Verspätung um mehr als 3 Stunden - Entschädigungsrecht?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Clueless, 13. September 2012.

  1. Clueless

    Clueless Entdecker

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    Hallo Liebe Forum User,

    ich bin vor einem Monat mit meiner Freundin nach Barcelona geflogen. Doch gab es auf dem Hinflug einige Probleme.
    Unser Flug war mit Lufthansa gebucht. Wir sollten von Hamburg nach Frankfurt fliegen und von Frankfurt nach Barcelona. Wir sollten laut Plan um 18:05 in Barcelona landen.

    Als wir in Hamburg im Gate darauf warteten, dass das Flugzeug endlich vorfährt und wir einsteigen können, kam die Durchsage dass das Flugzeug aus Frankfurt aufgrund eines technischen Defekts verspätung hat. Laut Ansage eine so lange Verspätung, dass die Anschlussflüge u.a. nach Barcelona verpasst werden. Aus diesem Grund müssten wir zurück zum Check in und uns nach einem anderen Flug bemühen. Unsere Koffer wurden automatisch rausgenommen.
    Uns wurde ein Ersatzflug gegeben, der über München nach Barcelona geflogen ist. Jedoch mussten wir erstmal in Hamburg noch ne Weile warten und in München noch 2-3 Stunden.

    Als wir dann endlich in Barcelona gelandet sind, war es ca 21:40. Das sind ca 3 1/2 Stunden später!!!
    Wir haben gehört, dass bei Verzögerungen ab 3 Std. der Kunde entschädigungsberechtigt ist. Stimmt das?

    Wir haben jedenfalls mit allen Unterlagen jeweils einen Brief an die Lufthansa geschickt (jeweils von meiner Freundin und mir).

    Was wird jetzt geschehen. Gibt es eine Chance für uns?
     
  2. Clueless

    Clueless Entdecker

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    Kann denn keiner etwas dazu sagen? Würden uns sehr freuen.
     
  3. Hannah02

    Hannah02 Co-Pilot

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    Wie es rechtlich aussieht, kann ich nicht sagen. Jedoch hat die Lufthansa das doch gut geregelt und euch mit nur ein paar Stunden Verspätung dort hingebracht, wo ihr hinwolltet - und das trotz einer Umleitung über München. Ihr seid ja lediglich ein paar Stunden später im Hotel angekommen, euch ist kein Geschäft durch die Lappen gegangen, oder sonstiges. So eine Art von Mitnahmementalität finde ich etwas befremdlich, aber wenn ihr dennoch fest der Meinung seid, dass da unbedingt was springen muss, würde ich mal bei der LH anrufen und fragen, ob sie euch aus Kulanz beispielsweise eine Gutschrift für den nächsten Flug oder ähnliches anbieten.
     
  4. Guest

    Guest Guest


    Du fragst, was jetzt geschehen wird, nachdem Du einen Brief an LH geschrieben hast? :lol:


    Sollte der Brief bei LH ankommen, wird dieser Brief beantwortet. So jedenfalls meine Erfahrung, wenn ich Briefe an Unternehmen, Behörden oder sogar Privatleute schicke. :idea:
     
  5. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Aber ich kann es sagen. Technische Defekte liegen nach einem EUGH-Urteil in der Verantwortung der Airline und sind normalerweise keine außergewöhnlichen Umstände.
    Deswegen steht Euch zusätzlich eine Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/04 zu. Mit Mitnahmementalität hat das nichts zu tun, sondern mit Rechtsanspruch. Gerade bei der Kunden gegenüber inkulanten LH ist die Verweigerungshaltung Masche und gerade bei dieser Airline würde ich (und tue es normalerweise) meine Forderung eintreiben. Letztendlich haben sie auch immer bezahlt.

    URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
    19. November 2009(*)
    „Luftverkehr – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 2 Buchst. l sowie Art. 5, 6 und 7 – Begriffe ‚Verspätung‘ und ‚Annullierung‘ von Flügen – Ausgleichsanspruch bei Verspätung – Begriff ‚außergewöhnliche Umstände‘“

    .....

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) für Recht erkannt:
    3. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 ist dahin auszulegen, dass ein bei einem Flugzeug aufgetretenes technisches Problem, das zur Annullierung oder Verspätung eines Fluges führt, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne dieser Bestimmung fällt, ...

    PS: Mir ist auch ziemlich egal, was die zur Fan-Gruppe der LH zählenden Vorumsbrüder Mappy und das Dalles-SEN davon halten :evil:
     
  6. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Du bist bei LH aber optimistisch. Seit Ära Franz I. wird da nichts ohne dreimalige Aufforderung beantwortet ...

    PS: Mappy ich weiß, Du ruftst da an und alles regelt sich von selbst ...
     
