Rechte bei Umbuchungen wegen Flugverspätungen?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von flumats, 8. November 2010.

  1. flumats

    flumats Silver Member

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    Hallo Forumsmitglieder,

    weiß jemand welche Rechte man bei zwangsläufigen Verspätungen mit Schuld bei der Airline hat?

    Also wenn man seinen ursprünglichen Weiterflug verpasst hat, weil das vorherige Segment (wenn zusammen gebucht) nicht pünktlich war:

    Muss man z.Bsp. bei einem LH oder *A-Flug akzeptieren, mit einer exotischen Airline mit erheblichen Umweg an das Ziel zu gelangen?
    Oder hat man das Recht auf den nächsten Flug mit LH oder *A zu warten, selbst wenn es am nächsten Tag ist? (falls man das selber möchte)
    Natürlich dann inkl. Hotel/Verpflegungsersatz .

    Oder umgedreht, wenn die Airline auf die eigene Flotte verweist, kann man auf einen Flug mit einer anderen Airline bestehen, wenn man so schneller ans Ziel kommt?
    (natürlich wenn Plätze verfügbar)

    Wenn gar nichts mehr geht, gibt es bestimmte Mindestkriterien für Hotels? Ggf. nach Klasse/Status?

    Falls, wie auch schon erlebt, z.Bsp. bei extremen Wettersituationen, gar keine Hotels mehr verfügbar sind, und eine Bankübernachtung im Flughafen erforderlich ist,
    sind da Entschädigungen üblich, oder ist das dann einfach Pech?

    Sorry für die vielen Fragen, aber ich denke das dürfte durchaus viele interessieren.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Man hat grundsätzlich Anspruch auf eine adequate Ersatzbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Heißt das muss nicht die selbe Airline / Allianz sein, es darf aber auch nicht wesentlich komplexere Reisewege/zeiten erfordern - das kann man ablehnen. Im Gegenzug muss die Airline allerdings auch nicht zwingend jeden Gegenvorschlag annehmen.

    Nein, gibt es nicht - es gibt auch keine "Staffelung" nach Klassen. Rechtlich haben alle die selben Ansprüche, ob die Airline intern differenziert ist ein anderes Thema (erfahrungsgemäß wird aber auch die Economy in gehobenen Hotels einquartiert).

    Das ist einfach Pech, entsprechend sind die Airlines da aber auch oft mehr entgegenkommend.
     
  3. flumats

    flumats Silver Member

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    Danke für die Infos.
    Ist wohl wirklich ein schwieriges Thema, welches kaum geregelt ist. Die Anzahl der Antworten ist auch sehr gering.
    Man kann warscheinlich nur versuchen, höflich aber bestimmt, seine Interessen zu vertreten.

    Es wäre interessant, noch weitere Wortmeldungen bzgl. praktischer Erfahrungen in solchen Fällen zu hören,
    damit man ein Gefühl dafür bekommt, was üblich ist oder evtl. zuviel des Guten.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Dazu reicht es eigentlich schon, die entsprechende EU-Verordnung mal durchzulesen, die durchaus genaue Vorgaben gibt. Die dort genannten Ansprüche und Geldwerte sind oft das Maximum, was (unabhängig von der Airline) zu bekommen ist - und selbst darum muss teilweise lange gestritten werden (wobei z.B. LH da als vergleichsweise recht unkompliziert gilt). Mit "Komfortleistungen" darüber hinaus, kannn man eigentlich nur auf Anfrage und wenn überhaupt meist nur als relativ wichtiger Kunde rechnen wenn man so manche Erfahrungsberichte liest.
     
  5. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    So ist es .
    Soweit es um Airlines aus der EU oder Airlines geht, die aus der EU abfliegen, gilt die EU Richtlinie 261/2004.
    Da ist genau geregelt, wie hoch die Entschädigung bei Verspätungen ist (hängt von der Entfernung und der Verspätung in Stunden ab), welche Ersatzleistungen vor Ort (also zB. am Flughafen) zu erfolgen haben und wie die mögliche Weiter-oder Ersatzbeförderung auszusehen hat.
    Das Problem dabei ist, dass das ein großer Kostenfaktor für die Airlines ist (denke nur an die Probleme bei der Aschewolke).
    LH stellt sich fast immer stur und dumm und lässt sich regelmäßig verklagen. Vor Gericht geben sie dann immer nach, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
    Viele Paxe schreckt ein Gerichtsverfahren ab, genau das wollen die Airlines.
    Näheres kannst du dir auf der website des LBA ansehen, dort unter "Bürgerservice, Fluggastrechte"".
    http://www.lba.de
     
  6. flumats

    flumats Silver Member

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    Hmmh, die gängigen Regelungen beziehen sich ja halt nur auf Verspätungen des normalen Abfluges. Meine Frage bezog sich mehr auf verpasste Anschlussflüge beim Umsteigen.
    Leider Gottes werden die Umstiegszeiten heutzutage immer öfter von den Airlines selber unrealistisch geplant.
    Wobei ich sagen muss, zumindest bei der LH habe ich bislang keine wirklich schlechten Erfahrungen in Sachen Kulanz gemacht. Aber man möchte natürlich gewappnet sein wenn man mal einem weniger willigen Mitarbeiter gegenübersteht.
     
