Rechte bei Flugannullierungen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 26. Oktober 2006.

  1. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    insel hat geschrieben:

    "Mit Hilfe des LBA lässt sich schnell herausfinden, ob der Flug verspätet gestartet ist, oder ob ein neuer Flug, ein neues Fluggerät, eine neue Flugnummer und neuer Flugplan eingereicht wurde.
    Auch wenn eine neue Crew den Flug durchgeführt hatte, wg. Arbeitszeitüberschreitung und wenn z.B. der reguläre Flug am darauffolgenden Tag nicht gestartet war, dann die neue Frage: "Verspätung oder Annulierung"

    Ich bin auch noch in "Verhandlungen" mit Thai wegen einer Verspätung, bzw. Anullierung. Habe deshalb das LBA angerufen und von dort die Auskunft bekommen, dass beim LBA keine Listen geführt werden bezügl. Verspätungen und Anullierungen.

    Also, insel, woher weisst du das mit LBA?
     
  2. newman

    newman Silver Member

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    Na klar wie schon gesagt wurde es wird natürlich mit allen Tricks gearbeitet. Als Wirtschaftbestrieb auch nachvollziehbar. Überleg mal was ein vollbesetzter Flieger kosten würde wenn die auch noch Ausgleichzahlungen leisten müßten. Unterbringung im Hotel ost ja auch schon nicht billig.
    Anyway, rect muß recht bleiben. Wenn es erlaubt ist, dann ist es eben auch "nur" eine Verspätung :)
    Nun es gibt eben auch da Menschen die etwas von Kundenservice verstehen!
    Und es freut Dich doch und ausserdem stellt es sicher das Du nochmal mit Condor fliegst :-= Willst ja den Gutschein nicht verfallen lassen.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Naja, das ist halt deren Philosophie von "Kundenbindung".

    Nach dem Motto: "Entschädige den Kunden mit einem Gutschein, dann gibt´s noch mehr Umsatz"...ein wenig cash wäre mir bedeutend lieber gewesen...zumal ich wirklich nicht weiss, wann ich das nächste mal mit Condor fliegen werde..

    Naja, vielleicht schenke ich den Gutschein meinen Eltern zu Weihnachten... :lol: mal sehen...

    Der Wellensittich
     
  4. insel

    insel Gold Member

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    @Wellensittich

    Den überstellten Gutschein kann man als großzügige Kulanz ansehen, oder als ein Zufüttern und Klappe halten, alles Ansichtssache!
    Ob sich ein weiteres Vorgehen lohnen mag, oder ob man dieses auf sich Beruhen lassen sollte, auch Ansichtssache, die weiteren Druckmittel, kann und darf, jeder ja selbst Entscheiden.

    Das gängige Problem sind einfach die Vorgaben, Verspätung ist eine kostengünstige Alternative, wie die Ausrede wg. unerwarteten technischen Schwierigkeiten, manches stimmt, vieles nicht!

    gruß insel
     
  5. insel

    insel Gold Member

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    @berwangerfj

    Was viele noch nicht Wissen, das LBA ist die gesetzliche Schlichtungsstelle in DE, diese hat die Möglichkeit und vollzieht dieses auch, durch Amtshilfe von der DRF die entsprechenden Unterlagen abzufordern, oder der Airline mit diesen Schritten präventiv eine vorsichtige Drohung auszusprechen, in Bezug auf das selbige Vorgehen und die Möglichkeit noch rechtzeitig einzulenken.

    Bei entsprechenden Summen als Kompensationen (Verlust wg. eines geplatzten Geschäftstermines durch Verspätung etc.), sind dieses gängige Rechtsmittel, die auch von jedem Gericht zur Klärung des vorliegenden Sachverhaltes herangezogen werden und können.

