Rechte bei Flugannullierungen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 26. Oktober 2006.

  1. miles-and-points

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    Noch ein letzter Nachsatz von mir (dann ist ja wohl wirklich alles gesagt):

    Du solltest nicht denken, daß ich hier irgendetwas präjudizieren wollte, einen "Tip" für den Ausgang des Verfahrens abgeben möchte oder sogar "sicher wüßte", was in Deinem Fall nun Sache ist oder nicht - nichts von alledem.

    Ich nöchte nur verhindern, daß hier "freihändig" angebliche "Rechtsgutachten" (mit gleichzeitiger Aussage, was nun "Recht" oder "Abzocke"/"Rechtsbeugung" oder sonstige "dunkle Machenschaften" der "bösen, bösen Fluggesellschaften" sei) abgegeben werden und sich jemand auf derlei dubiose Ansichten einläßt (und womöglich damit rechnet, einen "Anspruch" auf Entschädigung zu haben).

    Daß dies bei Dir nicht der Fall ist, hatte ich schon gehofft; nun hast Du es ja noch einmal ganz klar selbst klargestellt - und das ist auch gut so.

    Wenn es trotz allem zu einer "Ausgleichszahlung" oder einer sonstigen Kompensation durch die Thai Airways kommen sollte, würde mich das für Dich ausgesprochen freuen.

    :D
     
  2. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, map,
    so hatte ich Deine Antwort auch nicht verstanden. Man darf ja schliesslich auch ein wenig weiterdenken. So warten wir denn einfach mal die Antwort von dort ab.

    PS. Nebenbei erinnere ich mal an den pepone, der angeblich Anwälte usw. eingeschaltet hat wegen Nichtgutbehandlung in der First bei LH.
    Haben aber nie mehr was davon gehört oder gelesen.

    Ich fühle mich ja auch nicht schlecht behandelt von TG. Ich denke, es wäre halt gut, wenn man an diesem konkreten Fall bis zum Ende sehen kann, wie sowas gehandhabt wird. Von ähnlichen Vorfällen sind ja doch nicht wenige Passagiere betroffen. Und bestimmt auch einige Foren-Mitglieder.

    Noch ein PS:
    Es ist ja auch kein Nachteil für TG, wenn ich erwähne, dass ein Schreiben an TG vom 7.11., welches frühestens am 8.11. dort war, am 20.11. beantwortet wurde und ich heute schon in Händen halte. Das sind noch keine 14 Tage Bearbeitungszeit. Finde ich gut.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    @ berwangerfj:

    also ohne jetzt die genauen Details zu kennen, aber ich finde es absolut richtig, hier einfach mal die Rechtslage abzuchecken..

    Dein Fall ist auf jeden Fall wesentlich "grenzwertiger" in Richtung Anullierung als meiner Mit Condor. Du hast nichts zu verlieren nur zu gewinnen..
    Halte und bitte auf dem Laufenden! ich denke, wir alle hier können da noch einiges lernen, zumal wie gesagt die Rechtslage noch recht jung ist...

    Der Wellensittich
     
  4. Guest

    Guest Guest

    [​IMG]

    Achja, was ist eigentlich aus dem geworden? Hat sich auch lange nicht mehr gemeldet... Wurde wohl ins HON-Gefängnis im F-Terminal in FRA gesteckt. [​IMG]
     
  5. Guest

    Guest Guest

    ist schon eigenartig!

    Der hat mit seinem Post sauviel Aufsehen erregt, sehr viele Antworten und Aufrufe heraufbeschworen, aber seit Monaten kam gar nix mehr...

    Fast ein wenig schade...

    Der Wellensittich
     
  6. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    So, wie angekündigt, hier ist die Antwort wegen Flugannullierung der Thai vom Luftfahrtbundesamt: (Auszug)
    Sehr geehrter Herr Berwanger,

    wir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig.

    Folgendes können wir Ihnen mitteilen:

    Für die Annullierung eines Fluges stehen Ihnen nach der EU-Verordnung 261/2004 entsprechende Wahl-, Zusatz- und Ausgleichsleistungen zu.

    Letztere müssen vom Luftfahrtunternehmen nicht getragen werden, wenn ein unvorhersehbares Ereignis zu der Annullierung führte. Bitte klären Sie mit dem Luftfahrtunternehmen die Fragestellung welche Gründe zur Annullierung geführt haben. Das Luftfahrtunternehmen sollte Ihnen dann näher und nachvollziehbar die Gründe dafür nennen können.Die Verordnung definiert nicht speziell den Begriff der höheren Gewalt u. U. können technische Defekte, Witterungsbedingungen sowie Streiks usw. ein solches unvorhersehbares Ereignis darstellen. Insofern ist gem. Artikel 5 Abs. 3 ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gem. Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn
    alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

    So, jetzt frage ich mich, ob ich nochmals an Thai schreiben soll, damit die mir genauestens mitteilen, welche Gründe zu Annullierung geführt haben.
    Ich denke mir, ich lass es sein, was soll ich denen unnütz Arbeit machen?
    Oder wie denkt Ihr darüber?
    Wer den ganzen Brief vom LBA einsehen möchte mit angehängter Datei wegen Beschwerde usw. möge mir eine pn senden.
     
