Hier noch ein Link zu diesem Urteil: http://www.lto.de/recht/nachrichten...c-31293-13-lufthansa-lounge-flexibles-ticket/ Die Entscheidung des AG München ist grundsätzlich zu begrüßen. 55 Euro für einen Besuch in der spärlich bestückten C Lounge der LH sind allerdings schon heftig. Wenn man bedenkt, dass man sich in ähnlich ausgestattete Lounges für 18 - 30 Euro "einkaufen" kann! :shock:
Viel schlimmer ist die Tatsache das der Mensch sich vorsätzlich 36 mal in der C Lounge verköstigt hat, und das ohne die Notwendigkeit das er im Anschluss ein Flugzeug besteigen muss und dafür event. mit der S8 bis nahc MUC rausgeeiert ist.... Frage daher: Schadenersatz oder eher Schmerzensgeld an den pot. Pax, da die LH das Gefühl vermittelt hat man müsste seine Freizeit in einer Lounge verbringen?
Wird doch sehr oft gemacht und die Anleitung gab es längst hier im Vorum. In anderen Voren rühmt man sich mit der selben Nummer in der FCL/im FCT. Stichwort: Wiener Schnitzel essen in der FCL in MUC. Da gab/gibt es doch auch HON, die sich ein oder zwei Schnitzel in die mitgebrachte Plastikdose haben einpacken lassen. Der eine oder andere MOD/ADMIN ist auch dabei. :lol::lol::lol:
Ein solches Verhalten hat nichts mit guter oder schlechter Erziehung zu tun. Viele Sittlichkeitsverbrecher, Betrüger und Massenmörder haben eine ausgezeichnete Erziehung genossen. Für mich sind das Kleinkriminelle, die aus einem kleinbürgerlichen Aufsteigermilieu kommen.
Ganz ehrlich: mir wäre das zu viel Aufwand gemessen am Angebot in der Lounge. Aber ob ich es angesichts der LH-Preise einerseits und dem Gebotenen andererseits für illegitim halte oder ob es tatsächlich illegal war....
Sachen gibt's... Manche Leute sind halt komplett schmerzfrei. Ich habe aber auch schon etwas Ähnliches in der Cigar-Lounge des FCT in FRA erlebt. Da hat ein Typ einen leeren Flachmann ausgepackt und den 18-jährigen Chivas Regal abgefüllt.
Man kann von dem Typen ja halten, was man will, ich finde das Urteil trotzdem nicht ok Er hat nichts gemacht, was das Ticket nicht hergibt
Aber wegen Typen wie diesem gibt es dann wieder Einschränkungen/Regelungen, unter denen alle Passagiere "leiden". Natürlich hatte der Mann ein Flex-Ticket und konnte beliebig umbuchen. Aber es gibt neben dem rein Juristischen auch noch etwas, was man "Treu und Glauben" nennt. D.h. auch diesem "Passagier" war wohl bewusst, dass das mit der Flexibilität des Tickets SO nicht gemeint war.
Steht irgendwo in den Tarifbedingungen WIE das jetzt gemeint ist ? Ist halt immer so das andere Leiden müssen, wenn jemand eine Lücke im System auftut Ist jetzt hier nicht gerade ein Grund neidisch zu sein und ich würde auch nie auf die Idee dazu kommen, aber dann muss die LH das halt in ihre Tarifbedingungen einfliessen lassen, maximal 5 mal umbuchen, Loungezugang nur 3x oder ähnliches Das wird hier verurteilt, obwohl es nicht den AGB von LH widerspricht, der Voucherverkauf hingegen wird praktiziert wie blöde obwohl das eindeutig geregelt ist
Die Profis machen das halt nur 10 X und geben dann das Ticket zurück. Hin und wieder mal einen Award für Freunde buchen ist OK. Es gibt aber Experten (und auch Reisebüros), die buchen von einem Meilenkonto für zehn verschiedene Personen Awards. So etwas ist dämlich und wird bestraft.
Prima. Dann kann ich mir ja zukünftig im 2-Wochen Rhythmus die aktuellste Mode bestellen und dann wieder zurück senden. Ist ja erlaubt. Der "Pax" hat ein Ticket gekauft ohne dass er jemals die Absicht hatte dieses Einzusetzen. Nach 36x Umbuchen darf diese Tatsache als bewiesen gelten. Danke an das entsprechende AG für dieses Urteil und die Unterbindung dieser widerlichen Schnorrerei!
War gestern bei IKEA. Die empfehlen "Probe-Wohnen" für 90 Tage. Möbel werden innerhalb von 90 Tagen zurückgenommen.
Steht irgendwo in den AGB der LH; das man fliegen MUSS ??? Und ja, ich kenne Leute die bestellen alle möglichen Sachen, nicht nur Mode, auch Fernseher, Handys etc und schicken sie innerhalb der Widerrufsfrist wieder zurück, Nicht ganz fair, nicht ganz fein, aber legal Wenn der Gesetzgeber solche Möglichkeiten schafft, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben Ich bleibe dabei, der Kerl ist zwar eine armer Wicht, aber das Urteil ist nicht gesetzeskonform
Nein, nicht explizit, darum geht es aber auch nicht. Wer ein Flugticket bucht, nimmt das Angebot der Airline auf Abschluß eines Beförderungsvertrages an. Hauptgegenstand des Vertrages ist die Beförderung von A nach B. Daß hierbei noch Zusatzleistungen erbracht werden ist zwar üblich, jedoch nicht Hauptvertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall war der Kauf des Tickets nie darauf ausgelegt tatsächlich zu fliegen, sondern eine Nebenleistung im nicht üblichen Maße in Anspruch zu nehmen. Über die juristische Beurteilung kann man streiten. Unstrittig ist aber, daß das erste Ticket durch die Airline storniert und dem "Fluggast" der Preis zurückerstattet wurde. Damit hat dieser "Fluggast" ca. 30 Loungebesuche ohne irgendeine Zahlung (Gegenleistung) in Anspruch genommen. Damit ist der "Fluggast" verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. Sein 2. Ticket wurde ebenfalls storniert und er erhielt sein Geld zurück. Damit ist die LH vollkommen im Recht von diesem "Fluggast" Schadenersatz zu verlangen. Ich gehe davon aus, daß dieses Urteil auch vom zuständigen Münchner OLG nicht kassiert wird, falls Rechtsmittel eingelegt werden. Aus Gründen der einfachen Verständlichkeit erspare ich mir hier fachliche juristische Ausführungen; soll ja allgemeinverständlich bleiben.