    Dein vorliegender Sachvortrag, hat aber eher mit einem müden Sachbearbeiter zu tun, das LBA tut sich leider mit der neuen Aufgabenstellung noch sehr schwer!

    gruß insel
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Ob verspätet oder canceled lässt sich eigentlich ganz einfach feststellen. Meines Wissens fliegt die Condor LPA täglich an. Wenn am nächsten Tag also tatsächlich 2 Flüge stattgefunden haben, ist es nur eine Verspätung. Wenn der um 20 Stunden "verspätete" Flug aber den am nächsten Tag ersetzt hat, ist es tatsächlich eine Fluannulierung. Also mit dem Flughafen ( Start oder Ziel ) in Verbindung setzen, herausfinden ob der nächste Flug stattgefunden hat, und schon ist klar, was es war.
     
  7. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Danke, insel,
    habe nochmals an Thai geschrieben, LBA erwähnt und warte jetzt erst mal auf Post von Thai.
    Fairerweise muss ich erwähnen, dass das LBA mir noch erklärt hat, wenn ich mit Thai nicht weiterkomme, dann möchte ich mich nochmals an sie wenden unter Vorlage einer evtl. Antwort. Sie prüfen das.
    Womit dies dann mit Deiner Version übereinstimmt, dass die vom LBA Auskünfte von den airlines einholen.
    Dann könnte es ja auch stimmen, dass generell die airlines ihre Verspätungen und Anullierungen nicht melden müssen beim LBA.
     
  8. insel

    insel Gold Member

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    Gerne, Recht bekommen ist leider immer eine Verhandlungssache,
    wünsche Dir einen schnellen Erfolg.

    gruß insel
     
  9. Guest

    Guest Guest

    @ Mennix:

    ich denke, dein Post war hier war sehr wichtig zu diesem Thema!

    Also, ich weiss definitiv, dass an dem nächsten Tag, auf den meine Maschine verschoben wurde, eine weitere (planmässige) DE-Maschine nach Frankfurt flog, das habe ich selbst auf der Anzeigetafel gesehen, die flog kurze Zeit später...

    Naja, somit weirde ich mich dann wohl oder übel mit meinem Gutschein begnügen müssen..

    Der Wellensittich
     
  10. jensbert

    jensbert Bronze Member

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    @ Wellensittich

    Ich kann Mennix nur zustimmen und muss mich doch über die Rechtsauffassung einiger hier wundern. So wie sich der Fall mir darstellt seit ihr am nächsten Tag mit derselben Maschinen demgleichen Typ, Flugnummer, Gesellschaft und Crew geflogen. Also wenn dies keine Verspätung ist, was ist es denn dann. So sehr ich den Wunsch auf eine Annullierung verstehen kann, geht dies hier zu weit. Eine Annullierung ist gegeben, wenn ihr mit einer anderen Flugnummer, Gesellschaft, auf anderem Weg, später mit einem größeren Gerät (2 Flieger in einem) fliegt, kurz um: Geht der Flieger wie geplant später raus eine Verspätung, wird irgendwas gedreht was den angeblichen verspäteten Flug überflüssig macht dann eine Annullierung.

    Du bist nicht verpflichtet den Gutschein anzunehmen, sondern hast das Recht auf Auszahlung deiner Entschädigung (27,26 EUR), die Entscheidung liegt bei dir.

    Gruß aus dem Schwarzwald
     
  11. Guest

    Guest Guest

    @ jensbert:

    Ok, danke für die Info. Jetzt sehe ich ein wenig klarer..

    Aber nochmal meine Frage: Hätte der Flug jetzt nicht am nächsten, sondern erst am übernächsten Tag stattgefunden, (gleiche Flugnummer, gleicher Flieger, gleiche Crew), wäre es dann immernoch eine Verspätung gewesen? Oder gibt es da stundenmässig eine Höchstgrenze??
    Weisst du da genaueres??

    Wäre glaub ich für alle hier von grossem Wert!!

    Der Wellensittich
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Hallo Sittich,

    die Rechtslage ist da doch recht eindeutig. Im Falle einer Verspätung kannst du dich ab 5 Stunden dafür entscheiden, den Flug nicht anzutreten und dir den Flugpreis zurückerstatten zu lassen. Ansonsten muss dir die Fluggesellschaft eben Hotel, Essen etc. bezahlen, was sie ja gemacht hat, wenn ich dich richtig verstehe. Weitere Ausgleichszahlungen sind nicht vorgesehen.