  7. insel

    insel Gold Member

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    moin berwangerfj,

    immer wieder spannend,
    etwas Recht für den Passagier, doch bleibt dieser weiterhin im Regen stehen, und die Airline behauptet weiterhin, hier scheint immer
    noch die Sonne!

    Ob Du jetzt und hier, die Diskussion mit der TG beenden solltest, oder weiterhin für (Dein) etwas Recht und, oder eine kleine Kompensation den nächtsten Schritt gehen willst, solltest Du persönlich für Dich entscheiden.
    Meine persönliche Meinung zu diesem Thema, halte ich wg. den wenigen Forum-Zicken, gerne zurück.

    Für die Zukunft (irgendwann) soll es aber einfacher werden, weil die Airlines sich immer wieder auf technische Probleme, höhere Gewalt etc. Berufen, hat die EU-Verbraucherzentrale Alarm geschlagen, die Gesetzgebung hält zu viele Lücken offen, daher soll und wird die EU wohl demnächst nachbessern.

    Der Schutz des Verbrauchers steht nun einmal an erster Stelle,
    wann der Zeitpunkt hierzu sei, steht bestimmt woanders, irgenwo,
    irgendwann!

    gruß insel
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Das ist halt das Problem, das ich auch sehe..

    Für die Airlines gibt es da immer noch einen Haufen "Schlupflöcher", Grauzonen etc., so dass sich Ausgleichszahlungen doch recht elegant "umschiffen" lassen..

    Ich denke, irgendwie wird es der Carrier immer schaffen, höhere Gewalt oder aussergewöhnliche Umstände für die Anullierung verantwortlich zu machen..

    Vielleicht wäre eine genauere Definition seitens des Gestzgebers erforderlich, um hier für mehr Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu sorgen..

    Ich würde jedenfalls noch mal "nachbohren", schon im Sinne unseres Forums, vielleicht kriegen wir ja doch noch ein wenig mehr heraus...

    Der Wellensittich
     
  9. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Hallo, Vögelchen, da hast Du recht.
    Habe viel Arbeit im Moment, werde aber in ruhiger Minute nochmals ein Schreiben an Thai senden, mal sehen, wie die reagieren.
    Werde auf Schreiben vom LBA Bezug nehmen.
    Wiewohl mir das Gesetz jetzt auch mehr und mehr als Luftnummer vorkommt.
    Hat eigentlich schon mal jemand eine Entschädigung wegen Annullierung erhalten?
    Vielleicht melden sich ja hier einige.
     
  10. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Mir ist mal der letzte Flug FRA-HAJ wegen Defekts des Fliegers von LH annuliert worden, direkt am Gate. Entschädigung in dem Sinne gab es nicht. Es wurden jedoch die entsprechenden Flugmeilen gutgeschrieben, LH hat eine E-Klasse als Mietwagen gestellt (Da ich vor Ankunft der ersten Maschine in HAJ sein musste, ansonsten hätte es Hotel und Flug am Morgen gegeben), 10.000 Meilen als Kompensation wurden zusätzlich meinem Konto gutgeschrieben. Beim Flug hatte ich die Wahl mir das halbe Ticket erstatten zu lassen oder es innerhalb eines Jahres auf einer beliebigen innderdeutschen Strecke (wieder mit entsprechender Meilengutschrift) abzufliegen, was ich dann auch später getan habe.
    Viele Grüße
    Selenum
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Hallo!
    Ich habe eine andere Frage. Ich habe im Juli einen Flug auf Lufthansa.com gebucht und auch per e-mail bestätigt bekommen. Allerdings wurde aufgrund eines technischen Fehlers nie ein etix ausgestellt, was ich nicht wusste - am Tag vor meinem Abflug ist mir allerdings aufgefallen dass meine Kreditkarte nicht belastet wurde, nur so wurde mir bekannt das etwas nicht stimmte. Meine Buchungsbestätigung war nicht mehr gültig und bei der Hotline konnte und wollte mir bei mehreren Anrufen niemand weiterhelfen, so dass ich im Endeffekt nicht fliegen konnte, oder nur die Möglichkeit hatte, einen Flug für 600 Euro mehr zu buchen (Strecke Frankfurt-Wien), auf was ich verzichtete.

    Ich habe seitdem versucht, bei Lufthansa eine Erklärung und Entschädigung zu bekommen. Nach 3 Monaten wurde mir erklärt dass es technische Probleme auf Lufthansas IT-Seite gab, weswegen kein Ticket nach der Buchung ausgestellt wurde. Als Entschädigung wurden mir nur ein Gutschein für den Lufthansa Sky-Shop versprochen, der niemals eingetroffen ist (und den ich auch nicht brauche). Ich bin vom kompletten Handling des Falls sehr negativ beeindruckt, da ich 3 mal nachfragen musste und erst nach einer e-mail an Herrn Mayrhuber überhaupt etwas passierte, und dann die versprochene Entschädigung, die ehrlich gesagt ein Witz ist, nichtmal eintraf.

