.

    Danke und Gruß

    Steffen
     
  16. HolgAir

    HolgAir Pilot

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    Wie es zur Zeit praktisch aussieht kann ich auch nicht sagen. Auch ein Blick in die AGB hilft nur bedingt:

    http://www.germanwings.com/de/Allgemein ... en-ABB.pdf

    Ich denke, dass sie doch auf jeden Fall die Merkel-Steuer erstatten müssten. Stellt sich nur die Frage wie aktuell die Bearbeitungsgebühr gehandhabt wird...
     
  17. L12652

    L12652 Entdecker

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    Die nette Dame am Check-In erzählte mir heute, dass ich eine Mail an

    [email protected]

    schicken muss. Mal sehen ob da mehr zurück kommt als bei der kontakt email adresse.
    Bin gespannt...

    Gruß

    Steffen
     
  18. HolgAir

    HolgAir Pilot

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    Du kannst ja mal berichten, was aus der Sache geworden ist. Danke!
     
  19. telefoni2

    telefoni2 Co-Pilot

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    Hallo,

    also ich glaube, dass sämtliche Gebühren, die Fluggesellschaften für die Rückzahlung von Steuern und Gebühren erheben, letztendlich einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.

    Habe heute auf teltarif.de eine aktuelle Meldung aus dem Bereich der Telekommunikation gelesen:

    Zitat:
    "Laut einem Urteil des Landgericht Kiel dürfen Mobilfunkanbieter bei Prepaid-Verträgen keine Gebühr dafür verlangen, dass sie nach Kündigung des Kunden das eventuell vorhandene Restguthaben erstatten. [...] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Mobilfunkanbieter klarmobil Klage eingereicht, weil nach Meinung des vzbv mehrere Gebührenklauseln in den Geschäftsbedingungen unzulässig seien. Der Verband kritisierte insbesondere eine Gebühr über sechs Euro, die Kunden zahlen sollten, wenn sie eine Rückerstattung ihres Restguthabens bei Beendigung des Vertrags fordern."

    Ich würde den Sachverhalt ganz einfach auch auf einen Luftbeförderungsvertrag anwenden und bei Gericht genauso wie der vzbv argumentieren. Die Airlines werden es sich doppelt und dreifach überlegen, ob Sie im Einzelfall nicht lieber erstatten, als ein öffentlichkeitswirksames Urteil zu kassieren. Insbesondere der Umstand, dass viele Airlines vorab eine "Servicecharge" berechnen, dürfte dem Gericht die Auffassung vertreten lassen, dass das Unternehmen dafür auch "Service" erbringen muss.

    Ich warte auf den Tag, an dem ich einen Flug wirklich nicht antreten kann und die betroffene Airline mir Gebühren in Abzug bringen will, wenn ich Steuern und Gebühren zurückverlange.

    Gruß

    telefoni2
     
  20. HolgAir

    HolgAir Pilot

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