Klar ist, dass man trotz Reservierung keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz hat, aber dafür u.U. einen Anspruch auf Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Die mögliche Rückzahlung ist in den ABB von 4U eindeutig geregelt. Damit sollte die Diskussion eigentlich beendet sein.