Überbuchter Flug innerhalb USA

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Michael1200, 2. Juli 2015.

  1. Michael1200

    Michael1200 Lotse

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    Hallo,
    hat jemand Erfahrung bezüglich möglicher Entschädigungen bei überbuchten Flügen innerhalb der USA? Auf den Seiten des 'Department of Transportation' sind Summen angegeben, die teilweise sogar die der europäischen Fluggastrechteverordnung überschreiten.
    Im konkreten Fall:
    FRA - LAX - Hawaii gebucht über Lufthansa, zweites Segment durchgeführt von United. Bei einem meiner Gäste war für das zweite Segment kein Boarding möglich, weil der Flug überbucht war(wegen eines Computerfehlers oder weil die Daten falsch von LH übermittelt wurden). Er wurde erst mit einem Tag Verspätung zum Zielort gebracht.
    Lufthansa leistet da(erwartungsgemäß) keinen Support, weil die Strecke von United bedient wurde...
     
  2. sowas

    sowas Gold Member

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    Manchmal hat man halt Pech.
     
  3. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Moin,

    ist uns vor einiger zeit genauso passiert.

    aud dem weg von fort myers nach key west, konnten sogar noch koffer abgeben, beim einsteigen haben unsere bordkarten gepiept und wir mussten erstmal warten, bekamen keine erklärung warum.
    plötzlich macht der alles zu und sagt wir dürfen nicht mehr mit, flieger ist voll.

    unser gepäck, 4 koffer, waren allerdings drin und wurden nicht ausgeladen, soviel zum thema sicherheit, nach vielem hin und her, bin auch silver mitglied, aber alles half nichts, entweder 12 stunden warten auf den abendflug, der ist aber auch voll, oder bis zum anderen tag warten oder den nächsten flug nach fort lauderdale nehmen und dann mit einem pkw weiter.

    haben dann gutscheine vor ort für verpflegung bekommen, einen 100 dollar gutschein pro person für eine nächste flugbuchung und sind dann nach lauderdale geflogen und von dort aus weiter mit einem chauffeur nach key west.
    am flughafen waren dann wirklich unsere koffer in einem lager.
    insgesamt kamen wir über 8 stunden später dort an.

    habe hier bei einem anwalt prüfen lassen wegen entschädigung, er sagt nein, bzw. es ist wahnsinnig schwierig, geht auch nur mit einem anwalt der eine zulassung in den usa hat und stellen wie hier z. b. verbraucherzentralle oder schiedsgerichte oder so gibt es nicht. der aufwand ist einfach nicht angmessen.

    haben es dann auch sein lassen und mich noch etwas erfreut das ich zum erstenmal übder die keys chauffiert worden bin und nicht selbst fahren musste....
     
  4. relhok

    relhok Silver Member

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    Wer wegen Flugüberbuchungen in den USA 'sitzen gelassen' wird, hat in der Regel Anspruch auf Entschädigung (IDB). Wobei es ist ähnlich komplex wie in der EU. Recht haben und Recht bekommen, sind leider 2 Dinge.
    Im Gegensatz zu Europa kann man aber im Streitfall Unterstützung durch die Behörden erhalten.

    @afdhh: Ein Problem bei der IDB ist, dass es Ausnahmen für kleinere Flugzeuge gibt, wo wegen Gewichtsbeschränkungen teilweise IDB ausgeschlossen werden können.

    @michael1200: Sofern Dein Vorfall bewiesen werden kann, Du also noch im Besitz von Boarding-Karten des Fluges LAX-HNL bist, dann würde ich Dir folgendes Vorgehen empfehlen:

    1. Schreibe UA in Deutschland und verlange die vorgesehene IDB. Mache UA klar, dass Du allenfalls Beschwerde bei der zuständigen Stelle einlegen wirst und ersuche UA um sofortige Mitteilung der für die Beschwerde zuständigen Stelle (schon die Weigerung, Dir diese Adresse mitzuteilen, stellt einen Verstoss dar und wird vom DOT geahndet).

    2. Schreibe allenfalls diese Beschwerde (wobei diese natürlich vom berechtigten Passagier stammen muss). Sollte Dich UA in LAX nicht auf die Beschwerdemöglichkeit hingewiesen haben, stellt dies auch bereits einen Verstoss dar.

    Schwieriger, vermutlich hoffnungslos ist natürlich der Fall, wo von Seiten Computersysteme Ihr gar nicht im UA-System erschienen seid, also Uebermittlungsfehler passiert sind. UA wird es aber kaum wagen, gegenüber dem DOT falsche Angaben zu machen.

