Rechte bei Flugannullierungen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 26. Oktober 2006.

  1. insel

    insel Gold Member

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    @wellensittich

    Die Verordnung ist am 17.02.2005 in Kraft getreten, das Wissen auch die Fluggesellschaften, die fast alle im geschlossenen Verbund in LUX dagegen geklagt haben, ohne Erfolg.

    gruß insel
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Hab vielen Dank, insel!

    Ist gut, sowas zu wissen.. gerade in meinem Fall..

    Der Wellensittich
     
  3. insel

    insel Gold Member

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    @Freddi48

    Für den Flug ab FRA stehen einen bei einer 3,5 Std. Verspätung keine Entschädigungsleistungen zu, selbst die vorgeschriebenen Betreuungsleistungen sind erst ab 4Std. (Flugstrecke über 3.500Km) Verspätung zu gewähren.
    Aber für den verpassten Anschlussflug könntest Du wieder die LH in Haftung nehmen, diese haftet nähmlich, wenn der Fluggast seinen Anschlussflug u.a. wg. Verspätung nicht antreten konnte, unabhängig davon, ob der Anschlussflug mit zum ersten Ticket gehörte oder zum eigenen Airlineverbund, oder selbst gebucht wurde.
    Einzige Voraussetzung, die ursprüngliche Ankunftszeit hätte zeitlich ausgereicht, das aufgegebene Gepäck entgegenzunehmen, sowie die neuen Annahmeschlusszeiten zum Check-IN, für den neuen Flug einzuhalten.

    Du bekommst auf jeden Fall die 100€ Umbuchungsgebühr zurück, versuche erst einmal schriftlich auf Kulanz, mit dem netten Hinweiß das eine Haftung der LH nach dem ersten Flug noch nicht beendet wurde!

    gruß insel
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Ja Sie haben recht. Ich habe was übersehen. Tut mir leid
     
  5. Freddi48

    Freddi48 Bronze Member

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    @ map

    Angeblich, damit meinte ich die unterschiedlichen Aussagen während der Verspätung. Der eine sagte Werft, der andere sagte es gäbe ein Problem in Brasilien und man ließe die Maschinen nicht raus etc.... Der Pilot meinte dann es hätte an der Werft gelegen, man musste noch einen Triebwerkslauf durchführen.

    @insel

    Danke, das wollte ich eigentlich wissen. Die Verspätung in FRA selbst war nicht so das große Problem, in der SEN Lounge lässt es sich so spät gut aushalten. Nur der Anschlussflug mit der TAM war definitiv weg. Ich werde nächste Woche mal höflich anfragen.

    Gruß

    Fred
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Also, Beschwerde an Condor ist heute raus, hab mich auf 261/2004 berufen und Ticket, Rechnung und Boardingpass mitgeschickt...

    Bin echt mal gespannt, was passiert..

    Werde euch auf dem laufenden halten..

    Der Wellensittich
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Neuigkeiten von meinem Condorflug LPA-FRA:

    Nochmal zur Erinnerung: der Flug sollte am 24.10. um 13.30h stattfinden, Flieger war aber kaputt und Flug wurde dann für den darauffolgenden Tag, den 25.10. um 10.00h durchgeführt.

    Frage war, ob ich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400€ habe.

    Heute nun die Antwort von Condor:

    Es habe sich lediglich um eine "Flugverspätung" von 19h45min gehandelt, und nicht um eine Annulierung. Bei Flugverspätungen stünden dem Fluggast ab der 5. Verspätungsstunde 5% des Tagessatzes als Entschädigung zu. Tagessatz in meinem Fall waren 409€ Ticketpreis/12 Tage = 34,08€.
    Bei aufgerundet 20 Verspätungsstunden, von denen 16 angerechnet werden, seien dies 80% Bemessungsgrundlage (da ja erst ab 5. Stunde Entschädigung). Hierbei kommt man dann bei Condor auf eine Entschädigungssumme von 27,27€ (???), die man dann jedoch sehr grosszügig zu meinen Gunsten auf 45€ aufgerundet hat und mir jetzt in Form eines Gutscheins zur Verfügung gestellt hat, einlösbar auf allen Thomas-Cook-Reisen binnen 2 Jahren..

    Und ich hatte mir Hoffnung auf 400€ gemacht... :cry:
    Ist meine Position wirklich so schlecht?? Wo liegt dann die Grenze zwischen Verspätung und Annulierung?? Etwa erst bei 24h??
    Wer weiss Rat???

