Ryanair streicht alle BSL Flüge

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Danix, 10. November 2009.

  1. Danix

    Danix Silver Member

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    Ryanair kehrt Basel den Rücken :evil:

    Ryanair streicht Basel aus dem Streckennetz.
    Die irische Billigairline streicht ab dem 2. Dezember alle Flüge ab dem Euroairport.

    Wie im Artikel des TI weiter geschrieben steht, sollen die Betroffenen ihr geld zurück erhalten, :roll:
    Na dann, viel Spass beim buchen eines zuverlässigen Carriers :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Ja, Streckenstreichungen sind im momentanen Branchenumfeld wirklich äußerst selten. :!:
     
  3. Hans_Klein

    Hans_Klein Co-Pilot

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    Naja, so kurzfristig und ohne Umbuchungsmöglichkeiten, das gibt's dann doch nicht sooo häufig...
     
  4. AllachBoyz

    AllachBoyz Silver Member

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    Na ja. Ryanair halt 8)
     
  5. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    Ja toll! Habe zwei Flüge schon gebucht. Man wird wohl eher nicht das Geld von alleine wieder bekommen bzw zurück auf die Kreditkarte. Muss man sich sicher drum kümmern und einen Papierkrieg beginnen.
    Und bekommt man eigentlich auch die Kreditkartengebühr zurück erstattet?
     
  6. sebt

    sebt Gold Member

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    Du wirst demnächst eine Mail erhalten. Darin ist ein Link, mit dem Du Dein Geld wiederholen kannst. Papierkrieg ist in dem Fall nicht nötig. Ja, in solchen Fällen wir der komplette Buchungsbetrag inkl. aller Gebühren erstattet.
     
  7. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    na wenigstens eine gute Nachricht. Danke für die Infos. Zum Glück fliegt easyjet auch ab Basel nach London.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Da hab ich leider schon ganz Anderes erlebt. Was die Umbuchung angeht (die auch bei anderen LCC und Linienfliegern oft keineswegs unkompliziert ist wie u.A. hier regelmäßig zu lesen): Wer so wenig wie möglich zahlen will, und daher einen LCC wählt, nimmt dafür nunmal auch Einschränkungen in Kauf - dafür ist der Preis oft nicht mal der Rede wert. Alles für gar nix gibt es halt nicht.

    Ryanair ist bei Rückerstattungen wegen Stornierungen bzw. Änderungen äußerst unkompliziert, bitte also nicht gleich in Vorurteile stürzen. Du wirst demnächst eine Mail mit Links bekommen, anklicken und schon läuft die Rückerstattung. Kein Papierkrieg - da hat die Sparwut mal Vorteile.
     
  9. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    Finde die Entscheidung aber schon ganz schön krass. Muss sich ja wirklich nicht gelohnt haben. Als Grund werden ja die hohen Gebühren angegeben aber das ist sicher nicht der einzige Grund. Warum sollte man den gesamten Flugverkehr einstellen wenn die Flüge ausgebucht sind.
     
  10. Hans_Klein

    Hans_Klein Co-Pilot

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    Wenn man's aber hart auf hart spielt, kann man auch auf anderweitigen Transport zum Zielort setzen, da man darauf einen Anspruch hat. Immerhin hat man ja einen Vertrag mit der Fluggesellschaft in Kombination mit der Verordnung Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und Rates! Vermutlich wird dies bei Ryanair aber den Klageweg bedeuten.
     
  11. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    und wie soll das gehen, bzw was erreicht man dadurch wirklich. Die werden dann ja schlecht nur für dich alleine fliegen, oder? Also was für chancen gibt es da?
     
  12. Hans_Klein

    Hans_Klein Co-Pilot

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    Naja, wenn es sich um die Strecke Basel-London handelt, gibt's ja auch andere Gesellschaften! Und ansonsten gibt's noch Taxen die einem zu Ersatzflughäfen befördern können. Aber da Ryanair dies von sich aus nie mitmachen würde, tippe ich halt darauf, dass dies den Klageweg bedeuten würde!
     
  13. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    Also verstehe ich es richtig, dass ich sozusagen ein Recht auf den gebuchten Flug habe? Sprich wenn ryanair ihn nicht fliegt dann müssten Sie für eine Umbuchung auf eine andere Gesellschaft sorgen?
    Wie sind denn da die Chancen, dass man da Erfolg beim Klagen hat?
     
  14. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

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    97,8357652 % :roll:
     
  15. Hans_Klein

    Hans_Klein Co-Pilot

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  16. Danix

    Danix Silver Member

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    Artikel 5
    Annullierung
    (1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen
    Fluggästen
    a) vom...
    c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,

    i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet,...

    ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen ...

    iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und...

    Der schwierige Punkt, für einen der mehr will, als sein Geld zurück, ist die 2 Wochen Klausel :twisted:
     
  17. sebt

    sebt Gold Member

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    Die Ausgleichszahlung hat nichts mit Erfüllung des Beförderungsvertrags zu tun.
     
  18. AllachBoyz

    AllachBoyz Silver Member

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    Ryanair lacht sich doch über irgendwelche Klagen "tot"....................
     
  19. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    ich glaub, hier ist dann eher um das von Danix ausgeblendete a) interessant:
    "vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten"
     
  20. corny4891

    corny4891 Bronze Member

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    Also was heisst das nun alles? Habe ich trotzdem ich mehr als zwei Wochen vorher informiert werde ein Recht auf eine anderweitige Beförderung. Sprich umbuchung auf einen Föug einer anderen Gesellschaft? Oder darf ryanair als einzige Alternative nur die Rückerstattung des Flugpreises anbieten?
    Immerhin sthet doch in Artikel 5 im Absatz 2:
    "Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung."
     

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