    Es stellt sich natürlich immer die Frage, wie viel Zeit man in so etwas stecken will.

    Hier noch einige Hinweise (auf Englisch):

    Here is what DOT says:

    "Involuntary bumping

    DOT requires each airline to give all passengers who are bumped involuntarily a written statement describing their rights and explaining how the carrier decides who gets on an oversold flight and who doesn't. Those travelers who don't get to fly are frequently entitled to denied boarding compensation in the form of a check or cash. The amount depends on the price of their ticket and the length of the delay:

    * If you are bumped involuntarily and the airline arranges substitute transportation that is scheduled to get you to your final destination (including later connections) within one hour of your original scheduled arrival time, there is no compensation.

    * If the airline arranges substitute transportation that is scheduled to arrive at your destination between one and two hours after your original arrival time (between one and four hours on international flights), the airline must pay you an amount equal to 200% of your one-way fare to your final destination that day, with a $650 maximum.

    * If the substitute transportation is scheduled to get you to your destination more than two hours later (four hours internationally), or if the airline does not make any substitute travel arrangements for you, the compensation doubles (400% of your one-way fare, $1300 maximum).

    * If your ticket does not show a fare (for example, a frequent-flyer award ticket or a ticket issued by a consolidator), your denied boarding compensation is based on the lowest cash, check or credit card payment charged for a ticket in the same class of service (e.g., coach, first class) on that flight.

    * You always get to keep your original ticket and use it on another flight. If you choose to make your own arrangements, you can request an "involuntary refund" for the ticket for the flight you were bumped from. The denied boarding compensation is essentially a payment for your inconvenience. "

    If you have asked for $$$ to be sent, and have not gotten it, file a DOT complaint, explain they bumped you, and have not paid you the $$$ they owe you, ask for enforcement action to be taken.

    one important P.S. is that on planes between 30-60 passengers, the airline can only bump for a safety related reason, which in practice means. only if they send the seat out empty. As the rule states: " on flights using aircraft with 30 through 60 passenger seats, compensation is not required if you were bumped due to safety-related aircraft weight or balance constraints."

    link is here for the complaint: http://www.transportation.gov/airconsumer/file-consumer-complaint

    complaints to DOT get answered promptly, and usually with little run around.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Juli 2015
  5. radaran

    radaran Guest

    DFW, kannst du eigentlich noch etwas Substantielles zum Forum beitragen oder beschränkt es sich auf postings, die du nach übermäßigem Genuss von Alkoholika abzusetzen dich erdreistest? Deine (zuweilen mehr als katastrophal zu bezeichnende) Rechtschreibung lässt eigentlich keinen anderen Schluss zu.

    Also: don´t drink when you´ll like to post!
    :oops::oops::oops:
     
  6. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    http://www.vielfliegerforum.de/alle-alles-55/finde-neue-umgangsform-gut-397118/
     
  7. sowas

    sowas Gold Member

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    Ich denke mein Beitrag war durchaus substantiell und mehr zum Thema beigetragen als Dein Erguss.

    S
     
  8. afdhh

    afdhh Gold Member

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    Danke für die gute Erklärung relhok!!!
     
  9. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Richtig: Pech hat man in den USA nur, wenn ein Flug verspätet ist oder annulliert wurde.
    Falsch: Pech hat man in den USA nicht, wenn es sich um eine Überbuchung mit einhergehender entsprechend großer Ankunftsverspätung handelt. Dann hat man durchaus das Recht auf eine Entschädigung nach US-Recht:

    'Die Abteilung Verbraucherschutz für die Luftfahrt des amerikanischen Transportministeriums (Aviation Consumer Protection and Enforcement, U.S. Department of Transportation) weist darauf hin, dass Verspätungen nun mal vorkommen und die Passagiere bei wichtigen Terminen oder Anschlussflügen in weiser Voraussicht eben eine Maschine früher buchen müssten.

    Leider kommt es in den USA sehr häufig vor, dass inneramerikanische Flüge stark verspätet sind oder last minute gestrichen werden. Wenn das passiert, wird die Airline versuchen, die Passagiere auf den nächst möglichen Flug umzubuchen, soweit freie Plätze vorhanden sind.

    Ist dies nicht möglich, können Passagiere versuchen, auf eine andere Fluggesellschaft umzubuchen. Dazu müssen sich die Betroffenen am Check-in der ursprünglich gebuchten Airline erkundigen, in welcher Maschine es noch freie Sitzplätze gibt. Die Umbuchung wird am Check-in vorgenommen, die Passagiere erhalten einen Voucher und gehen damit zum Check-in der Airline, auf die sie umgebucht wurden.

