...was ja nicht anders zu erwarten ist, aber dies hier ".....und prüft, eine Klage einzureichen." :?: http://www.20min.ch/finance/news/story/Swiss-zockt-Schweizer-Passagiere-ab-16621762
Der Artikel ist mal wieder eine schlecht recherchierte Geschichte mit unzutreffenden Tatsachenbehauptungen, die zu einem „Skandälchen“ aufgeblasen wurde: Es ist gängige Praxis vieler Airlines, aus Wettbewerbsgründen Flüge mit Zubringer vom Ausland günstiger anzubieten als vom eigenen Heimatland. Das macht nicht nur Swiss so, sondern dafür gibt es auch Beispiele bei Lufthansa, Air France, British Airways und unzähligen anderen Fluggesellschaften. Das hat – anders als in dem Artikel behauptet - auch nichts mit der Staatsbürgerschaft der Passagiere zu tun, denn auch Schweizer können häufig mit Swiss ab Mailand über Zürich nach Kopenhagen oder von Frankfurt über Zürich nach Peking günstiger fliegen als ab Zürich. Ob diese Praxis einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält, bleibt abzuwarten. Ich bin da ganz zuversichtlich und sehe darin keine Abzocke, sondern ein legitimes Mittel, um sich je nach Konkurrenzsituation im jeweiligen Land behaupten zu können.
Die Überschrift ist schon einmal grob falsch und das ist der entscheidende Punkt. Swiss zockt keine Schweizer ab, denn ein Ausländer, der in Zürich abfliegt zahlt den selben höheren Preis, ein Schweizer, der in FRA einsteigt bekommt das Ticket auch billiger. Also liegt kein Diskrimnierungsgrund vor. Ich denke, dass die Praxis legal ist, unschön finde ich sie trotzdem MFG Blue-Tiger
Trotzdem eigentlich eine Sauerei, dass die Leute im eigenen Land mehr bezahlen müssen. Kein Wunder das dann oft andere Airlines genutzt werden.
..und abschliessend hier noch der Folgeartikel mit einer "Erklärung" http://www.20min.ch/finance/news/story/27731913
Abzocke kann ich nicht erkennen. Die Gründe wurden hier ja schon genannt. Sollen sie in der Schweiz doch klagen. In D ist die Sache längst (seit dem 29.4.2010 durch den BGH) entschieden. Die Beförderung darf nicht unter Hinweis auf die Verpflichtung zum Abfliegen aller Teilstrecken verweigert werden, wenn nicht alle Segmente abgeflogen werden. Die Airline darf dann aber ein höheres Entgelt verlangen (nichts Anderes macht LX (LH natürlich auch, dito BA etc.).