  7. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Die Rechtsprechung weitet die Rechte aber zumindest aus.
    Der BGH hat am 14.10.2010 gegen KLM entschieden, dass bei Verspätungen, durch die der Anschlussflug verpasst wird, Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke besteht.
    Der Pax wollte, soweit ich den Fall erinnere, ab D in die Karibik über AMS. Den Anschluss ab AMS verpasste er wegen des verspäteten Zubringers ab D. KLM hat ihn später weiter befördert. Entschädigung gab es für die gesamte Strecke ab D bis in die Karibik, also nicht nur bis AMS.
     
  8. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Meist ist ja der abgewandelte Fall das Problem. Der LH-Flug (+A-Flug) wurde verpasst, der nächste LH-Flug erst 24 oder 48 Stunden später verfügbar, jedoch gäbe es (schnellere und bequemere) Alternativen mit BA, EK oder AF. Hier mauert dann LH sehr oft und es wird einfach behauptet, eine Umbuchung auf eine andere Airline/einen anderen Verbund sei nicht möglich. Machen AF, BA und EK natürlich auch, wenn sie betroffen sind.

    Ist natürlich alles Unsinn.

    Zur Not muß man dann halt seine Geldbörse öffnen, den Ersatzflug auf eigene Kosten buchen und dann bei der Airline den Ersatz verlangen. Davor haben - verständlicherweise - viele Passagiere Angst oder am Ende ihres Urlaubs verfügen sie nicht mehr über die notwendigen Mittel.
     
  9. flumats

    flumats Silver Member

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    Ja das Urteil ist recht interessant.
    Die Quintessenz ist meiner Meinung nach, das ein Flug schadenmäßig immer als Einheit betrachtet werden muss, was ja auch vernünftig ist.
    Bzw. die "End"-Verspätung das Entscheidende ist.

    Die große Unbekannte ist wohl die Auslegung von:
    Da wird es im Zweifelsfall schwierig, der Airline das Gegenteil zu beweisen.

    Nur will man es im Normalfall ja auch nicht auf einen Prozess ankommen lassen, man will ja eher schnell und komfortabel an sein Ziel.
    Und zumindest bei Dienstreise steht eine evtl. Entschädigung sicher nur dem Bezahler des Tickets sprich dem Arbeitgeber zu.

    Im angeführten Fall bei der KLM wurde ein Teilflug von der AIRLINE kurzfristig gecancellt und ein neuer Flug am nächsten Tag angeboten. Das ist ja erst mal eine recht einseitige Aktion. Ich denke hier ist eine finanzielle Entschädigung durchaus angemessen.
    Wenn man bei Verspätungen im gegenseitigen Einvernehmen auf einen anderen Flug umgebucht wird, könnte man theoretisch trotzdem eine zusätzliche finanzielle Entschädigung verlangen? Aber hier würde mir mein Gefühl sagen, das dies eher etwas unverschämt sei. Hallo Boardmitgleider, wie seht ihr das?

    Ja und zu den praktischen Spielregeln bei Zwangs-Umbuchungen durch die Airline (welcher Umweg ist zumutbar?) sagt das Urteil natürlich auch nichts.

    Gerade das Beispiel eines Kollegen von mir, der eine Nacht in VIE auf der Bank nächtigen musste, weil wegen extremer Wetterbedingungen keine Flüge bzw. auch nicht genug Hotelzimmer verfügbar waren- gab mir schon zu denken. Da gabs natürlich keine Entschädigung, weil höhere Gewalt und nicht im Verschulden der Airline.
     
  10. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Das Hotel muß natürlich zumutbar und geeignet und verfügbar sein.

    Wie bei den Ersatzflügen, muß sich der Passagier zur Not auch selbst zu helfen wissen.
     
