Ich benötige nur den Rückflug von Paris CDG nach Berlin TXL mit AF am 19.02. um 13.10 Uhr. Da return-Flugbuchungen mit AF erstaunlicherweise günstiger sind als nur der one-way-Flug, hier meine Frage: Wenn ich das günstigste return-Angebot TXL-CDG-TXL für aktuell ca. 97 € buche und den Hinflug von TXL nach CDG nicht in Anspruch nehme, also verfallen lasse, steht mir dann das Recht zu, nur den gewünschten Rückflug von CDG-TXL ohne Komplikationen und Aufpreis in Anspruch zu nehmen, oder verfällt der Rückflug dann automatisch wenn ich den Hinflug nicht getätigt habe? Ich möchte bei AF nicht unbedingt direkt anfragen und schlafende Hunde wecken, da der one-way-Flug CDG-TXL zu den benötigten Flugzeiten mit 488 € zu Buche schlagen würde. An das o.g. Rückflugdatum und die Rückflugzeit bin ich übrigens gebunden. Danke für Hinweise und Antworten.
Hallo. Ich kann nur sagen wie es sich bei "Kuwait Airways" verhält. Da kann man den Rückflug nicht in Anspruch nehmen, wenn der Hinflug nicht durchgeführt wurde. Ob das bei anderen Fluggesellschaften auch so ist weiß ich nicht, aufgrund anderer Vorkommnisse ist "Kuwait Airways" meiner Ansicht nach allerdings keine lautere bzw. korrekt und ordentlich arbeitende Firma, deshalb kann das bei anderen Gesellschaften wohl auch anders sein. Hier die Originalantwort die ich nach Reklamation vom Reisebüro bekam: "Der Rückflug dürfte nicht gestrichen werden , aber die Fluggesellschften machen es in der Regel immer , weil erstens werden nach einem No Show im System alle weitere Flüge automatisch storniert und zweitens ist es sehr aufwendig bei der Fluggesellschaft ein No Show zu reklamieren."
Du weckst keine "schlafenden Hunde", weil das Problem allen Airlines bestens bekannt ist. Dein Fall ist auch bei AF geregelt, deren Geschäftsbedingungen auf deutsch du übrigens sogar googeln kannst. Du wirst (wie zB. auch in den Bedingungen von LH) dort den Hinweis finden, dass die Coupons nacheinander abgeflogen werden müssen. Ansonsten führt dies im Regelfall zu einer Tarifänderung. Fazit: Am Schalter darfst du nachlösen, wenn du mitgenommen werden willst.
Das kann man vermeiden, indem man für etwas über 100 Euro Flüge von Paris nach Berlin und zurück bucht, dann den Hinflug nach Berlin nutzt und den Rückflug verfallen lässt. Das ist eigentlich problemlos.
Das kann man vermeiden, indem man für etwas über 100 Euro Flüge von Paris nach Berlin und zurück bucht, dann den Hinflug nach Berlin nutzt und den Rückflug verfallen lässt. Das ist eigentlich problemlos. Besten Dank für Eure Hinweise und Tipps. Den Gedanken/die Suche nach einem return-Flug CDG-TXL-CDG mit AF für aktuell 117 € hatte ich auch im Kalkül. Wenn ich allerdings bei einer Nichtinanspruchnahme des Rückflugs TXL-CDG (z.B. 24.02.2013) mit einer "kräftigen" Nachkreditierung (Differenz zu dem one-way-ticket für 488 €) ausgehen muss, ist dies wohl auch nicht eine bessere/preiswertere Alternative. Wenn nicht anders möglich, sollte ich dann doch besser nach meiner Ankunft in Paris ORY einen one-way-Mietwagen nach Berlin reservieren und noch ein, zwei attraktive Mädels mitnehmen.
Nicht dass etwas gegen die Mädels sprechen würde, aber bei einer Flugbuchung CDG-TXL-CDG und einem No-show auf der Strecke TXL-CDG wird nix nachbelastet. Kann dich ja keiner zwingen den Flug anzutreten.
Das ist so! Wie will die Airline denn Nachbuchen, wenn Du z.B. direkt an einem Ticketcounter bar bezahlst......oder per Paypal? :roll:
Erfahrung, sonst würden ja die ganze "Schwanzflüge" nicht funktionieren bzw. müssten immer angetreten werden.