    Da Lufthansa aber zugegeben hat, dass der Fehler auf ihrer Seite lag, steht mir vielleicht eine Entschädigung nach Denied Boarding/Annulierung zu? Oder nicht, weil ja nie ein Ticket ausgestellt wurde (was ich nicht wusste), oder weil ich ja dann erst gar nicht zum Flughafen bin, nachdem mir gesagt wurde dass meine Buchung nicht gültig sei. Wären immerhin 250 Euro pro Strecke, auf die ich nicht bestanden hätte, wenn Lufthansa freiwillig einigermassen kompetent den Fall gelöst hätte.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    @ thesmiler:

    Also ich sehe das ähnlich wie du.

    Wenn man von LH eine e-mail-Bestätigung bekommt, dann kann man doch mit 100%-iger Sicherheit davon ausgehen, dass der Flug auch fest gebucht ist. Dass es technische Probleme geben würde, kann doch kein Passagier erahnen. Hierfür -so meine ich- müsste LH schon geradestehen.

    Wie hoch sollte denn der SkyShop-Gutschein sein? Würde mich aber auch nicht wirklich befriedigen. Ein paar Meilen oder ein Rabattgutschein für den nächsten Flug wären da als Entschädigung schon attraktiver..

    Der Wellensittich
     
  13. raustral

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    Hallo thesmiler,

    eigentlich hättest du doch gleich merken müssen, das irgendetwas nicht stimmt. Denn wenn ich eine online-Buchung vornehme, muss/kann ich das etix sofort ausdrucken. Dass das E-Ticket erst später kommt habe ich noch nie gehabt.

    Gruß raustral
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Also ich hab mir ein etix noch nie ausgedruckt.. Geht das wirklich??

    Hab mich bisher auch immer auf die e-mail verlassen und bin dann mit der M&M-Karte zum Automaten gegangen, was bisher immer gut ging..

    Der Wellensittich
     
  15. raustral

    raustral Platinum Member

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    Hi Wellensittich,

    ich bin der Meinung, dass das ein e-ticket ist: Nennt sich z. B. bei Condor Buchungsbestätigung Direkt-Buchung mit dem Hinweis Achtung! Ticketlose Buchung (bitte drucken Sie diese Buchungsbestätigung unbedingt aus.) usw. usw.
    Und diesen Ausdruck nehme ich dann mit zum einchecken. Klar, es kommt einen Tag später auch noch eine email-Bestätigung, aber bisher hat das immer ausgereicht.

    Gruß raustral
     
  16. Guest

    Guest Guest

    @ raustral:

    ja, bei Condor ist das so, da druckst du das online-Ticket aus und legst es dann am Schalter vor.

    Aber bei LH hast du meines Wissens nicht die Möglichkeit, ein etix auszudrucken.
    Du kannst nur der Bestätigungsemail vertrauen oder halt dich bei M&M einloggen und dort unter Eingabe des 6-stelligen Buchungscodes deine Flugdaten prüfen, das geht auch..Hab ich bisher meist sicherheitshalber vor Abflug noch mal gemacht..

    Der Wellensittich
     
  17. raustral

    raustral Platinum Member

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    @Wellensittich

    Habe ich wahrscheinlich nicht mehr so genau in Erinnerung gehabt. Aber nach deinen Ausführungen habe ich mich erinnert, dass ich mein letztes Award-Ticket mit SQ im Februar nach Neuseeland/Australien am Automaten in TXL ausgedruckt habe.

    Gruß raustral
     
  18. Guest

    Guest Guest

    @ raustral:

    ok, am Automaten, das geht, mache ich auch immer.
    Aber ein Star Alliance-Ticket (etix) von zuhause aus am PC ausdrucken, geht glaub ich noch nicht..

    Höchstens diese neue Möglichkeit, auf ausgewählten LH-Flügen jetzt schon von zuhause aus seinen Boarding Pass auszudrucken, ähnlich wie bei DB..

    Der Wellesittich
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Damals ging es wohl wirklich nicht - aber jetzt kann man seine LH-Tickets sehr wohl am heimischen Compter ausdrucken - ist zwar umstritten (und anscheinend nicht fälschungssicher), aber eben möglich.

    Wird hier im Forum auch schon diskutiert.
    Und ist von Dir sogar ausdrücklich gelobt worden.

    Guckst Du hier:

    forum/456
    cleaner: link repariert
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Gut, dann war es das, was ich meinte: der Boardingpass, den man von zuhause ausdrucken kann..

    Letzteres geht aber erst seit ein paar Tage, richtig? (22.11.06)
    Ich denke, dass es vorher nicht möglich war, ein etix von daheim aus auszudrucken, oder?? Da war man dann schon auf die LH-Bestätigungsmail angewiesen...

    Naja, in Zukunft hat man jetzt mehr Sicherheit bezüglich der Flugbuchung..

    Der Wellensittich
     

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