  11. flumats

    flumats Silver Member

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    Das ist wohl wahr. Für mich wäre die Frage, wenn man nachweisen kann, das es freie Plätze gibt (in Zeiten des mobilen Internet ist das ja kein Problem) müsste dann die Airline einlenken oder kann sie trotzdem auf einen eigenen Flug bestehen, auch wenn der deutlich später ist?
    Ich denke, es gibt ja auch soetwas wie eine Schadenminderungspflicht. Die Frage ist wohl, nur für wen :)
     
  12. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Hier und drüben wird ja immer gerne erzählt, welche diamantenen, güldenen oder schwarzen Kreditkarten, die User haben und welche tollen Vorteile sie bieten. Dann erwähnen einige der voristischen Vollpfosten auch noch mehr oder weniger ihr Kartenlimit und überbieten sich gegenseitig damit, wieviel sie mit ihrer Karte schon bezahlt haben. Tolle Hechte.

    Wenn ich dann lese, dass solche duften Typen in BKK, SIN oder VIE auf dem Boden des Flughafens übernachtet haben, weil sie kein Hotel mehr von der Airline bekommen haben, dann denke ich mir meinen Teil.
     
  13. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Der Beweis ist doch geführt, wenn Du eine Buchung/Reservierung/Ticket einer anderen Gesellschaft hast!
     
  14. flumats

    flumats Silver Member

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    Na generell ist das schon richtig. Aber die genannte Person gehört wohl nicht zu dieser Spezies.
    Und mal davon abgesehen, wenn mehr oder weniger der gesamte Airport dicht ist, dann ist quasi Anarchie. Da kann ich mir gut vorstellen, dass alle über das Internet buchbare Hotels voll sind, und man an die anderen telefonisch kaum noch ran kommt. Da hilft die beste Karte nichts mehr.
    Ein gutes Beispiel - offtopic - war ja der Vulkanausbruch. Da ist dann auch die SEN-Buchungsgarantie plötzlich nur noch Makulatur.
     
  15. Ventus2

    Ventus2 Gold Member

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    Die Betreuungsleistungen sind Verschuldensunabhängig. Hotels standen einen ja auch bei der Vulkangeschichte zu, auch wenn die Kostenkämpfe mit den Airlines eine große Sache war, nach 6 Monaten hatte ich alles wieder und bin für eine Übernachtung am Flughafen auch gut entschädigt worden...
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Diese basieren allerdings meist auf der MCT-Angabe (etwa: Mindestumsteigezeit), und die kommt von den Flughäfen und basiert auf Wegstrecken, etc.
     
  17. flumats

    flumats Silver Member

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    Da wären wir ja schon wieder bei einem neuen Reizthema. Wegstrecke berücksichtigt ja sicher nicht die immer längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen.
    Und gerade bei der AUA in VIE und FRA sind mir die sehr negativ aufgefallen.
    Sicher sind die nötig, nur müssen die eben so organisiert werden, das man den üblichen PAX-Durchsatz in angemessener Zeit auch bewältigen kann.
     
  18. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Was hat die Airline mit den Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen zu tun?
     
  19. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Die Airline bezahlt die Sicherheitskontrollen! Natürlich gibt sie die Kosten an die Paxe weiter, aber die Airline bezahlt!
    Und natürlich sitzen die Airlines am Drücker, schnellere Sicherheitsabfertigung (z.B. durch mehr Personal) zu verlangen.
     
  20. millerto

    millerto Pilot

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    Hallo Zusammen,

    mir passiert garade dieses bei Lufthansa. Gebucht war BSL-MUC-SIN-ADL in C. Der Flug BSL-MUC wurde von einem ander Flugzeugtyp durchgeführt. Nach Auskunft des Piloten konnte die Maschine nicht so schnell fliegen wie vorgesehen. Den Abschlußflug in MUC haben wir dadurch verpasst. LH war bei der Abwicklung bisher sehr unkulant. Wir wurden um 22.30 Uhr aus der Senator-Lounge hinaus "gebeten", weil diese schloss. Dann durft wir (meine Frau und 2 kleine Kinder) am Service-Point nochmal 1,5 Std. stehen, bis uns die sehr schlecht gelaunte Mitarbeiterin eine Umbuchung am nächsten über FRA aushändigte (auf den früheren SQ-Flug wollten sie nicht umbuchen). Beim Hotel wurde uns das NH aufgeschwatzt. Als dann der von LH geplante Tranfer zum Hotel ebenfalls nicht funktionierte ist mir dann der Kragen geplatz. Auf einmal war dann ein Zimmer im Kempinski für uns reserviert! Bei Entschädigunszahlungen haben sie aber wieder auf stur gestellt und auf eine LH Service-Hotline verwiesen. Hat jemand Erfahrung mit dieser Hotline gemacht?

    Werde mal heute bei dieser Hotline anrufen und auf das Urteil verweisen.

    cu
    millerto
     

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