Umbuchen / Stornieren

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Guest, 14. Dezember 2006.

  1. miles-and-points

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    Ja, das "vollständig" hatte ich in der Tat überlesen, sorry.
    Aber auch bei solchen Tickets gibt es unterschiedliches Vorgehen der beteiligten Parteien. So verlangen manche Buchungs-Portale (Opodo z.B.) auch dann eine "Bearbeitungsgebühr".
    Aber mir liegt diese ganze Rückforderungs-Mentalität sowieswo nicht. Wann immer ich buche, fliege ich auch. Und wenn ein bestimmter Termin nicht 100%ig feststehen sollte, habe ich in aller Regel ein flexibles Ticket (das ich terminlich umbuchen kann) oder einen Award, bei dem es vielleicht 40 Euro oder so kosten würde.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Ich weiß nun nicht, ob die Regeln in der Schweiz identisch mit denen in Deutschland sind, jedoch wären in D in diesem Fall alle Beträge in den extra ausgewiesenen Taxboxen komplett zu erstatten, wenn das Ticket vollständig nicht genutzt wurde, hier also bis auf 3,50 Franken der Rest.

    Was war das denn für ein super billiges Ticket? Nur ein oneway?

    In D ist die Rechtsgrundlage so gerichtlich und von Verbraucherverbänden so festgestellt worden und es steht in den Tarifbedingungen auch drin. Die solltest Du Dir für Deinen Tarif vorab besorgen.

    Ansonsten das Ticket einfach mal zur Erstattung einreichen, statt hier lange in der Theorie zu verharren ....
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Ist ja alles schön und gut, map. Aber wenn das Kind unserer Freunde einen Tag vor der geplanten Abreise krank wird und mit Fieber und Erbrechen im Bett liegt und eine Reise somit verunmöglicht wird, ist das wohl kaum vorausplanbar bzw. kein Grund, in Hinblick auf diese Möglichkeit ein flexibles Ticket zu kaufen. Und weiterhin hat das für mich nichts mit "Rückforderungs-Mentalität" zu tun, wenn ich Steuern und Gebühren für Leistungen, die ich nicht in Anspruch genommen habe, auch zurück bekommen möchte.

    @vonstone: Danke für die Ausführungen. Gewusst wie, spart Energie ;-)
     
  4. Guest

    Guest Guest

    @ MAP: Deine Vorgehensweise ist natürlich so am schlausten, allerdings wie Mahlwerk schon schreibt gibt es eben solche Fälle. Und bei der irren höhe der Taxen und Gebühren heutzutage ist das schon ein erkleckliches Sümmchen, auf das ich ebenfalls nicht verzichten würde. Außerdem ist diese Erstattungsforderung so einfach bei den Airlines einzureichen, dass sich das lohnt.

    Manche Reisebüros nehmen ihrerseits eine Gebühr für die Bearbeitung der Erstattung, das ist richtig, manche tun es nicht. Bei den Airlines fällt nie ein Erstattungs-Bearbeitungs-Gebühr an, da diese schon in der Ticket Service Charge eingeschlossen ist. - Es steht jedem immer frei, sein Ticket bei der Airline zur Erstattung einzureichen.
     
  5. miles-and-points

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    Wenn's Euer Kind wäre, das da plötzlich erkrankt, wird eine ordentliche Reise-Rücktritts-Versicherung ja wohl auch eintreten. Und wenn Du einen Rücktritt von einem Ereignis abhängig machen willst, das nicht von diesen Bedingungen gedeckt ist, dann ist dies zwar sehr menschlich und mitfühlend von Dir gedacht, aber deshalb noch lange nicht "unmenschlich" von der Airline, die in einem solchen Fall trotzdem bei der Berechnung der zu erstattenden Beträge nach den mit Dir vertraglich abgeschlossenen (und von Dir in aller Regel ja auch anerkannten) Bedingungen vorgehen wird.

    Und so wird eben das erstattet, was erstattungsfähig ist - und alles andere eben nicht. Wer sich wirklich hundertprozentig absichern will, kann dies (zu entsprechenden Preisen) ja gern tun. Aber zunächst "billig-billig" fliegen zu wollen und hinterher einen Grund zum Jammern zu suchen, nervt schon etwas. Das ist doch das Leben (und so einfach wie nur was). Ich sehe da überhaupt kein Problem (und lach mich immer schlapp, wenn ich die Vorstellungen dieser Bubis auf dem Billig-Flieger-Forum nebenan so lese).
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Zunächst einmal hat hier niemand gejammert. Es geht einzig darum, dem Passagier zustehende Rechte zu waren, die du ja auch anerkennst ("Und so wird eben das erstattet, was erstattungsfähig ist - und alles andere eben nicht."). Ehrlich gesagt, verstehe ich den aggressiven Unterton nicht, mit dem du hier auftrittst und argumentierst. Hier hat niemand etwas von "unmenschlichen Airlines" geschrieben oder einen Grund zum jammern gesucht. Und im Übrigen ist eben auch die Erstattung solcher Steuern und Gebühren im Stornierungsfall Bestandteil der von dir angesprochenen vertraglich abgeschlossenen Bedingungen. Die von dir hier eröffnete Diskussion ist also weder sachbezogen noch hilfreich. Schade.
     
  7. miles-and-points

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    Huch,
    wo siehst Du denn irgendwelche "Untertöne"?

    Natürlich erkenne ich sämtliche den jeweiligen Vertragspartnern
    zustehenden Rechte (und Pflichten) an - alles andere ist doch
    "eingebildeter" Unsinn, den wir den anderen überlassen sollten.
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Alles klar, dann verstehen wir uns ja! Die Vermischung der besprochenen Angelegenheit mit Vorstellungen von Bubis aus einem Billig-Flieger-Forum stiess mir auf und war leicht falsch zu interpretieren.
     
