Würde ich so sehen, denn nur die Ausgleichsleistungen werden ausgeschlossen, wenn die Annulierung mind. 14 Tage vor Flugantritt bekannt gegeben wird.
Hier noch etwas interessantes für alle die noch einen Flug brauchen: Promoaktion wegen Ryanair-Rückzug EasyJet spricht in seiner Mitteilung ebenfalls den Rückzug von Ryanair an — und nützt ihn werbetechnisch zu seinen Gunsten. So bietet EasyJet bis Sonntag einen Rabatt von 30 Franken auf bestimmte Retourflüge an. Laut Medienmitteilung sei er für Passagiere gedacht, die kurzfristig vom Rückzug Ryanairs betroffen sind. Doch der Rabatt kann mit dem Code BSLPROMO auf der Website eingelöst werden und ist damit eher als allgemeine Promotion gemacht. EasyJet weiss den Ryanair-Rückzug geschickt zu nutzen.
hmm... ich habe am 2. Dez STN-BSL gebucht. Keine Mail. Der Flug erscheint auch noch als confirmed auf ryanair.com Aber buchen kann man ihn nicht mehr?... wie lange dauert das wohl bis ich eine Mail krieg?
Hurra :mrgreen: :mrgreen: Als Gegner der Ryanair-Geschäftspraktiken finde ich es äusserst intelligent seitens der Flughafenbetreiber auf ihren Gebührenforderungen zu bestehen und nicht kleinbeizugeben und diese Firma noch mit allfällgen Steuergeldern zu unterstützen, wie dies in vielen anderen europäischen Ländern leider der Fall ist. Zahlreiche Berichte im Spiegel oder beim Stern belegen ja die selbstmörderische Praxis einiger Kleinflugäfen in Deutschland, welche unter allen Umständen und fast zu jedem Preis die Airline an sich binden möchten. Dass die Gebühren am Euroairport nicht zu hoch sein können, bestätigt ja der stete Ausbau des Easyjet-Netzwerks ab Basel :!: Und die sind ja auch sehr billig und dem Anschein nach lohnt es sich ja... Ein Hurra auf die Flughafenbetreiber
Das versteh ich jetzt nicht ganz. Könnteste Du Deine Überlegungen bitte erklären? :?: Ich bin nämlich nicht bereit meinen gebuchten Flug vom 02.12. von STN nach BSL so einfach aufzugeben. Ich habe am 01.12. einen Flug von BSL nach STN und auch eine Nacht im Hilton gebucht, die ich nicht rückerstatten kann.
Also was die Fluggastentschädigung angeht so denke ich die werden sich schon noch melden bis zwei Wochen vor dem 02.12. So wie ich es interpretiere ist diese 250 €-Zahlung dann nur zu leisten, wenn ich keine Ersatzbeförderung erhalte.
Ja, diese 250€ kann man ganz aus der Betrachtung rauslassen. Nach Artikel 5, Absatz 1 Buchstabe a) hat man jedoch (unabhängig vom Zeitpunkt wann man über die Annullierung unterrichtet wird, Anspruch auf Unterstützungsleistungen nach Artikel 8 die halt dem Fluggast die Wahl lässt, ob er eine Rückzahlung wünscht oder eine anderweitige Beförderung zum Zielort.
Ich hab gerade die Cancellation für OPO-BSL im Februar bekommen. Geld wird automatisch zurücküberwiesen - natürlich keinerlei Hinweis auf die sonstigen Rechte :roll:
Faxnummer von RyanAir ? Habe die Mails inzwischen auch erhalten. Hat jemand eine Faxnummer von RyanAir?
Habe mich nun per Fax und per Einschreibebrief an RyanAir gewendet. Hier die Kontaktinformationen http://www.ryanair.com/de-ch/questions/ ... denservice Ich habe, gestützt u.a. auf Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, eine Alternativbeförderung verlangt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 61E:HTML
Wenn ihr ein Ticket hattet :!: Setzt sie per Einschreiben unter Druck euch umzubuchen auf eine andere Gesellschaft.Machen sie es nicht bucht einen anderen Flug (selbe Klasse ,selbe Zeit ) und verklagt sie auf Schadenersatz. Ich habe das ganze bereits einmal bei Gulf Air durchgefochten und kann euch gerne die Aktenzeichen des Urteils schicken. dauer bei mir etwa 2 Jahre und man bekommt nur den wirklich entstandenen Schaden der zu beweissen ist.
Nur den wirklichen Schaden, der zu beweisen ist? Damit meinst Du einfach den Ersatzflug? Was wenn es keinen Flug von STN nach BSL gibt? Dann muss ich erst mal (mit dem Taxi) von STN nach LON (z. B. LCY) und dann mit Swiss nach BSL oder ZRH.
Re: Ja, Easyjet fliegt ja nach Gatwick... Falls Du tatsächlich in STN bist und dir Mehrkosten entstehen um nach Gatwick zu gelangen, solltest Du auf jeden Fall alle Quittungen einsammeln und aufheben. Falls Du aber in der Londoner Innenstadt bist, dürfte es sowieso für dich preislich nicht viel Unterschied machen, ob du nach Gatwick oder nach Stansted gelangen mußt (bzw. Gatwick könnte sogar günstiger sein).
Re: Falls du zb. erst einen Tag später fliegen kannst und musst ein bereits gebuchtes Hotel stonieren (und es fallen storno kosten an )ist das ein Schaden der zu ersetzen ist. Der höhere Ticketpreis . Bei mir musste ich eine Nacht länger in ATH bleiben da mein seperat gebuchter Flug erst einen Tag später ging ( Hotelkosten zu 100 % bezahlt bekommen) Die weiter Anreise zum Airport wird vermutlich schwer als Schaden geltent zumachen sein.Ev pauschal . Ich hatte 50 € pauschal für Anwaltsbesuche und Schriftverkehr verlangt und 30 € bekommen. Alles andere zu 100% ,was belegt war. Unter anderem über 5000 € für teurer Flüge da es sich um die Hauptsaison gehandelt hat und wir zu 3 waren.
Re: Re: Bei welcher Gesellschaft wurde bei dir gecancelt? Und hast Du das von der Gesellschaft auf Aufforderung bekommen (mit Druck des Anwalts o.ä.), oder hast Du dafür auch klagen müssen?