Hallo Gemeinde, folgendes: Ich habe über die Lufthansa einen Flug TXL-FRA-TXL gebucht. Den Hinflug habe ich in Anspruch genommen und den Rückflug nicht. Nun habe ich bei Lufthansa angerufen und wollte die Steuern für den Rückflug zurück erstattet haben. Die freundliche Dame von Lufthansa meinte ich hätte den Flughafen FRA in Anspruch genommen und würde für den Rückflug nichts erstattet bekommen. Ich war der Meinung das die Steuern für den Rückflug zurück erstattet werden. Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Antworten! Grüße mwsun
Natürlich hastu Anspruch auf Rückerstattung. Du kannst LH auch dazu zwingen. In diesem Fall werden sie dein Ticket dann in einen (teuren) One-Way-Tarif umbuchen (plus evtl. Umbuchungsgebühren deiner Fare) und die Differenz von dir einfordern. Abzüglich der halben Steuern/Gebühren natürlich.
Hallo... danke für Deine Antwort. Wie kann es sein das so ein Flug umgebucht werden kann? Und wie soll ich den Anspruch gelten machen? Angerufen habe ich und wie bereits erwähnt, nein das würde nicht gehen. Danke für die Antworten! Grüße mwsun
Dazu gibt es schon einen ellenlange Thread: viewtopic.php?f=5&t=2656&hilit= Fazit: Rechtslage ist unklar und unter den Forumsteilnehmern umstritten. Ggf. müsstest du also klagen. Grüße torda