  7. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Das in Eurem Fall die LH mitgedacht hat und Euch mit möglichst geringer Störung umgeleitet hat, dass ist zumindest erwähnenswert, vielleicht sogar lobenswert. Es gibt genügend Airlines, die Euch in FRA (oder Madrid oder wo auch immer) maximal ein Feldbett oder eine Sitzbank für die Nacht gegeben hät. Von daher war LH sichtlich bemüht, Euch bestmöglich zu unterstützen.

    Unabhängig davon scheint es so, dass Ihr wegen grosser Verspätung, die im Verantwortungsbereich der Airline liegt, Anspruch auf eine Entschädigungsleistung habt.

    Ich würde ein Briefchen schreiben und überlegen, ob ihr die vermutlich angebotenen Prämienmeilen als Kompensation annehmen wollt. Grundsätzlich könnt ihr auch klagen & Co. Aber da sind deutlich "schwärzere" Schafe im Markt unterwegs. Sprich: persönlich würde ich in diesem Fall gar nichts weiter tun. Irgendwas kann immer mal schief gehen.
     
  8. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein freundliches und vor Allem persönliches Gespräch löst doch ALLE nicht vorhandenen Probleme. Unser LH Advokat wird doch niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiie in eine solche Situation kommen.

    Also bei aller Antipathie gegenüber Mappy: Dieses Verhalten ist nun wirklich nicht LH-spezifisch. AF, AB und BA haben sich in der Vergangenheit auch nicht besser angestellt ...... und von FR oder Easyjet will ich mal gar nicht reden.
    I.d.R. müssen solche Forderungen per anwaltlicher Drohung, im schlimmsten Fall per richterlicher Entscheidung, eingefordert werden! Und zwar unabhängig von der Airline.
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verspätung

    Unsinn - wie kommst Du darauf? :shock:

    Wenn sich alles "von selbst" regeln würde, müßte ja niemand anrufen. :idea:
    Natürlich rufe ich nur an, wenn es auch etwas zu besprechen gibt und das
    Anliegen Aussicht auf Erfolg hat. Und ja: Dann kann ein persönliches (und
    vor allem partnerschaftlich geführtes) Gespräch Wunder wirken - und eine
    allzu "laut" vorgetragene Forderung häufig das genaue Gegenteil bewirken.
     
  10. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Re: Verspätung

    :lol: :lol: :lol:
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verspätung

    ... und es kommt auch hier - wie stets - nur auf's Ergebnis an. 8)
     
  12. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Verspätung

    Autsch! :roll:
    :lol: :lol: :lol:
     
  13. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Verspätung und andere Widrigkeiten

    ... es kommt auch hier - wie stets - nur auf's Ergebnis an. 8)

    Man sieht es an den diversen Threads: Während manche, die schon bei der
    "Beschreibung" ihres "Falles" jede Contenance vermissen lassen und sich in
    aller Regel auch noch einer Sprache bedienen, die nicht dazu beiträgt, beim
    Gegenüber eine Bereitschaft zur gütlichen Einigung zu wecken, sind andere
    schon längst wieder unterwegs (u.U. sogar mit einem "friendly upgrade" in
    der Tasche). Ich hab's noch nie verstanden, warum bestimmte Leute in aller
    Regel noch lange Zeit damit beschäftigt sind, sich sinnlos zu ärgern und gar
    ankündigen, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen zu wollen, während doch
    ein weniger "forderndes" Benehmen leichter zum gewünschten Erfolg führt.
     
  14. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :lol: :lol: :lol:
     
  15. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das kann man so oder so sehen. Fuer mich hat es unabhängig vom möglichen Rechtsanspruch etwas mit Mitnahmementalitaet zu tuen zu versuchen den moeglichen Anspruch auch durchzusetzen.
    S
     
  16. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Endlich mal ein vernünftiger Beitrag! Dem ist nichts mehr zuzufügen. Der OP hat mit grösster Wahrscheinlichkeit Anspruch auf die Ausgleichszahlung. LH wird natürlich erst ablehnen. Dann muss er halt mit starkem Geschütz auffahren. Immerhin: In Deutschland lässt sich der Anspruch des OPs durchsetzen.
     
  17. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Entschädigung Verspätung

    Mehr als ein (freundliches) Telefongespräch würden wir niemals "investieren".
     
  18. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Re: Entschädigung Verspätung

    :lol: :lol: :lol:
     
  19. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Entschädigung Verspätung

    Natürlich nicht. I.d.R. genügt dies ja auch um sämtliche nicht vorhandenen Probleme zu lösen und obendrein noch um einen friendly Upgrade abzustauben!
    Du kleiner Teufel, Du! :lol:
     
  20. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Erzähl das mal allen Hartz IV und Wohngeldempfängern ...
     

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