    Der Wellensittich
     
  8. raustral

    raustral Platinum Member

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    leider weiß ich keinen Rat, muss aber meinem Ärger Luft geben. Ich finde die Antwort von Condor FRECH!

    Gruß raustral
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Hallo Wellensittich,

    mir steht gerade der Mund offen. Diese Antwort von Condor ist eine Frechheit! :evil:

    Das Problem Annulierung / Verspätung kenne ich auch. Air India hat in unserem Fall exakt die gleiche Begründung (bei ebenfalls "nur" 20 Stunden Verspätung) abgegeben, obwohl für 400 Leute sichtbar der Flug als "cancelled" angezeigt wurde. Erstattet wird in diesem Fall ein ausgefallener Arbeitstag. Und das auch dann nur, wenn man mit Anwalt, Zeugen und glaubhaften Dokumenten in der Firmenzentrale auftaucht. Bei Urlaubstagen bekommt man nichts. (laut Air India)

    Der Unterschied würde mich persönlich auch sehr interessieren, denn es ist ja nicht so, dass ein einmal gestrichener Flug niemals mehr stattfindet, sondern immer irgendwie "verspätet" ist. :?

    So wie ich das sehe (Infoblatt vom LBA), bekommt man bei Verspätungen nur den Flugpreis (bzw. anteilig) erstattet, wenn der Flug in Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist, als Du z.B. ein Meeting versäumt oder einen Anschlussflug verpasst hättest. (Verstehe ich das richtig?)

    Gibt es hier jemanden, der sich mit so etwas auskennt? Ich glaube, hier regt sich niemand über ein paar Stunden Verspätung auf, wenn man etwas zu essen bekommt und auch sonst irgendwie betreut wird. Aber fast ein ganzer Tag oder noch mehr... da ist dann schon der Ärger sehr groß, finde ich.

    Vielleicht hast Du ja einen Anwalt im Bekanntenkreis, der Dir mit Reiserecht weiterhelfen kann. Ansonsten kann ich hier auch keinen Rat geben :(
     
  10. miles-and-points

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    Das tut mir leid für Dich. Ich finde aber auch all diese Leute (hier und anderswo), die ohne echte Kenntnis der Umstände lauthals ihre "Rechtsgutachten" abgeben, ziemlich unerträglich. Da werden (sozusagen "freihändig") Hoffnungen auf riesige Ausgleichszahlungen geweckt, die sich nur in den allerwenigsten Fällen auch tatsächlich realisieren lassen. Wenn sich alle einmal angewöhnen könnten, anzuerkennen, daß diese Welt keine Traumwelt, sondern "harte Realität" ist, und darum ihre Annahmen etwas vorsichtiger zu formulieren (auch auf die "Gefahr" hin, daß diese vorsichtigen Voraussagen hinterher womöglich übertroffen werden), würde so manche tiefe Enttäuschung vermieden werden können.

    Es geht doch nicht darum, was man sich wünscht - und sei sicher, Vögelchen, daß ich Dir auch eine 600-Euro-Kompensation, wie sie Dir schon gleich zu Anfang vollmundig "versprochen" wurde, von Herzen gönne -, sondern darum, einen Ausgleich zwischen den Interessen der Fluggesellschaften und der Passagiere zu finden (und zwar aufgrund der geltenden Gesetze und nicht der "freihändigen Auslegung" durch anonyme User - die werden nämlich letztlich den Teufel tun und die durch sie geweckten Hoffnungen einlösen).

    Sieh es doch einmal so, Wellensittich:

    Da ist - aus Gründen, die wir bisher ja immer noch nicht kennen - eine Maschine nicht geflogen. Ist ärgerlich, kann aber passieren. Man hat sich um die "gestrandeten Paxe" gekümmert; sie wurden in ein Hotel transportiert, konnten dort wohnen, essen und trinken, wurden wieder abgeholt, nach Hause geflogen und mit einem (kleinen) Gutschein als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten "entschädigt". Das ist nicht viel, aber sicherlich mehr, als Du in den allermeisten Ländern dieser Erde zu erwarten hättest.

