TUIfly: Einseitige Änderung des Vertragspartners

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von osblo, 15. September 2009.

  1. osblo

    osblo Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Hallo zusammen,

    kürzlich bekam ich folgendes email von TUIfly:

    ==================================
    Wichtige Änderung zu Ihrem Flug: Ihre Antwort ist erforderlich!

    am 25. Oktober 2009 übernimmt Air Berlin das City-Streckennetz von TUIfly. Damit gehen vor allem die innerdeutschen sowie die Österreich- und Italien-Verbindungen in die Verantwortung der Air Berlin über. Diese Änderung betrifft auch Ihren unten genannten TUIfly-Flug.

    Damit Air Berlin für Ihren Flug auch Ihr neuer Vertragspartner werden kann, bitten wir um Ihre Zustimmung. Diese geben Sie uns auf der über den unten angegebenen Links erreichbaren Website. Bitte akzeptieren Sie dort auch die Übergabe Ihrer Buchungsdaten und die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Air Berlin Group.
    ==================================

    Aus verschiedenen Gründen möchte ich dieser Änderung NICHT zustimmen und denke, dass mir mindestens ein Stornierungsrecht zusteht, da ich keine einseitige Vertragsänderung dulden muss, welche mir ja im Übrigen auch nicht zugestanden wird.

    Wenn sich jemand mit der Thematik auskennt, so wäre ich und womöglich andere für Antworten dankbar.

    Gruß

    OsBlo
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Unter Bestimmungen dürfte der folgende Punkt doch greifen. Oder nicht...?

    4.2
    TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer sind berechtigt, die Durchführung der Flugbeförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen. Hierbei werden TUIfly.com und der ausführende Luftfrachtführer nur solche Fluggesellschaften einsetzen, die dem Sicherheitsstandard des ausführenden Luftfrachtführers entsprechen und wenn dies vom Luftfahrtbundesamt oder einer zuständigen europäischen Luftsicherheitsbehörde genehmigt wurde. TUIfly.com wird den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichten, sobald diese feststeht.
     
  3. osblo

    osblo Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Gut.
    Dann ergibt sich aber die Frage, warum ich zustimmen MUSS und SOLL.
    Wenn es durch die AGB abgedeckt ist, entfällt ja die Zustimmungspflicht.

    Hier wird ja das komplette Vertragsverhältniss auf einen anderen umgeschrieben, MIR ist das umschreiben meines Fluges auf einen anderen Vertragspartner nur gegen Strafzahlungen erlaubt. :). Diese Ungleichbehandlung würde ja gegen "Treu und Glauben" verstoßen.
     
  4. FlyingStefan

    FlyingStefan Pilot

    Beiträge:
    75
    Likes:
    0
    Ich glaube aber, dieser Absatz bezieht sich insbesondere darauf, dass TUIfly berechtigt ist, andere Airlines für sich fliegen zu lassen, wenn man kein eigenes Flugzeug zur Verfügung hat. Hierbei denke ich zum Beispiel an den WetLease von HolaAirlines im letzten Jahr. Flugzeug und Crew sind dann von einer anderen Airline, Flugnummer etc bleiben ja aber bei TUIfly. Was aktuell passiert ist aber, dass ja die gesamte Abwicklung über AB sollen soll, also dass TUIfly komplett aus der Buchung raus ist.
     
  5. 9ooo9

    9ooo9 Gold Member

    Beiträge:
    648
    Likes:
    0
    Es gibt im vorliegenden Fall keine Zustimmungspflicht.
    "Ihre Antwort ist erforderlich!" ist nichts als Gelaber.
    Du kannst also ganz normal Deinen Flug antreten.

    Eine Möglichkeit zur Storno kann ich nicht mal ansatzweise erkennen.
    Du hast einen Beförderungsvertrag und den will die Gegenseite erfüllen.

    Der Rest ist pillepalle, wird Dir später vor Gericht exakt so bestätigt werden (ok, dann etwas steifer formuliert).
     
