Ein Bekannter von mir arbeitet für eine "caritative" Organisation in Leitungsfunktion. Bei einer Feier in 2011 kam das Gespräch auf das Meilensammeln und er berichtete mir, dass er zwei bis viermal im Jahr dienstlich zu einer "Filiale" in die Hauptstadt muss. In letzter Zeit(wohl eher Jahren) sei er aus Zeitgründen immer geflogen und da er ab FRA weg ist hat sich dazu auch LH angeboten. Er hat dann auch Meilen auf sein Privatkonto bekommen. Meist waren es nur 125 Meilen, einmal oder zweimal wohl auch 500 Meilen. Privat hat er sich nun eine LH CC zugelegt und seit 2011, als ich ihm den Tipp mit http://www.meilenblatt.de gegeben hatte, hat er auch über Abos noch Meilen generiert. Nun haben wir uns am vergangenen Wochenende wieder getroffen, er berichtete, dass nun Ärger mit der Buchhaltung habe wegen den Meilen. Die wollen dass er diese dienstlich nutzt. Wegen caritativer Organisation, Ruf, Angst vor Presse usw. Da sich über die letzten acht Jahre wohl ca. 15000 dienstliche Meilen angesammelt haben würde das für FlySmart reichen. Demgegenüber stehen aber ca. 120000 private Meilen. Er berichtete, dass er kurz vor 140000 Meilen stehen und gerne mit den Meilen mit seiner Frau in C nach Dubai wolle. Ich habe ihm gesagt, dass er mal darauf hinweisen solle, dass ohne seine privat bezahlte CC die meisten der 15000 Meilen eh schon verfallen wären. Gibt es rechtliche Möglichkeiten für den AG ihn zum dienstlichen Meilenverbrauchen zu zwingen?
Wenn der AG nicht explizit die Nutzung der Meilen (o. andere im Rahmen einer Dienstreise erworbene Awardpunkte z.B. eines Hotelprogramms) erlaubt, müssen diese dienstlich eingesetzt werden oder sie verfallen eben.
@adegen: Eine Travelp. haben die sicher nicht. Dort fliegt eigentlich niemand sonst. Das Problem ist ja, dass die Meilen nur deshalb noch in ausreichender Anzahl vorhanden sind, weil er Privat die CC hat die vorm Verfall schützt. Also kann er sie nicht verfallen lassen.
Evtl. hilft Dir diese weiter: Zwar sind die Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme eines Mitarbeiters an einem Vielfliegerprogramm auftauchen, im Detailnoch ungeklärt. Über eines besteht jedoch Einigkeit: Ein Beschäftigter, der aus dienstlich veranlassten und vom Unternehmen bezahlten Flügen Bonusmeilen erwirbt, ist verpflichtet, diese herauszugeben. Insbesondere darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer die Bonusmeilen im Interesse des Unternehmens einsetzt (BAG, Urt. v. 11.4.2006 – 9 AZR 500/05, AuA 11/06, S. 683). Dies gilt auch, wenn die Parteien keine ausdrückliche einzelvertragliche Abrede dazu getroffen haben. Die Herausgabepflicht ergibt sich aus einer analogen Anwendung der auftragsrechtlichen Vorschrift des § 667 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Zwar werden Arbeitnehmer nicht unentgeltlich tätig i. S. d. § 662 BGB. Die auftragsrechtlichen Vorschriften enthalten jedoch allgemeine Grundsätze, die auch für Arbeitsverhältnisse gelten. Schließlich trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten der Arbeitstätigkeit des Mitarbeiters – und damit der Auftragsausführung. Deshalb gebühren ihm auch die daraus resultierenden Vorteile. Quelle: http://www.hrm.de/SITEFORUM?&t=/Default ... 1LzBeuV2BA Ich hoffe, damit habe ich nicht wieder gegen irgendeine krude Forenregel verstoßen! :roll:
Also wenn ich solche Kleingekochten Geschichten höre, dann würde ich doch am besten gar keine Meilen sammeln für dienstliche Flüge. Wegen so ein paar Meilen so ein Theter machen :shock: