Steuern und Gebühren TUIFLY

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von timottk, 3. Juni 2008.

  1. timottk

    timottk Bronze Member

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    Hallo,

    habe mal eine Frage und wollte man wissen ob damit jemand schon Erfahrung gemacht hat.

    Habe mir für mitte Juni einen Flug von STR-MAN mit Tuifly gebucht. Nun bin ich am überlegen diesen Flug vielleicht nicht anzutreten.
    Nun habe ich schon des öftern gehört das man sich die Steuern wieder zurückzahlen lassen kann, solange Sie explizit als Steuern ausgewiesen sind.

    Bei mir auf der Reisebuchung steht dann folgendes:
    Tarif: 1,00 €
    Steuern: 47,99€
    Gesamtsumme: 48.99 €

    Nun meine Frage wie sicher bzw. inwieweit/wieviel würde ich tatsächlich zurückbekommen? Weil wenn das nicht geht würde ich notfalls doch fliegen (müssen die Deutschen eben Gruppenzweiter werden*gg*)

    Kann mir jemand paar Infos zu dem Thema geben?

    Mfg
    timottk
     
  2. DanielaDK

    DanielaDK Silver Member

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    TUIfly erstattet Dir alle passagierbezogenen Entgelte, falls Du den Flug nicht antrittst. Im günstigsten Fall sind das tatsächlich 47,99 €. Dazu rufst Du am besten die Hotline an.

    Das habe ich auch schon mehrfach getan, es dauert etwa 10 Tage, bis der Gesamtbetrag auf einer deutschen Bankverbindung gutgeschrieben wird.
     
  3. timottk

    timottk Bronze Member

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    Ja habe grad ne Email von TUIFly bekommen und kann dir nur zustimmen.
    Bekamm die Aussage das ich ca 47,99 Euro zurückbekomme. Was ja super ist.

    Braucht jemand nen günstiges Hotel in MAN? 2Ü /Doppelzimmer für insg. 29 Euro?
     
  4. Guest

    Guest Guest

    für den lnk zu dem günstigen doppelzimmer wäre ich sehr dankbar.
    gruss rudolf
     
  5. jense-hannover

    jense-hannover Pilot

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    Ich habe folgende Frage:
    Ich kann einen Flug von HAJ nach VLC und zurück nicht antreten, den ich vor kurzem zum Preis von 58 € all in gekauft habe. Nun wollte ich telefonisch stornieren. Man sagte mir, dass das nicht möglich sei und ich auch keine Steuern zurückbekommen könnte, da ich auch gar keine Steuern bezahlt hätte; diese hätte vielmehr TUIfly übernommen. Der Hinflug hat mich 0,99 € plus Sonderentgelt und der Rückflug 4,99 plus Sonderentgelt gekostet.

    Kann es denn sein, dass TUIfly die Steuern einfach nicht ausweist, dafür ein "Sonderentgelt" (was das im einzelnen auch immer sein mag)? Der Sinn des Ganzen ist natürlich klar: TUIfly möchte im Fall eines Stornos bei günstigen Tarifen dem Kunden nichts zurückerstatten müssen. Theoretisch wäre es also in Zukunft denkbar, dass TUIfly bei allen Tarifen die Steuern für den Kunden übernimmt, irgendwelche Sonderentgelte veranschlagt und somit nie etwas zurückerstatten muss.

    Ich habe dies dem Kundenservice geschildert - momentan mit noch keiner Antwort. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    das klingt nach anwalt.
    bei bestehender rechtsschutzversicherung würde ich zumindest ein informatives
    vorgespräch mit meinem anwalt durchführen.
    es kann ja normalerweise nicht sein, dass durch listige formulierungen bestehendes recht umgangen wird.

    offensichtlich war diese buchung eine sonderpreisaktion und das war vielleicht in den buchungsbedingungen schon eingearbeitet.
    dann wirds schwieriger.................
     
  7. jense-hannover

    jense-hannover Pilot

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    TUIfly verfährt immer noch genau so.
    Buche ich heute z.B. HAJ-DBV am 26.10.08 one-way, kostet mich das Ganze 19,99 €; davon sind 0,01 € Flugpreis und 19,98 € "Steuer und Sonderentgelt". Fahre ich dann fort, erhalte ich bei der Aufschlüsselung dieses Postens "19,98 € Sonderentgelt". Von Steuer ist da nicht mehr die Rede.

    Das geht doch wohl nicht.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    das seh ich auch so.
    ich würde erstmal vom eigenen vorgang und von solchen wie eben erwähnten "preisdarstellungen"
    jeweils ein paar gute screenshots machen.
    die beweise für deinen vortrag müssen gerichtsverwertbar sein, d.h. keine ungenauigkeiten , keine eigenen meinungen.
    ein weiteres schreiben an tuifly sollte deine position in der sache und eine sehr höfliche aufforderung beinhalten, den betrag bis zum
    ......................an dich zu erstatten, andernfalls du deine ansprüche mit anwalt wirst versuchen durchzusetzen.

    wenn der termin fruchtlos verstrichen ist, zahlt deine RSV den anwalt vom ersten schreiben an.

    beim anwalt musst du auch sehr diplomatisch sein, denn bei 57€ streitwert ist nix zu verdienen!!

    ohne rechtsschutz würd ich die sache schmeissen, höchstens in deinen ersten schreiben an die tui nochmals bluffen..

    es gibt für zivilrechtliche auseinandersetzungen eine bagatellgrenze, die liegt vielleicht bei 50€, das könnte auch ein grund sein.....

    strafrechtlich kriegst du schon ärger, wenn du im supermarkt eine dose thunfisch klaust...
     

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