Rechte bei Flugannullierungen

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 26. Oktober 2006.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wenn wir Flüge buchen, gucken wir die Reservierungs-Codes immer im netten Programm "Check-my-Trip" nach. Und wenn dort keine Reservierung aufgeführt sein sollte, würde ich noch einmal nachfragen, was mit dem Flug passiert (und aus unseren Reservierungen geworden) ist.

    Dadurch kann man schon einige "Mißverständnisse" vermeiden bzw. ausräumen. :D
     
  2. Guest

    Guest Guest

    wobei ich halt finde, dass LH billigerweise nicht von all ihren Kunden, die online buchen, erwarten kann, dass diese dann bei "check-my-trip" nachsehen, das wäre zuviel verlangt.

    Sonst wäre ja eben auch die Bestätigungs-email überflüssig.

    Der Wellensittich
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich kann Lufthansa das nicht verlangen - ich meinte das als Tip.

    Durch diese "Maßnahme" kann man halt vieles "verhindern helfen".

    8)
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Geht mir persönlich schon auch so. Ich checke lieber alles 5 mal, damit auch ja nichts schief gehen kann. Bin auch meist einer der ersten beim check-in..gehe grundsätzlich gerade bei langen Reisen auf Nummer sicher..

    nur glaub ich, dass viele das nicht tun und halt guten Gewissens an den Flughafen fahren, ohne gross darüber nachzudenken, dass mal irgendwas schief gehen könnte..

    Der Wellensittich
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Danke für eure Antworten.
    Also etix: Das wusste ich alles vorher auch nicht, habe aber seitdem etwas aufgepasst. Also die "Buchungsbestätigung" die per e-mail kommt, enthält keine Ticketdaten. Das eTix hat eine Nummer, wie ein Papierticket auch, und wenn man bei Lufthansa bucht fängt die mit 220 an. Die kann man auf der Lufthansa-Seite nirgends finden, bei Checkmytrip steht sie normalerweise bei der Buchung dabei (eTicket Receipt etc.), aber wenn man nicht genau hinschaut und nicht damit rechnet, merkt man auch nicht, dass die fehlt.

    Die Reservierung war ziemlich lange aktiv und wurde erst kurz vor dem Flug gecancellt, eben weil kein Ticket ausgestellt war. Das habe ich dann wie gesagt einen Tag vor Abflug gemerkt, und weder bei der technischen Hotline noch bei 0180-LUFTHANSA, noch bei meinem "Heimatbüro" in Addis Abeba konnte mir jemand helfen.

    Wie hoch der Skyshop Gutschein sein wird, konnte mir der Büromanager hier nicht sagen, weil derjenige der den Schlüssel hat gerade nicht da war. Ich war aber gleich nicht so begeistert, hätte es aber evtl. dabei belassen, wenn wenigstens dieses Versprechen nicht gebrochen worden wäre. Aber dass ich ins Lufthansa-Büro fahren muss um mir eine zweiminütige Erklärung abzuholen (im kurzen: "Es gab ein technisches Problem"), dann mit einem Gutschein für einen überteuerten Shop abgespeist werde, der nichtmal wie versprochen eintrifft, läßt mich doch eher eine echte Entschädigung fordern.

    Die Frage ist, ob das als Denied Boarding durchgehen kann, dann könnte man ja ganz einfach auf den EU-Paragraphen verweisen. Sonst habe ich bestimmt auch Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, aber es wird sicher sehr viel schwieriger.
     
  6. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Vielleicht nochmal kurz zum zusammenfassen:
    Wenn man online bucht, gibt es eine Bestätigungs-Mail.
    Es ist doch sinnvoll, diese auszudrucken, dass man sich an alle Daten wie Flugtag, Flugnummer, Flugzeit erinnern kann.
    Mache ich doch auch bei Sixt oder allem anderen, was man so online bucht.
    Und ein Blick bei LH auf die "Meine Buchungen" kann auch nichts schaden.
    Und ein e-tix kann man wohl nicht ausdrucken, höchstens die Daten dazu, denn dann wäre es kein e-tix mehr. haha.
     
  7. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Zu meiner Sache mit Thai und LBA:
    Schreiben an LBA ging hier am 22.11. raus, war wohl am 23.11. dort und wurde per email vom 5.12. beantwortet. Ich denke, das ist eine vertretbare Bearbeitungszeit.
     
  8. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Da alle meine Flüge mit Gulf Air am 5.8.07 -1.09.07 gestrichen sind müsste der Fall doch eigendlich klar als Annulierung zählen.

    Das müsste bedeuten das ich falls alternativflüge 600 €mehr Kosten die erstattet bekomme.

    Oder muss ich warten bis die Gesellschaft reagiert was sie bis jetzt noch nicht getan hat.

    Ich habe nur Angst da weitere Anschluss und zubringerflüge Hotels und Rundreisen alle schon gebucht und bezahlt oder angezahlt sind später keine Flüge mehr bekomme die genau passen.

    Wie sehen da meine Rechte aus?
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ich kenne mich leider recht wenig mit den rechtlichen Aspekten solcher Annullierungen aus..

    Vom Rechtsgefühl her -denke ich- steht dir wohl schon eine Entschädigung oder Übernahme eventueller Umbuchungskosten für Hotels und weitere Leistungen am Zielort.

    Aber hier nochmal der Link zum Luftfahrtbundesamt:

    http://www.lba.de/nn_57316/DE/_C3_96ffe ... aeste.html

    Vielleicht ist ein kurzer Anruf dort wirklich das beste; du hast ja genug zeitlichen Vorsprung, um hier von D aus die Lage genau klären zu können..

    Anders ist e, wenn man manchmal irgendwo im Ausland vor vollendete Tatsachen gesetzt wird und kaum reagieren kann..

    Halte uns auf jeden Fall auf dem Laufenden! Diese Geschichten mit Annullierungen / Verspätungen rangieren noch immer in einer rechtlichen Grauzone, von daher ist jede neue Erfahrung sehr wichtig!

    Der Wellensittich
     
  10. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Danke für den Link.
    Werde heute wohl mehr erfahren.
     
  11. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Entschuldigung, ich hatte es schon vergessen:
    Es kam nochmals ein Schreiben, wo darauf hingewiesen wurde, dass es eben mal Probleme gibt, die ploetzlich auftreten.
    Hatte auch die Dame angerufen und dann die gleiche Auskunft bekommen, dass sie fuer diesen Fall speziell es im Moment nicht weiss.
    Ich muesste dann beim LBA weiterforschen usw. usw. und vielleicht noch einen "Fall" draus machen.
    Da ich viel anderes zu tun habe, ist mir dies zu aufwaendig. Also habe ich bis jetzt weiter nichts unternommen.
     

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