Rückflug gecancelt und jetzt?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Babado, 16. Januar 2014.

  1. Babado

    Babado Newbie

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    Ich habe einen Hin-und Rückflug von Frankfurt nach Johannesburg bei Saudi Airlines über Travelstart gebucht. Der Hinflug ist im Februar und der Rückflug im August. Jetzt habe ich eine E-Mail von travelstart bekommen, dass der Rückflug gecancelt wurde.

    "Unfortunately the airline has cancelled the flight Johannesburg - Jeddah on 31Aug.
    We have been in contact with the airline to ask for alternatives but unfortunately they have no flights they can offer you. Therefore we have to cancel the booking and give you a refund for the whole ticket to you (including the confirmed flights in the booking)."

    Wie gehe ich jetzt am besten vor? Das Geld kann ich mir wohl von travelstart zurückerstatten lassen. Aber müssten die mir nicht eigentlich einen Alternativflug anbieten?
     
  2. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Solange das ganze mindestens 14 Tage im voraus erfolgt (wie hier) brauchen sie gar nichts, außer eben den Ticketpreis erstatten
     
  3. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wo steht das?
     
  4. Babado

    Babado Newbie

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    Also ist es am besten wenn ich mir das Geld für das ganze ticket zurück erstatten lasse und einen ganz neuen Flug buche?
     
  5. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ja. Was auch den Vorteil hat, dass Du micht mit Saudi fliegen musst. Es gibt soviele bessere Alternativen. S
     
  6. Babado

    Babado Newbie

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  7. Wackeldackel

    Wackeldackel Bronze Member

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  8. A340

    A340 Guest

    Wer billig reist muss immer sehen was übrig bleibt.
     
  9. Babado

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    Also travelstart hat mir jetzt noch geschrieben, dass sie bei der Airline nachfragen wollen ob ich eine Teilerstattung für den Rückflug bekommen. Sie meinen aber, dass sie mir nicht sagen können wie hoch diese Erstattung ist. Mit wie viel kann ich da denn rechnen zurück zu bekommen?
     
  10. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Wieso Teilerstattung? Das hört sich so an, als ob sie dich hin befördern, dir einen Teil des Ticketpreises erstatten (der dem Rückflug entspricht) und du dann sehen kannst, wie du den Rückflug mit einer anderen Airline (teuer) organisierst.
    Mach nicht so ein Theater, das passiert auch bei teuren Airlines. Es werden doch oftmals Ziele aus dem Programm genommen, für die langfristig schon Tickets verkauft wurden.
    Nimm den gesamten Ticketpreis und such etwas Anderes.
     
  11. Babado

    Babado Newbie

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    Naja wenn sie mir den Preis für den Rückflug komplett erstatten, dann würde es sich schon lohnen. Noch einen Einzelfug zu buchen wäre auch nicht so viel teuerer. Die Frage ist nur wie viel ich wirklich zurück kriege.
     
  12. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Sei froh dass Du nicht Saudi fliegen musst und nehme das Geld.
    S
     
  13. ANDREALHEIT

    ANDREALHEIT Pilot

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    Wenn sie dir den Rückflug erstatten, musst du dir ein One Way Ticket von Johannesburg nach FRA kaufen, und das ist sicher teurer, als dein gesamter Flugpreis, den du schon bezahlt hast. Wegen der Umstände hast du das Recht, das Ticket zu stornieren. Lass dir das Geld auszahlen und kauf dir ein anderes Ticket bei einer besseren Airline. Warum eigentlich den Umweg über Jeddah? es geht doch auch direkt! -Saudi- ist wirklich nicht zu empfehlen.
     
  14. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Steht doch da, das sie das komplette Ticket erstatten
     
  15. A340

    A340 Guest

    Aber in Englisch was ja nun übersetzt ist. :lol:
     
  16. ANDREALHEIT

    ANDREALHEIT Pilot

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    Ihr habt natürlich Recht! Hier steht natürlich, dass das gesamte Ticket (Hin/Rückflug) erstattet wird. -Wer lesen kann...ist klar im Vorteil--:oops:
     
  17. kasi

    kasi Diamond Member

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    Falsch:
    Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
    Erstattung des Ticketpreises
    kostenlosen Rückflug zum Abflugort
    anderweitige Beförderung zum Zielort

    Die 14 Tage bewirken nur, dass nicht noch zusätzlich eine Ausgleichsleistung zu zahlen ist.
     
    gospodar gefällt das.
  18. PinkPanda

    PinkPanda Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Genau, wahlweise, und Travelstart hat ja schon die vollständige Erstattung des Ticketpreises gewählt ;)
     
  19. DaTaD

    DaTaD Gold Member

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    Wer darf wählen ist die Frage.

    Ich verstehe den Ärger: Heute für Anfang Feb Tickets nach JOB zu bekommen kann teuer sein, der Rückflug außen vor, daher entstehen dem OP ja höhere Kosten, nur weil die Saudis Mist gemacht haben.
     
  20. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Zunächst ist zu prüfen, ob dem Kunden Ausgleichszahlungen gem. der VO (EG) 261/2004 (der sogen. 'Fluggastrechteverordnung') zustehen. Dies ist aus folgendem Grund nicht der Fall:
    -dem Kunden wurde die Nichtbeförderung mehr als zwei Wochen vor dem geplanten Abflug bekannt gegeben (vgl. § 5 Abs. 1 Buchs. c) Punkt i)).

    Zischenergebnis: Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach der Europ. Fluggastrecheverordnung.

    Allerdings besteht zwischen dem Kunden und der Airline ein Vertrag, nämlich ein Beförderungsvertrag, welcher einen Unterfall des Werkvertrages darstellt. Der Kunde zahlt der Flugpreis und erhält dafür im Geenzug die Beförderung.
    Und im Zivilrecht gibt es den Grundsatz: Bestehende Verträge sind einzuhalten!

    Vertragspartner sind bei einer Luftbgeföderung immer der Passagier und die Airline. Das stationäre oder das Internet-Reisebüro ist nur als Vermittler anzusehen. Dieses würde ich bei den Verhandlungem nicht mit einbeziehen, denn der Vertrag ist zwischen Passagier und Fluggesllschaft abgeschlossen. Nach erfolgter Flugvermittlung hat das Reisebüro seine Schuldigkeit (Vermittlung) getan und ist ab dann außen vor!
    Insofern ist die saudische Ariline vertragsbrüchig geworden mit der Folge, daß sie schadenersatzpflichtig wird. Der Kunde hat einen einklagbaren Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten, die ihn eine erneute Flugbuchung kosten würde.
    Da offenbar noch ausreichend Zeit besteht, würe ich die Airline auffordern, zu bestätigen, den Flug wie geplant durchzuführen und ihr für den Fall der Nichtbeachtung die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen androhen.

    Falls es zu einer Klage kommen sollte: Mögliche Gerichtsorte wären: Hauptsitz der beklagten Fluggesellschaft, Sitz einer Niederlassung (falls vorhanden / nicht nur ein Verkaufsbüro) und der Erfüllungsorft. Der Erfüllungsort ist bei einer Flugreise immer der Ankunfts- und der Ablugort (also: Frankfurt). Alle Gerichtstände sind gleichwertig und der Passagier/Kläger könnte zwischen ihnen frei wählen.
     

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