Hotline anrufen,spar es Dir verschwendete Zeit. Such Dir einen auf Fluggastrechte spezialisierten Anwalt, alles andere ist verlorene Zeit/Arbeit, die stellen sich auf stur. ich verweise auf den Thread etwas weiter unten. Dort habe ich u.a. folgendes gepostet.
@themrock vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich mir diesen Anruf sparen. Kannst du deinen Anwalt empfehlen? cu millerto
Hotlines kann man bei sowas immer vergessen. Bei nachträglichen Beschwerden ist es am Sinnvollsten es schriftlich zu machen. Dann hat die Airline auch die Möglichkeit das selber zu prüfen und anständig zu bearbeiten. Ansonsten hilft manchmal auch ein Brief an die Geschäftsleitung, wenn die zuständige Abteilung versagt hat. Anwälte nehmen ist aber auch immer gut 8) von irgendwas müssen die ja auch leben :lol:
@ millerto ich bin hier http://www.kanzlei-greim.de/Kanzlei-Greim/Reiserecht.html Ob ich empfehlen kann, keine Ahnung war auch das erste Mal.Ging aber alle unkompliziert und machen einen kompetenten Eindruck. Noch kurz mein Sachverhalt: Zubringerflug weniger als 3 Std verspätet, trotzdem Anschlußflug verpasst, daher insgesamt Verspätung über 6 Std ( bei mir 24 Std) daraus begründet sich Anspruch aus. BGH Aktenzeichen Xa ZR 15/10 . Grundvorraussetzung auf 1 ! Ticket gebucht. Viel Erfolg
Das Thema Fluggastrechte wird mal von allen Seiten differenziert beleuchtet: - Gast - Airlines - Gericht / Richter , die die Auseinandersetzungen verhandeln - bsp. 2 Kanzleien, die sich auf die Geschädigte spezialisiert haben ( ausgewählte Infos von mir: bei Erfolg vor Gericht bekommst du 75 % des Geldes, die Kanzlei 25 % ; eine Kanzlei hat ne spezielle Software, mit der sie einen evtl. vorgeschobenen Grund wie Nebel überprüfen kann. Falls andere Airlines zur gleichen Zeit am gleichen Airport abgeflogen sind, ist das Argument wohl eher nicht stichhaltig ; und die standardisierten Massenbriefe der Airlines entgegnensie a la "Pingpong-Standardschreiben" ) Wenn ein Flieger z.B. 3h 5 min Verspätung hat, kostet das ne Airline locker 180 000 Euro. Und durch das Weiterfliegen der Airline hat ja meist auch der nächste Flieger Verspätung. Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite werden glasklare Forderungen von Kunden i.d.R. auch nicht anstandslos bezahlt. PS: Dieses Posting soll ne Zusammenfassung des Artikels und keine Wertung sein...
Hallo Zusammen, wollte mich einfach nochmal zu meinem Fall melden. Hab jetzt seit ca. 2 Wochen einen Anwalt eingeschaltet. Lufthansa hat auch sofort auf das schreiben vom Anwalt reagiert. Dabei wollen sie aber immer noch nicht zahlen (wie so oft). Es geht jetzt ein zweites Schreiben vom Anwalt raus und danach wir wohl geklagt. Mal schauen wenn Lufthansa den bezahlt. Ich melde mich wieder wenn es was neues gibt. cu clotho
Hallo Zusammen, hab nun den Termin vom Gericht bekommen. Nächste Woche soll Anhörung sein. LH will sich damit rausreden, dass sie den Flug BSL-MUC garn nicht durchgeführt haben, sondern Augsburg Airways in Ihrem Auftrag. Somit sind die Forderungen an AA zu richten sind. Bin mal gespannt was der Richter dazu sagt. Melde mich wieder wenn das Urteil da ist. cu millerto
Nachdem Du es fertig gebracht hast, allein am vergangenen Dienstag zwischen 12 und 22.30 Uhr nicht weniger als rund 70 (!) absolut sinnfreie Posts abzusondern, waren es vorgestern erneut 20 und von gestern ab 14 Uhr bis heute Nacht um 3 Uhr weitere 30, alle wieder ohne jeden erkennbaren Nutzen und so überflüssig wie ein Kropf. Diagnose: Hinzu kommt der bereits zweite unverschämte Versuch, mit einem Ref-Link für die Buchung von Hotels bei Expedia als „Top Deals“ die User des Vielfliegerforums mit angeblichen Rabatten zu täuschen, die es gar nicht gibt, und sich dadurch zu bereichern. viewtopic.php?f=16&t=354&p=472398#p472398 Dreister geht es nicht!
Hallo Zusammen, ja es gibt Neuigkeiten: auf Drängen des Richters habe ich mich auf einen Vergleich mit der Lufthansa eingelassen. Anscheinend hätte es wirklich zu einem Problem kommen können, da der Flug zwar eine LH-Flugnummer hatte, aber von Augsburg Airways durchgeführt wurde. Der Richter hatte wohl schon mal einen ähnlichen Fall abgewiesen. cu millerto
[/quote] Was hatte denn Dein Anwalt dazu zu sagen?[/quote] Mein Anwalt hat zur Zustimmung zum Vergleich geraten. Wie schon gesagt, wenn der Richter zur Auffassung gekommen wäre, ich hätte erkennen müssen, dass ich mit Augsburg Airways geflogen bin, so hätte er die Klage abgewiesen und ich hätte nochmal gegen Augsburg Airways klagen müssen. Das Restrisiko war so einfach zu hoch und das Vergleichsangebot der Lufthansa zu gut. cu millerto
Natürlich - das ist ja wohl das Mindeste. Meine Frage richtete sich auf die von Dir oben angeführte Argumentation der Lufthansa zu Augsburg Airways. Warum hat er - das war meine Frage zu Deinem RA - den Prozeß trotzdem gegen die Lufthansa weitergeführt? Hat er Dir dazu eine nachvollziehbare Begründung geliefert? Wäre es denn nicht erfolgsversprechender gewesen, diesen Hinweis der Lufthansa zur Kenntnis zu nehmen und IQ zu verklagen? :idea:
Lufthansa hat dies erst in der mündlichen Verhandlung vorgebracht. Davor gingen eigentlich alle davon aus, das dieses ein "normaler" Lufthansa Flug war.
Wundert mich etwas diese Argumentation, wenn du klar ersichtlich war dass es von Ausburg Airways durchgeführt wurde. Naja wurde auch nur versucht die Schuld beim jeweiligen anderen zu suchen zwischen den Airlines ...