Hallo... folgendes: letzten Sonntag, easyjet Flug MXP-SXF. Am Flughafen angekommen, Flug wird nicht angezeigt. Auf Nachfragen wurde mitgeteilt, dass der Flug vor 2 Wochen per Email storniert wurden ist. Leider habe ich keine Email erhalten über besagte Stornierung. Nun standen weitere 7 Passagiere um uns herum, die ebenfalls nichts von der Stornierung wussten und auch nicht informiert wurden. easyjet hat dann kostenlos auf Montag umgebucht. Nun mussten wir eine Nacht zusätzlich am Flughafen übernachten. Am nächsten Tag hat dann auch alles ohne weitere Zwischenfälle geklappt. Was würdet ihr jetzt machen? Wer ist in der Beweispflicht für eventuelle Kostenrückerstattung? Danke! Grüße mwsun
Falls es auf die Unkosten hinaus läuft. Da wäre noch ein Tag Urlaub den ich zusätzlich beisteuern musste. mwsun
Easyjet hat hier Mist behauptet. Easyjet informiert grundsätzlich nicht per Mail, sondern man soll sich öfter im Kundenaccount über den aktuellen Stand bezüglich "Unregelmässigkeiten" informieren...
Für den Urlaubstag wirst du vermutlich nichts bekommen aber die Hotelrechnung würde ich einreichen. Ansonsten schaue ich immer einen Tag vorher und bevor ich zum Flughafen fahre nochmals ,ob alles in Ordnung ist mit meinen Flügen zur Sicherheit. :roll:
Offensichtlich ist hier ein Flug annulliert worden. Demnach gibt es eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung von 250 Euro. easyjet kann dem nur entgehen, wenn sie nachweisen, dass sie den Reisenden zwei Wochen vorher über die Annullierung informiert haben und dass die Information auch beim Reisenden angekommen ist. Das dürfte bei einer (angeblich) versandten E-Mail sehr schwer werden. Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass easyjet dieses Geld nicht ohne Weiteres zahlt. Bei mir lief es auf eine (erfolgreiche) Klage hinaus... Grüße, Hugo
Die Entschädigung ist pauschal. Man bekommt den Betrag unabhängig davon, ob der "Schaden" wirklich so hoch ist. Sollte der Schaden aber höher sein als die Pauschale (z.B. teuren Ersatzflug am Flughafen gebucht, um den Zielort doch noch irgendwie zu erreichen) kann man den über den Pauschalbetrag hinausgehenden Schaden auch geltend machen (zumindest nach deutschem Recht).
Nicht ganz korrekt so. Unabhängig vom Artikel 5 (also der oben erwähnten 250 EUR) kann der Fluggast gemäss Artikel 8 wählen oder er lieber eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung möchte. Siehe hierzu im Thread "RyanAir streicht Flüge ab Basel". Ich habe zwischenzeitlich via meinen Anwalt eine Beschwerde beim BAZL gegen RyanAir plaziert. Gleiches gilt natürlich auch für EasyJet. Die Airlines werden jedoch blocken und es bleibt wohl nur der Weg über das Gericht, resp. über die nationale Beschwerdestelle. :idea:
Hallo! Ich habe fuer 3 Personen einen easyjet Flug gebucht, der ohne Ankuendigung wegen eines Crew-Streiks storniert wurde. Danach hab ich einen Mahnbescheid mit der Forderung der Fluggebuehren und Entschaedigung von 250€ fuer jeden von uns eingereicht, wogegen Easyjet einen unbegruendeten Widerspruch eingelegt hat. Nun bin ich auch davor die Klage einzureichen, bin mir aber nicht sicher ob ich die Forderung von den anderen 2 Personen auch einfordern durfte und einklagen kann, und ob es dadurch probleme geben koennte.. Mein Problem ist ausserdem das ich mittlerweile im Ausland bin und somit schwer selbst zu einer Vorladung erscheinen kann. Fuer einen Anwalt moechte ich nun wirklich sicher gehen. @ Hugo: Wie ist es denn bei dir damals abgelaufen, kam es zu einer Vorladung oder hat easyjet schon vorher eingelenkt? Danke und liebe Gruesse, eric