    Nun gibt es - glückliches Europa - diese Verordnungen, in denen für die unterschiedlichen Konstellationen die unterschiedlichen Kompensationen vorgesehen sind. Wenn Du Dir nun absolut sicher bist, daß Dein Fall in diese oder jene Fall-Konstellation paßt und Du einen gesicherten Anspruch auf 250, 400 oder 500 Euro Entschädigung hast: klage. Aber tu das mit Bedacht und erst, nachdem Du Dich von einem erfahrenen Menschen hast ausgiebig beraten lassen. Laß Dich nicht ohne Not in womöglich aussichtslose (unter Umständen sogar für Dich noch sehr teure) Prozesse hineinjagen - die mußt dann nämlich Du ganz allein durchstehen.

    Wenn ein solcher Fall mit Aussicht auf Erfolg vorliegen sollte, drücke ich Dir schon jetzt ganz doll alle Daumen. Und nimm's nicht schwer. Hätte man Dir (wie bei manch anderen Airlines auf der Welt) zunächst gesagt: Keine Chance auf irgendwas - und Du hättest dann doch wider Erwarten Transfers, Hotel, Verpflegung, einen neuen Flug und eine Mini-Entschädigung bekommen - ganz ehrlich: hättest Du Dich dann nicht sehr darüber gefreut?

    :D
     
  11. newman

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    Ja, map ich versteh was Du meinst.

    Es ist ein Problem der Foren das jeder seine Meinung zur Hoffnung des anderen macht. Das soll nun aber kein Vorwurf sein. Es liegt in der Natur der Sache. Schlußendlich bringt es häufig auch gute Ansätze hervor.

    Schlußendlich lieber Zwitschervogel ist der einzig richtige Rat ein Besuch bei der Verbraucherzentrale, die sich mit solchen Themen beschäftigt.

    Und Map hat auch recht, solange Du Hotel & Co erhalten hast, ist das schon mehr als andere Staaten machen :)
     
  12. Guest

    Guest Guest

    @ newman: also Zwitschervogel hatten wir bisher noch nicht...das ist mal was neues...auch nicht schlecht..

    @ map: Dank dir für die aufmunternden Worte..

    Letztlich werde ich es irgendwie überleben, auch ohne die Ausgleichszahlung, keine Frage..

    Aber was bleibt, ist die Rechtsunsicherheit, ab wann ist nun eine Flugverspätung tatsächlich noch eine Verspätung und ab wann kann man von einer Annulierung sprechen.. Das ist wohl das, was auch für all unsere User wichtig ist, denn das was mir passiert ist, wird es wieder irgendwo geben, das bleibt kein Einzelfall...wenn wir da eine klare Definition hätten, wäre das genial...

    Ich werde keine Mühe haben, meinen bescheidenen Gutschein einzulösen, aber für zukünftige Fälle dieser Art wäre es halt wichtig, dies zu wissen...

    Vielleicht weiss doch jemand noch genaueres diesbezüglich..

    Der Wellensittich
     
  13. newman

    newman Silver Member

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    :) bin immer wieder für neues zu haben :)


    Dennoch ruf doch mal den Verbraucherschutz an.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    @ newman:

    Also hab gestern noch mal lange Zeit auf der LBA-HOmepage nachgelesen und bin jetzt schon sehr verwirrt..

    Einerseits haben Kollegen hier im Forum gesagt, dass mir auf jeden Fall eine Ausgleichszahlung zusteht, andererseits habe ich dann bei LBA in der PDF-Datei "Verspätungen" ganz unten eine Tabelle gefunden, wo der Fall geregelt wird, dass der Flieger gar nicht mehr am selben Tag, sondern erst am darauffolgenden fliegt: hier wird nur von einer Hotelübernachtung und einen Flughafentransfer gesprochen, keine Ausgleichszahlung.. :cry:

    www.lba.de/...Verspätung
    cleaner: link repariert

    Wenn ich das also recht verstehe, heisst das, dass eine Anullierung nur dann gegeben ist, wenn der Flieger ersatzlos gestrichen wurde und so in dieser Form nie mehr fliegt.. Sobald aber für den Flug ein Ersatztermin gefunden werden kann, ist es nur eine Verspätung, d.h. auch wenn sich ein Flug mal um 12 Tage verspätet (was ja im Geschäftleben unbedeutend wenig ist), gelten lediglich die Verspätungsrechte, keine Anullierung...Da kann man ja in Zukunft nur noch hoffen und beten, dass die Airlines uns nicht allzusehr "missbrauchen"...

