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Bereits vergangene Woche wurden zahlreiche Regionen innerhalb Europas als Risikogebiet eingestuft. Am heutigen 22. Oktober 2020 hat das Robert Koch Institut Corona-Risikogebiete erneut erweitert. In zwei Tagen, am 1. November 2020, greifen die Neuerungen und endsprechend auch eine Reisewarnung erlassen werden.
Neue Corona-Risikogebiete in Europa
- Bulgarien: Ganzes Land
- Dänemark: Zusätzlich Region Nordjylland
- Griechenland: Zusätzlich West-Makedonien
- Vatikanstadt: Ganzes Gebiet
- Italien: Gesamtes Land, ausgenommen Kalabrien
- Kroatien: Gesamtes Land
- Lettland: Regionen Latgale, Riga und Vidzeme
- Litauen: Bezirke Klaipéda, Marijanpolé, Telšiai und Vilnius
- Monaco: Gesamtes Land
- Österreich: Gesamtes Land mit Ausnahme der Regionen Jungholz und Mittelberg / Kleinwalsertal
- Portugal: Zusätzlich Region Centro
- San Marino: Gesamtes Land
- Schweden: Zusätzlich Provinzen Dalarna, Halland, Kronoberg, Skåne, Västmanland und Västra Götaland
- Slovenien: Gesamtes Land
- Ungarn: Gesamtes Land
- Zypern: Gesamtes Land
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da die Situation extrem dynamisch ist. Die komplette Liste der Risikogebiete ist hier einsehbar.
Neue Quarantäneregelung
Derzeit ist es so, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten entweder nach Rückkunft einen COVID-19 Test durchführen müssen und somit die Quarantäne direkt beenden können, oder bereits einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ab dem 8. November ändert sich dies jedoch und die Testmöglichkeit entfällt.
Die neue Regel besagt, dass sich Rückkehrer aus vom Robert Koch Institut deklarierten Corona-Risikogebieten für 10 Tage in häusliche Selbstquarantäne begeben müssen. Am fünften Tag nach der Einreise ist es jedoch möglich einen COVID-19 Test durchzuführen. Bei einem negativen Testergebnis kann man die Quarantäne anschließend vorzeitig beenden. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen nach ihrer Rückkehr unverzüglich ihr lokales Gesundheitsamt informieren. Entscheidet man sich mit einem negativen COVID-19 Test die Quarantäne eher zu beenden, muss das Gesundheitsamt auch über das entsprechende Testergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von dieser Regelung, diese haben wir hier aufgeführt.
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