  9. miles-and-points

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    Das stimmt - als kleiner Nebenschauplatz - so schon seit geraumer Zeit nicht (mehr).
    Hier (im angefragten "Fall") sollte es doch z.B. um einen Swiss-Flug gehen.
    Und gerade LX hat ja inzwischen einiges an den Bedingungen geändert (übrigens z.T. zugunsten der Kunden, was man ja auch mal anerkennen dürfte):

     
  10. Guest

    Guest Guest

    Interessant. Nur bezweifle ich, dass die Steuern und Gebühren davon betroffen bzw. damit gemeint sind. Wenn doch, dann ist auch das eine vertretbare Regelung (mit der Gutschrift), wobei der Abzug einer "angemessenen Bearbeitungsgebühr" immer einen faden Beigeschmack hat.
     
  11. miles-and-points

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    Worin besteht denn Dein "fader Beigeschmack", wenn aus von Dir zu verantwortenden Gründen (für die Deine umbuchende Fluglinie doch wirklich rein gar nichts kann) eine notwendig gewordene Bearbeitung mit einer angemessenen Gebühr berechnet wird? Das halte ich für grundsätzlich ganz selbstverständlich. Alles andere würde ja eine Abwälzung der durch Dich entstandenen Kosten auf alle anderen Fluggäste bedeuten - und das hielte ich ganz und gar für unangemessen. Denn mich geht es ja nun wirklich rein gar nichts an, wenn sich das Kind Deiner Freunde plötzlich unwohl fühlt. Als Airline würde ich sogar die Meinung vertreten, daß dieser "Fall" nicht unter "höherer Gewalt" zu subsumieren sein sollte (aber ich bin ja keine Fluggesellschaft).

    Und:
    nein, mit den Steuern und Gebühren hat dieses Zitat nichts zu tun - es sollte nur dokumentieren, daß sich einiges tut auf dem weiten Feld der vor einer Buchung anerkannten Regeln. So ähnlich verhält es sich ja auch bei den "angeflogenen" Tickets - da wird eine Erstattung ja auch inzwischen schon ausgeschlossen (und ist bei der Buchung anzuerkennen).

    Oder bei manchen Billigst-Angeboten (Condor als Beispiel):
    dort gibt es (m.E. zu Recht) ebenfalls keine Erstattung von St./Geb. mehr, weil es sich um "pauschale Sonder-Tickets" ohne gesonderte Nennung von irgendwelchen Gebühren handeln soll.

    No show? No refund. Gut so. Sollte sich als Normalfall durchsetzen.
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Den faden Beigeschmack bringt das Wort "angemessen" mit sich. Oftmals zeigt sich nämlich, dass man von "angemessen" durchaus unterschiedliche Auffassungen haben kann.

    Im Übrigen ist deine Argumentation völlig am Ziel vorbei. Ich habe aber keine Lust mehr, dass noch weiter auszubauen. Dir sei deine Meinung gegönnt, werde glücklich mit ihr!
     
  13. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich "argumentiere" ja gar nicht, sondern "zeige nur auf".
    Insofern kann daran gar nix "am Ziel vorbei" sein. Vielleicht an Deinem Ziel.

    Aber ansonsten:
    Vertragsbedingungen werden aufgestellt und (hoffentlich auch) eingehalten.
    Wenn - wie im Fall dieser "angeflogenen" Tickets - ein Gericht einer Airline auferlegt,
    diese oder jene Regelung noch etwas deutlicher bei der Buchung herauszustellen,
    um dem Vertragsschluß das "Unerwartete" zu nehmen, dann ist das ein Stück
    voran auf dem "dornigen" Weg des Verbraucherschutzes. Daß dieser Vorschlag
    nun (auch ohne ein Urteil) von anderen Carriern in die Tat umgesetzt wird, ist schön.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    wir haben für den Sommer einen Flug von Frankfurt nach Gran Canaria gebucht.
    Leider kann einer der 4 Personen den Flug nicht antreten.
    Zu meiner Verwunderung muss man bei Iberia auch 20€ Bearbeitungsgebühr zahlen, wenn man die Steuern und Gebühren zurück bekommen will.
    Meiner Meinung nach absolute Abzocke!
    Da Namensänderungen bei Iberia grundsätzlich nicht erlaubt sind, bleibt uns dann nichts anderes übrig.
    Naja aus den ehmals bezahlten 100€ Gebühren bleiben nur noch 80€, obwohl mal nie geflogen ist.
    Wieder ein Grund nicht mehr mit Iberia zu fliegen!

    Gruss,
    Markus
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Bin jetzt auch ein wenig verwundert! Hast du bei Iberia direkt gebucht??

    Vonstone hatte ja hier geschrieben, dass bei Airlines generell keine Bearbeitungsgebühren anfallen (anders als bei manchen Reisebüros), da bereits in der Ticket-Service-Charge inkludiert.. So hatte ich es auch immer verstanden... Dann würde Iberia ja in diesem Fall doppelt abzocken..

    Der Wellensittich
     
  16. peter42

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    Ryanair nimmt auch Gebühren und erstattet auch nicht alle Fees.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Hallo,

    ja, die Flüge wurden bei Iberia direkt auf der Homepage gebucht.
    Wie gesagt, pure abzocke.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Das sehe ich genauso!

    Zumindest dürfen Airlines, die dann Bearbeitungsgebühren einbehalten, nicht auch noch eine Service-Charge erheben. Das ist dann wirklich zuviel des Guten..

    Naja, Iberia kann man halt wirklich ganz vergessen. Dann lieber für ein paar Euros mehr Condor, bei denen dürfte es keine Schwierigkeiten bei sowas geben..

    Der Wellensittich
     

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