    Quelle: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,187 ... 70,00.html[/code]
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Ok, ich würde daraus nun einfach mal folgern wollen, dass ein Flug, der höchstens einen Tag später stattfindet, noch als Verspätung auszulegen ist, findet er jedoch zwei Tage oder noch später als der ursprünglich genannte Termin statt, so handelt es sich um eine Annulierung.. richtig??

    Der Wellensittich
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das ist wohl Auslegungssache, steht eben so nicht im Text des Montrealer Abkommens (so heisst es glaube ich). Insofern kann das dann letztlich nur ein Gericht feststellen. Ansonsten würde ich mich - wenn es dir um die Feststellung geht, ob es sich in deinem Fall um eine Verspätung oder Annullierung handelt - zur Meinung von mennix und jensbert tendieren: Verspätung. Die angesprochenene Schlichtungsstelle, an die man sich wenden kann, findest du noch hier (falls noch nicht gefunden):

    http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.de/
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Danke, Mahlwerk!

    Würde ja mittlerweile mich tendenziell dieser Meinung anschliessen, wenngleich für mich nicht günstig...

    Aber es scheint mir da schon eine Lücke in der Rechtsprechung vorzuliegen, Verspätungen von mehr als 24 Stunden sind nicht eindeutig geregelt...

    Der Wellensittich
     
  16. jensbert

    jensbert Bronze Member

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    @ Wellensittich

    Da kommt es wohl auf eine Einzelfallprüfung an. Wenn wirklich mal eine Maschine kaputt ist und ein Ersatzteil aus Europa (OS in SYD) geholt werden muss kann es schon längere Zeit dauern, aber ein seriöse Fluggesellschaft wird dann wohl ein anderen Weg der Transportierung wählen, womit dann auch eine Annullierung wieder gegeben wäre.

    In meinem Beispiel wäre es aber fraglich ob die EU Gesetze gelten würden.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Wäre einfach spannend, wenn jemand hier vielleicht schon mal eine Verspätung von mehr als 24h erlebt hat.. und berichten könnte, wie es dann gelaufen ist..

    Der Wellensittich
     
  18. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, insel und Wellensittich:

    insel hat Folgendes geschrieben auf mein posting vom 10.11.:
    "Gerne, Recht bekommen ist leider immer eine Verhandlungssache,
    wünsche Dir einen schnellen Erfolg."

    Habe heute Post bekommen von Thai.
    Es wird mir erläutert, dass es sich um "ein kurzfristiges und nicht vorhersehbares technisches Problem (Höhere Gewalt) handelte und es deswegen zu der "Flugverspätung" kam".
    Am Ende des Briefes heisst es, dass ich im Falle einer Flugverspätung (wie im Falle des Fluges TG 923 vom 20.03.2006) keinen Anspruch auf "sog. Ausgleichsanspruch" hätte.
    Ich wurde allerdings ausweislich Boarding Pass vom 21.03.2006 mit TG 921 nach BKK befördert.
    Somit ist das doch keine Verspätung mehr sondern ein ganz anderer Flug.
    Berichtigt mich, wenn meine Ansicht falsch ist.
    Ich mache jetzt auf Anraten des LBA eine Kopie dieses Schreibens und sende es mit einem Anschreiben an das LBA. Denn von dort wurde mir mitgeteilt, dass die Gründe, die zur Anullierung des Fluges TG 923 führten, genau aufgeführt werden müssen. Und das war nicht der Fall.
    Werde weiter darüber berichten.
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Hallo, FJ,
    für Dein Ansinnen drück ich Dir natürlich die Daumen.

    Andererseits möchte ich Dir zu bedenken geben, daß der Umstand, daß Du am 21. mit der TG921 befördert wurdest, nicht zwangsläufig bedeutet, daß der ursprünglich für den 20. gebuchte Flug TG923 nicht doch verspätet war.

