Hallo, ich habe ein Problem. Eigentlich wollte ich morgen mit Frau und Tochter einen Flug mit Condor in Comfort Class von FRA nach Holguin antreten. Jedoch haben wir entgegen vorheriger Aussagen und Atteste der Ärzte heute morgen ein Reiseverbot für unsere Tochter erhalten (Zitat der Oberärztin: Ich würde es unter keinen Umständen riskieren). Condor will vom Flugpreis von ca. 1.800 Euro pro Person nur die Steuern und Gebühren erstatten und lehnt eine Änderung der Passagierdaten - ein Bekannter würde fliegen wollen - ab. Ist dieses Vorgehen rechtens?
Tja, schwierige Frage, wenn man nicht weiss, um welche Fare es sich handelt, aber bei dem Preis glaube ich kaum, dass man Geld "zurückbekommt", einen Tag vor dem Abflug, aber dafür gibt es ja die Rrkv. Aber, umbuchen gegen eine Gebühr müsste eigentlich gehen, und , wenn man die Hotline der Condor ( Obwohl hier die Abteilung AB ist) anruft und höflichst das Problem darstellt, müsste eigentlich der Mitarbeiter am anderem Ende der Leitung eine , wenn auch kostenpflichtige Lösung anbieten können. Aber, den Namen ändern ist immer problematisch, was mich wundert, den für die Airline ist es doch einfacher als ganze Flüge umzubuchen. Wünsche Dir viel Glück, drück auf die Tränendrüse! Grüsse aus Teneriffa - Volker
Rückerstattung: Ja, ohne entsprechende Reiserücktrittskostenversicherung keine volle Erstattung wenn der Tarif dies von sich aus nicht zulässt. Änderung der Passagierdaten: Das hängt von den diesbezüglichen Tarifbestimmungen der Condor ab - im "Aktionstarif" ist es grundsätzlich unmöglich, die Namen zu ändern - derartige Restriktionen sind auch rechtmäßig, in anderen Tarifen kann (tlw. gegen Gebühr) der Passagier geändert werden, siehe auch hier: http://www12.condor.com/tcf-de/agb....BD184E9FCFC5D772FBC1D.as12worker#Nichtantritt. Euer Problem: Unter 24 Stunden vor Abflug wird das nochmal deutlich eingeschränkt. Erstmal wäre es also wichtig zu wissen, welchen Tarif (nicht Kabinenklasse) ihr gebucht habt - z.B. "Y". Voraussichtlich sieht es aber nicht sonderlich gut aus, für solche Fälle gibt es eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Ich kenne mich bei Condor mit den Tarifen nicht aus, es wird nur von den Gruppen Flex, Basis und Aktion gesprochen. Ich habe nochmal nachgesehen: Aktion erlaubt gar keine Umbuchung und Flex sowie Basis nur bis 24 Stunden vor Abflug - ich vermute mal, das ist bei euch schon oder fast vorbei leider. Wie gesagt: Es empfielt sich, gerade wenn etwas Medizinisches vorliegt, immer der Abschluss einer Versicherung. Ich würde an deiner Stelle nochmal mit Condor telefonieren, aber mach dir keine allzugroßen Hoffnungen.
Sinnloser Beitrag- vielleicht replizierst Du ja (wäre dann Beitrag 26843) Tut mir leid, auf solche User kann das Forum gerne verzichten, auch wenn ich viel "Branchenwissen" nicht in Abrede stelle.
Update: Für Frau und Tochter hatte ich den Flextarif gebucht, weil die beiden eine Woche länger bleiben wollten. Am Ende hat Condor eine Änderung der Passagierdaten akzeptiert, so dass ein Kollege jetzt im Flieger sitzt.
Häää? Was ist denn eine Reiseverbot? Oder meinst Du Einreiseverbot? Es kann Dir doch egal sein, was Ärzte sagen. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob geflogen wird oder nicht. Hier von Reiseverbot zu sprechen. Tja, typischer Fall von "Ich fliege nur mit einer deutschen Fluggesellschaft in den Pauschalurlaub"-Syndrom!!!!
Eher ein typischer Fall von "Mir ist die Gesundheit meines Kindes wichtiger". Das ist natürlich wirklich unverantwortlich :roll:
Yummi sein Beitrag verstehe ich nicht? Wer hat hier was von Uganda, Äthiopien erzählt? Ich glaube, es ging im OP darum, dass es wohl viele Reisende gibt, die ausschliesslich mit einer deutschsprachigen Airline fliegen wollen.
Niemand hat davon gesprochen. Das war einfach nur als sinnlose Antwort auf den genauso sinnlosen Beitrag vom Zitierten gedacht.