36 x Essen in der Lounge...

Dieses Thema im Forum "Alle Alles" wurde erstellt von muc03, 1. Juli 2014.

  1. muc03

    muc03 Pilot

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  2. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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  3. xcirrusx

    xcirrusx Gold Member

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    Viel schlimmer ist die Tatsache das der Mensch sich vorsätzlich 36 mal in der C Lounge verköstigt hat, und das ohne die Notwendigkeit das er im Anschluss ein Flugzeug besteigen muss und dafür event. mit der S8 bis nahc MUC rausgeeiert ist....
    Frage daher: Schadenersatz oder eher Schmerzensgeld an den pot. Pax, da die LH das Gefühl vermittelt hat man müsste seine Freizeit in einer Lounge verbringen?
     
  4. MIG 29

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    Wird doch sehr oft gemacht und die Anleitung gab es längst hier im Vorum. In anderen Voren rühmt man sich mit der selben Nummer in der FCL/im FCT.

    Stichwort: Wiener Schnitzel essen in der FCL in MUC. Da gab/gibt es doch auch HON, die sich ein oder zwei Schnitzel in die mitgebrachte Plastikdose haben einpacken lassen.

    Der eine oder andere MOD/ADMIN ist auch dabei. :lol::lol::lol:
     
  5. aviator

    aviator Platinum Member

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    Schlimm genug Diese Typen haben anscheinend alle keine anstaendige Erziehung genossen.
     
  6. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein solches Verhalten hat nichts mit guter oder schlechter Erziehung zu tun. Viele Sittlichkeitsverbrecher, Betrüger und Massenmörder haben eine ausgezeichnete Erziehung genossen.

    Für mich sind das Kleinkriminelle, die aus einem kleinbürgerlichen Aufsteigermilieu kommen.
     
  7. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Ganz ehrlich: mir wäre das zu viel Aufwand gemessen am Angebot in der Lounge.
    Aber ob ich es angesichts der LH-Preise einerseits und dem Gebotenen andererseits für illegitim halte oder ob es tatsächlich illegal war....
     
  8. muc03

    muc03 Pilot

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    Mir wäre das zu blöd jedes mal deswegen zum Flughafen zu fahren.
     
  9. MIG 29

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    Vielleicht war er eh gerade beim Pfandflaschen einsammeln.
     
  10. BlueTraveller

    BlueTraveller Bronze Member

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    Sachen gibt's...

    Manche Leute sind halt komplett schmerzfrei. Ich habe aber auch schon etwas Ähnliches in der Cigar-Lounge des FCT in FRA erlebt. Da hat ein Typ einen leeren Flachmann ausgepackt und den 18-jährigen Chivas Regal abgefüllt.
     
  11. PinkPanda

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    Man kann von dem Typen ja halten, was man will, ich finde das Urteil trotzdem nicht ok
    Er hat nichts gemacht, was das Ticket nicht hergibt
     
  12. Waudiz

    Waudiz Newbie

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    Aber wegen Typen wie diesem gibt es dann wieder Einschränkungen/Regelungen, unter denen alle Passagiere "leiden". Natürlich hatte der Mann ein Flex-Ticket und konnte beliebig umbuchen. Aber es gibt neben dem rein Juristischen auch noch etwas, was man "Treu und Glauben" nennt. D.h. auch diesem "Passagier" war wohl bewusst, dass das mit der Flexibilität des Tickets SO nicht gemeint war.
     
  13. PinkPanda

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    Steht irgendwo in den Tarifbedingungen WIE das jetzt gemeint ist ?
    Ist halt immer so das andere Leiden müssen, wenn jemand eine Lücke im System auftut
    Ist jetzt hier nicht gerade ein Grund neidisch zu sein und ich würde auch nie auf die Idee dazu kommen,
    aber dann muss die LH das halt in ihre Tarifbedingungen einfliessen lassen, maximal 5 mal umbuchen, Loungezugang nur 3x oder ähnliches

    Das wird hier verurteilt, obwohl es nicht den AGB von LH widerspricht, der Voucherverkauf hingegen wird praktiziert wie blöde
    obwohl das eindeutig geregelt ist
     
  14. MIG 29

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    Die Profis machen das halt nur 10 X und geben dann das Ticket zurück.


    Hin und wieder mal einen Award für Freunde buchen ist OK. Es gibt aber Experten (und auch Reisebüros), die buchen von einem Meilenkonto für zehn verschiedene Personen Awards. So etwas ist dämlich und wird bestraft.
     
  15. SEN Wolfgang

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    Prima. Dann kann ich mir ja zukünftig im 2-Wochen Rhythmus die aktuellste Mode bestellen und dann wieder zurück senden. Ist ja erlaubt.

    Der "Pax" hat ein Ticket gekauft ohne dass er jemals die Absicht hatte dieses Einzusetzen. Nach 36x Umbuchen darf diese Tatsache als bewiesen gelten.

    Danke an das entsprechende AG für dieses Urteil und die Unterbindung dieser widerlichen Schnorrerei!
     
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  16. MIG 29

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    War gestern bei IKEA. Die empfehlen "Probe-Wohnen" für 90 Tage. Möbel werden innerhalb von 90 Tagen zurückgenommen.
     
  17. PinkPanda

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    Steht irgendwo in den AGB der LH; das man fliegen MUSS ???

    Und ja, ich kenne Leute die bestellen alle möglichen Sachen, nicht nur Mode, auch Fernseher, Handys etc
    und schicken sie innerhalb der Widerrufsfrist wieder zurück,
    Nicht ganz fair, nicht ganz fein, aber legal
    Wenn der Gesetzgeber solche Möglichkeiten schafft, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben

    Ich bleibe dabei, der Kerl ist zwar eine armer Wicht, aber das Urteil ist nicht gesetzeskonform
     
  18. BlueTraveller

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    Solchen Praktiken muß im Interesse der anderen Fluggäste ein Riegel vorgeschoben werden.
     
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  19. PinkPanda

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    Dann soll LH ihre Tarifbedingungen / AGB ändern, so einfach
     
  20. BlueTraveller

    BlueTraveller Bronze Member

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    Nein, nicht explizit, darum geht es aber auch nicht.

    Wer ein Flugticket bucht, nimmt das Angebot der Airline auf Abschluß eines Beförderungsvertrages an. Hauptgegenstand des Vertrages ist die Beförderung von A nach B. Daß hierbei noch Zusatzleistungen erbracht werden ist zwar üblich, jedoch nicht Hauptvertragsbestandteil. Im vorliegenden Fall war der Kauf des Tickets nie darauf ausgelegt tatsächlich zu fliegen, sondern eine Nebenleistung im nicht üblichen Maße in Anspruch zu nehmen. Über die juristische Beurteilung kann man streiten.

    Unstrittig ist aber, daß das erste Ticket durch die Airline storniert und dem "Fluggast" der Preis zurückerstattet wurde. Damit hat dieser "Fluggast" ca. 30 Loungebesuche ohne irgendeine Zahlung (Gegenleistung) in Anspruch genommen. Damit ist der "Fluggast" verpflichtet, die entstandenen Kosten zu tragen. Sein 2. Ticket wurde ebenfalls storniert und er erhielt sein Geld zurück.

    Damit ist die LH vollkommen im Recht von diesem "Fluggast" Schadenersatz zu verlangen. Ich gehe davon aus, daß dieses Urteil auch vom zuständigen Münchner OLG nicht kassiert wird, falls Rechtsmittel eingelegt werden.

    Aus Gründen der einfachen Verständlichkeit erspare ich mir hier fachliche juristische Ausführungen; soll ja allgemeinverständlich bleiben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juli 2014
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