Marriott Bonvoy beendet Kooperation mit Sonder: Was das für Bonvoy-Mitglieder bedeutet

Sonder Marriott

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Die Kooperation zwischen Marriott Bonvoy und Sonder ist beendet. Marriott International hat den Lizenzvertrag mit dem Serviced-Apartment-Anbieter vorzeitig gekündigt. Damit werden sämtliche Sonder-Unterkünfte aus dem offiziellen Marken- und Distributionsumfeld von Marriott entfernt – inklusive der Einbindung in Marriott Bonvoy.

Die Zusammenarbeit war ursprünglich als strategischer Schritt gedacht, um das Portfolio im Bereich Serviced Apartments und Longstay-Angebote deutlich zu erweitern. Im Rahmen der Kooperation sollten zahlreiche Sonder-Apartments unter ausgewählten Marriott-Marken geführt und über die gewohnten Buchungskanäle der Gruppe vertrieben werden.

Mit der gestern verkündeten Trennung sind diese Pläne hinfällig. Laut Mitteilung beendet Marriott die Zusammenarbeit aufgrund vertraglicher Unstimmigkeiten. Konkrete Details abseits „Sonder’s Default“ werden nicht genannt, die Botschaft ist jedoch eindeutig: Sonder ist nicht länger Teil des offiziellen Marriott-Ökosystems.

Aufenthalte in Sonder-Unterkünften können künftig nicht mehr über Marriott gebucht werden und zählen somit auch nicht für Punkte, Statusnächte oder Elitevorteile.

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Gäste, die in der Hoffnung auf Bonvoy-Vorteile bereits eine Sonderunterkunft gebucht haben, sollten ihre Reservierung prüfen und Kontakt mit Marriott Bonvoy aufnehmen.

In der Mitteilung von Marriott International heißt es, dass der Fokus nun darauf liege, Gästen zu helfen, die aktuell in einer Sonder Unterkunft übernachten. Gäste, die eine Sonder Reservierung in der Zukunft haben, sollen demnach ebenfalls proaktiv kontaktiert werden.

Das Ereignis zeigt, wie sensibel große Hotelgruppen auf Partnerstrukturen reagieren. Zwar kann die Einbindung externer Apartmentanbieter Reichweite und Angebot schnell erweitern, sie birgt aber auch Risiken in Bezug auf Markenstandards, Servicequalität und Verlässlichkeit. Das sind Punkte, die für Vielreisende und Loyalty-Fans entscheidend sind.

Titelbild: (c) Sonder