    Aber: Verpflichtet sind die Fluggesellschaften dazu nicht. Ist ein Flug stark verspätet oder wird er annulliert, erhalten Passagiere von den größeren Airlines (z.B. Delta oder United) einen Übernachtungs- sowie einen Frühstücksgutschein – sofern der Abflugort nicht mit dem Wohnort identisch ist. Bei Billigfluggesellschaften sind Passagiere gezwungen, am Flughafen oder auf eigene Kosten zu übernachten.' Quelle: https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/recht/reiserecht/fluggastrechte-usa.php

    'Sind Flüge, die mit einer amerikanischen Airline von einem Abflugort in den USA starten überbucht, haben Passagiere nur dann ein Recht auf finanzielle Entschädigung, wenn sie gegen ihren Willen nicht mitgenommen werden (auf Englisch: involuntarily bumped). Allerdings nicht, wenn sie auf einen Ersatzflug umgebucht werden, der sie mit höchstens einer Stunde Verspätung an das ursprünglich gebuchte Ziel bringt. Bei einer verspäteten Ankunft von zwei Stunden stehen den Passagieren gemäß den Richtlinien des U.S. Department of Transport (Verkehrsministerium) 200 % des Preises der einfachen Strecke zu, höchstens jedoch 650 Dollar und bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden 400 %, höchstens jedoch 1.300 Dollar.' Quelle: https://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/recht/reiserecht/fluggastrechte-usa.php

    Mein Fazit: Das Zauberwort in den USA, um eine erfolgreiche Aussicht auf eine Entschädigung nach US-Recht zu haben ist zum einen die 'Überbuchung', einhergehend mit der entsprechenden Ankunftsverspätung.

    Bestätigt wird dies: 'Das US Gesetz verpflichtet z.B. die Fluggesellschaften nicht zu Entschädigungszahlungen bei grossen Verspätungen. Dafür sind die Regeln umso strenger bei Überbuchungen, d.h. wenn dem Kunden der Zutritt zu dem von ihm gebuchten Flug verweigert wird. Und dies obwohl es in den USA den Fluggesellschaften gesetzlich sogar erlaubt ist, Flüge absichtlich zu überbuchen. Damit sollen Passagiere kompensiert werden, welche zwar gebucht haben aber nicht erscheinen.

    Sollte der Fall einer Überbuchung des Flugzeuges eintreten, muss die Fluggesellschaft zuerst Freiwillige suchen, welche auf die Reise verzichten und dafür eine Entschädigung erhalten. Dies ist jedoch meistens nicht ganz so einfach… Sollte sich also niemand freiwillig melden, gilt folgende Regelung: Erreicht der Ersatzflug den Zielort erst nach Ablauf von einer Stunde nach der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit, wird eine Entschädigung von bis zu 1,200 US$ fällig.

    Für Flüge innerhalb der USA gibt es keinerlei Entschädigungsregeln für verspätete oder annullierte Flüge. Es gibt allerdings Fluggesellschaften, die sich freiwillig solche Regeln auferlegen. Diese Regeln gehen aber normalerweise nicht über das Bezahlen einer Mahlzeit und einer Übernachtungsmöglichkeit hinaus. Im besten Fall wird ein Ersatzflug gesucht.' Quelle: https://www.getairhelp.com/de/blog/...-unterschiede-zwischen-der-eu-und-den-usa-267

    @sowas
    Du siehst, dein Beitrag war mal weder hilfreich noch zielführend. Und deine Schadenfreude ("Manchmal hat man halt Pech") war unangebracht und umsonst.
    Aber aus einem anderen Thread kenne ich ja deine Einstellung:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juli 2015
  10. sowas

    sowas Gold Member

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    Es gibt zwei Möglichkeiten an die Sache heranzugehen:

    (1) Meinen Rat folgen und solche Sachen als "Pech" abzuhaken, das Leben zu geniessen und ohne Magengeschwür alt werden

    (2) Sich tagelang aufregen, Briefe formulieren, eventuell einen Rechtsanwalt einschalten, die seitenlangen pseudo-wissenschaftlichen Ergüsse eines Porenteilnehmers hierlesen, sich den gesamten Rest des Urlaubs zu verderben, vielleicht nach langer Zeit ein paar hundert Dollar erstreiten und früh und verbittert an einem Magengeschwür sterben.

    Selbst wenn man die paar hundert $ am Ende bekommt was ist die Befriedigung dabei? Es "denen" gezeigt zu haben? Ich finde das Leben ist zu kurz um sich wegen Lappalien aufzuregen. Ich bleibe bei meinem Rat "Manchmal hat man Pech".

    S
     

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