  6. osblo

    osblo Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Danke, aber unter einem 4-stelligem Streitwert klage jch nicht, von da her wird der hier vermutete Richterspuch für immer nebulös bleiben :lol: :)
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Was sehr schade ist. 8)
     
  8. osblo

    osblo Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Wie sagte doch der eine Anwalt zum andern: "Wie geht´s?" ... "...schlecht, ich kann nicht klagen!" : :oops:
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Sagte er das? Okay - mir ging's aber um Deine "Klage" hier (im Forum).
     
  10. dummytest

    dummytest Pilot

    Beiträge:
    67
    Likes:
    0
    dann stimm doch einfach nicht zu und verlange einen Storno per EMail .....
    wird vermutlich klappen , warum sollten sie dich um Zustimmung angehen wenn nicht auch die Stornomöglichkeit gegeben ist ??

    irgendwie ist die Anfrage doch recht klar formuliert... sie brauchen deine Zustimmung ... fertig
     
  11. osblo

    osblo Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Danke für alle Antworten.

    Ich bin aktuell unterwegs und kann mich erst viel später darum kümmern, werde dann mal berichten.

    Da ich im Netz keine Infos gefunden hatte, ging es mir mehr darum, ob Erfahrungen anderer Personen vorliegen.

    Gruß, OsBlo
     
  12. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Da Du ja hier lesen und posten kannst, sollte es auch (technisch) möglich
    sein, die e-mail dahingehend zu beantworten, daß Du Dich wirklich nicht
    dazu durchringen kannst/magst, die angefragte Zustimmung abzugeben -
    und danach einfach ruhig abzuwarten, was sie Dir dann anbieten werden.
    Unter Umständen wird ein Storno-Recht die Lösung Deines "Problems" sein.
     
  13. Wolfgang Meier-Huber

    Wolfgang Meier-Huber Pilot

    Beiträge:
    74
    Likes:
    0
    Wieso "unter Umständen Stornorecht"? Warum auch immer der OP sich nicht an Bord eines Flugzeuges von AB begeben mag, Fakt ist, X3 wird diesen Flug nicht durchführen (und dies auch nicht aufgrund eines Subcharters etc., sondern da das gesamte Geschäftsfeld City-Flüge zu diesem Zeitpunkt nicht mehr betrieben wird) und wohl auch kaum die eine oder andere Maschine für alle diejenigen bereitstellen, denen es nicht konveniert, mit AB zu fliegen. Also wohl eher mit Sicherheit Stornorecht. :idea:
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Ich wüsste nicht, wo das Problem ist mit airberlin zu fliegen. Abgesehen davon wirst du das ohnehin nur auf dem Papier - der TUIfly-AB-Deal beinhaltet einen langfristigen Wetlease von Crews und Fluggerät wie kürzlich zu lesen war. Heißt du sitzt in einer TUIfly und hast TUIfly-Crews um dich, nur es steht jeweils airberlin drauf weil diese das operative Geschäft der Städteverbindungen übernehmen, an Flugzeiten, Preis etc. ändert sich nichts.
     
  15. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Erst lesen, dann nachdenken, dann (eventuell) posten. Okay?
     
  16. Wolfgang Meier-Huber

    Wolfgang Meier-Huber Pilot

    Beiträge:
    74
    Likes:
    0
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Und trotzdem so'n 3Q? :shock:
     
  18. Wolfgang Meier-Huber

    Wolfgang Meier-Huber Pilot

    Beiträge:
    74
    Likes:
    0
    Was hat China Yunnan Airlines damit zu tun?

    Aber gut, immerhin befinden wir uns ja im dritten Quartal des Jahres.
     
  19. palstek

    palstek Silver Member

    Beiträge:
    276
    Likes:
    0
    Wenn du deinen eigenen Vorschlag immer befolgt hättest, wärst du heute maximal bei 2000 Einträgen. :mrgreen:
     
  20. Wolfgang Meier-Huber

    Wolfgang Meier-Huber Pilot

    Beiträge:
    74
    Likes:
    0
    Heute wird mal wieder ordentlich rangeklotzt, schon über 30 Postings - und das bereits am Nachmittag. :lol:
     

Diese Seite empfehlen