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Am Nachmittag des heutigen 6. Novembers wurde die Liste der Corona-Risikogebiete durch das Robert Koch Institut erneut erweitert. In ganz Europa steigt die Anzahl an COVID-19 Neuinfektionen signifikant. So sehen wir auch in Ländern wie Italien und Griechenland, die sich bisher recht gut geschlagen haben hohe Zahlen. In zwei Tagen, am 8. November 2020, greifen die Neuerungen und endsprechend auch eine Reisewarnung erlassen werden.
Neue Corona-Risikogebiete in Europa
- Dänemark: Gesamtes Land, abgesehen der Färöer und Grönland
- Estland: Region Ida-Viru
- Griechenland: Neu auch die Regionen Attika, Zentralmakedonien, Ostmakedonien und Thrakien, Epirus und Thessalien
- Italien: Gesamtes Land
- Lettland: Neu auch die Region Pierīga
- Litauen: Gesamtes Land, außer der Bezirk Utena
- Norwegen: Provinz Oslo
- Portugal: Gesamtes Land, mit Ausnahme der Azoren und Madeira
- Schweden: Gesamtes Land, außer Västernorrland
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Situation extrem dynamisch ist. Die komplette Liste der Risikogebiete ist hier einsehbar.
Mehr: Corona-Testpflicht für die Kanaren & weitere Regelungen
Neue Quarantäneregelung ab 8. November
Derzeit ist es so, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten entweder nach Rückkunft einen COVID-19 Test durchführen müssen und somit die Quarantäne direkt beenden können, oder bereits einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ab dem 8. November ändert sich dies jedoch und die Testmöglichkeit entfällt.
Die neue Regel besagt, dass sich Rückkehrer aus vom Robert Koch Institut deklarierten Corona-Risikogebieten für 10 Tage in häusliche Selbstquarantäne begeben müssen. Am fünften Tag nach der Einreise ist es jedoch möglich einen COVID-19 Test durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis kann man die Quarantäne anschließend vorzeitig beenden. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nach ihrer Rückkehr unverzüglich ihr lokales Gesundheitsamt informieren. Entscheidet man sich mit einem negativen COVID-19 Test die Quarantäne eher zu beenden, muss das Gesundheitsamt auch über das entsprechende Testergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung, diese haben wir hier aufgeführt.
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