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Die Airlines der Lufthansa Group bitten ab Montag, 4. Mai alle Fluggäste darum, eine Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge zu tragen. Zudem empfiehlt das Unternehmen, diese während der gesamten Reise, das heißt auch vor oder nach dem Flug am Flughafen zu tragen, wann immer der gebotene Mindestabstand nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann. Trotz zahlreicher Anpassungen der Serviceabläufe ist dieser Abstand auf einer Flugreise nicht immer möglich, so dass diese Maßnahme als zusätzlicher Schutz für alle Reisenden dient. Auch alle Flugbegleiter werden auf Flügen der Lufthansa Group im direkten Kundenkontakt eine entsprechende Maske tragen. Die Tragepflicht gilt zunächst bis zum 31.08.2020.
Alltagsmasken genügen
Die Lufthansa Group orientiert sich damit an den offiziellen Regelungen zahlreicher europäischer Länder, in denen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit inzwischen Pflicht ist. Die derzeitige Regelung der Lufthansa Group Airlines, den Nachbarsitz in der Economy und Premium Economy Class freizuhalten, entfällt, da durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ein ausreichender Gesundheitsschutz besteht. Aufgrund der aktuell geringen Auslastung werden dennoch Sitzplätze möglichst weiträumig über die Kabine verteilt zugewiesen.
Grundsätzlich bleibt eine Ansteckung an Bord weiterhin sehr unwahrscheinlich. Seit Ausbruch der Pandemie sind auf Flügen der Lufthansa Group keine konkreten Übertragungsfälle bekannt geworden. Alle Flugzeuge der Lufthansa Group sind mit hochwertigsten Luftfiltern ausgestattet, die eine Luftqualität wie in einem OP gewährleisten, außerdem zirkuliert die Luft vertikal anstatt sich in der Kabine zu verteilen.
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