    Der Wellensittich
     
  15. miles-and-points

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    Hallo, Wellensittich,
    das stimmt zum Glück nicht, wenn Du Dir die Tabelle noch einmal ganz in Ruhe ansiehst:

    Dadurch, daß dort eine Staffelung der Verspätungszeiten vorgenommen wurde
    und die längste aufgeführte Zeitspanne einer Verspätung der Flug am Folgetag ist,
    darfst Du mit einiger Sicherheit davon ausgehen, daß in allen darüber hinausgehenden
    Fällen nicht mehr von einer Verspätung gesprochen werden würde.

    Also keine Angst:
    3, 6 oder gar 12 Tage wirst Du niemals ohne eine entsprechende
    Ausgleichszahlung und Betreuung irgendwo "stranden" können.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Das bleibt zu hoffen..

    Dennoch wage ich wenigstens (leider!!!) festhalten zu wollen, dass entgegen der hier geposteten Meinungen zu diesem Thema eine Verspätung von mehr als 4 Stunden nicht als Anullierung sondern leider lediglich als Verspätung gewertet wird.. kann man das so stehen lassen?

    Der Wellensittich
     
  17. miles-and-points

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    Nein, kann man nicht, denke ich.
    Eine Verspätung ist m.E. eben nur dann anzunehmen, wenn der geplante
    Flug später auch noch tatsächlich durchgeführt wird/wurde (wie bei Dir).
    Wenn ein Flug dagegen völlig "gestrichen" wird (und Du dementsprechend
    auf eine Maschine am nächsten Tag umgebucht wirst), würde ich nicht mehr von
    einer Verspätung, sondern einer Flugstreichung oder eben Anullierung sprechen.

    Daß die hier häufig so lauthals geposteten "Meinungen" nicht immer mit den
    tatsächlich zu erwartenden rechtlichen Auswirkungen von Verordnungen, Regeln,
    Gesetzen und Vereinbarungen übereinstimmen (oder gar deckungsgleich zu
    bringen sind), ist zwar traurig, aber mittlerweile ja längst nicht mehr neu.

    Es scheint (übrigens nicht nur hier) Leute zu geben, die mit ihren "Ratschlägen"
    ganz andere Ziele verfolgen als anderen Usern zu helfen (wie sie vorgeben).
    Ich grübele nur noch, was das für merkwürdige Beweggründe sein könnten.

    :mrgreen:
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Mich beschleicht das Gefühl, dass halt keiner hier von uns so richtig 100%-ig ein Rechtsexperte ist..
    Wir rätseln ja alle hier ein wenig herum...

    Frage mich, was denn wäre, wenn ein Flug mal 36 Stunden verspätet ist..gelten dann die gleichen Regelungen wie in meinem Fall?

    Der Wellensittich
     
  19. insel

    insel Gold Member

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    @wellensittich

    Auch wenn hier wieder jemand abgeht und Freudensabber verteilt, eine kurze Antwort von mir:

    Wie ich schon selbst geschrieben habe, der Unterschied liegt in Verspätung oder Annulierung= Verspätung ist kostengünstiger als die Annnulierung für die Fluggesellschaft, daher vermutlich die Antwort von Condor.

    Mit Hilfe des LBA lässt sich schnell herausfinden, ob der Flug verspätet gestartet ist, oder ob ein neuer Flug, ein neues Fluggerät, eine neue Flugnummer und neuer Flugplan eingereicht wurde.
    Auch wenn eine neue Crew den Flug durchgeführt hatte, wg. Arbeitszeitüberschreitung und wenn z.B. der reguläre Flug am darauffolgenden Tag nicht gestartet war, dann die neue Frage: "Verspätung oder Annulierung!".

    Es geht hier leider um Kostenersparnisse und nicht um die Wünsche der Kunden, auch wenn eine hilfreiche Rechtsprechung dieses erleichtern sollte.

    gruß insel
     
  20. Guest

    Guest Guest

    @ insel:

    Die haben es halt perfekt auf Flugverspätung getrimmt..
    Gleiches Flugzeug, gleiche Flugnummer, gleicher Bordingpass, gleiche Crew (welche einfach in LPA übernachtet hat)..bis hin dazu, dass auf den Anzeigetafeln des Flughafens LPA tatsächlich derselbe Flug mit der gleichen Flugnummer noch als verspätet gemeldet wurde..halt lediglich um 20 Stunden...

    Mich wundert´s ein wenig, dass ich dann von Condor überhaupt eine Entschädigung in Form des Gutscheins bekomme, wenn mir doch eigentlich gar keine weiteren Rechte zustehen...

    Der Wellensittich
     

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