    Genausowenig bedeutet das bisher Vorgetragene automatisch, daß der ursprüngliche Flug TG923 "annulliert" worden ist. Es könnte doch auch sein, daß TG923 wegen der technischen Probleme am 20. nicht starten konnte, stehen bleiben mußte und dadurch dann wirklich "verspätet" war (und irgendwann auch "sehr verspätet" gestartet ist - oder meinst Du, daß der Flieger noch immer irgendwo in Deutschland herumsteht?).

    Dann würde sich der Tatbestand so darstellen lassen, daß sie Dich (sozusagen "netterweise", für meine Begriffe sehr professionell) auf die für Dich zeitlich nähere Maschine TG921 am 21. gesetzt haben, um Dir ein noch längeres Warten (und ihnen Mehrkosten für Unterbringung usw.) zu ersparen.

    Nicht, daß ich das jetzt wüßte (woher denn auch?) - ich gebe nur zu bedenken, daß es womöglich so gewesen sein könnte. Dann ist Dein Stand natürlich anders zu bewerten als es manchmal schon durchgeklungen ist. Ich meine das nicht "besserwisserisch", sondern habe nur gelernt, daß man bei der möglichst objektiven Betrachtung von solchen Situationen stets auch "die andere Seite" sehen und in die Bewertung mit einfließen lassen muß, wenn man einigermaßen "auf der sicheren Seite" sein möchte.

    Sollte es also letztlich so wie von mir jetzt dargestellt gewesen sein, hat dieser Hinweis des LBA, daß die Gründe für eine Annullierung genau bezeichnet werden müßten, keinen Einfluß auf die rechtliche Bewertung dieses Falles. Denn wenn es sich um eine Verspätung gehandelt haben sollte, liegt ja objektiv keine Annullierung vor, so daß auch keine Gründe dafür dargelegt werden müssen.

    Dem LBA eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen, kann natürlich nichts schaden. Ich wäre mir an Deiner Stelle aber nicht allzu sicher, daß Du erstens "Recht hast" und zweitens das, was Dir als solches suggeriert wurde, auch wirklich bekommen wirst. Sollte es anders kommen, würde es mich durchaus freuen.

    :D
     
  20. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, map,
    Deinen Ausführungen kann ich voll und ganz folgen, könnte sie auch so von der TG akzeptieren.
    Da ich aber dazulernen will und es mir keine allzu grossen Probleme bereitet einen sachlichen Brief an das LBA zu schreiben, mache ich das jetzt einfach mal. Mal sehen, wie die das sehen.
    Ich will ja nicht mit TG fighten, sondern einfach mal abklären, wie sich die relativ neue Gesetzeslage darstellt.
    Ich hoffe auch, dass dann viele davon profitieren werden.
    Von dem ab gesehen, hatte die Frau Tanja Bogs-Houneineh (Customer Relations Executive) damals einen sehr freundlichen Brief geschrieben auf mein erstes Ansinnen. Ermutigt durch genaue Presseberichte habe ich dann der Dame nochmals geschrieben. Auch wieder ganz freundlich und freundlich kam die Antwort heute.
    Ich werde auch ganz sachlich an das LBA schreiben, Kopie von Frau Bogs beifügen und auf Antwort warten.
    Diese werde ich dann auch der Frau Bogs zukommen lassen. Weiterhin hatte ich nach Erhalt des letzten Schreibens die Frau Bogs angerufen und mich für das nette Schreiben bedankt. Wobei mir natürlich auch klar ist, dass TG nicht gleich zugibt, was man Ihnen noch nicht bewiesen hat.
    Wie dem auch immer sei, ich halte die Forumsgemeinde auf dem Laufenden.
    Ist ja immer gut, wenn man einen praktischen, konkreten Fall vor sich hat.
    Da gibt es dann keine Wenn und Abers mehr, sondern Fakten.
    Ob dabei eine Entschädigung rausschaut ist zweitrangig, denn die Beförderungsleistung wurde ja erbracht. Mich interessiert es jetzt einfach mal, sowas durchzuziehen.
     

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