Abflug soll um 2 Tage verschoben werden, obwohl die Einzelstrecken noch buchbar sind?!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von sab, 5. September 2018.

  1. sab

    sab Einsteiger

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Ich habe schon seit Monaten einen Flug mit Singapore Airlines gebucht. In ca. 6 Wochen sollte es eigentlich los gehen, jetzt bekam ich eine Mitteilung, dass mein Abflug um 2 Tage (!) verschoben werden soll. Und dass, obwohl alle Strecken, die ich fliegen würde, einzeln noch buchbar sind. Das ist echt großer Mist! Hotels sind auch schon gebucht. Welche Handlungsoptionen habe ich eigentlich in so einem Fall?
     
  2. relhok

    relhok Silver Member

    Beiträge:
    295
    Likes:
    19
    Das sieht nach Flugplanänderung infolge Flugplanwechsel aus (Winterflugplan). Dass du die Flüge noch einzeln buchen kannst, heisst mal gar nichts. Die werden vermutlich in nächster Zeit auch verschwinden. Manchmal reicht eine zeitliche Verschiebung, so dass Mindestumsteigezeiten nicht mehr erfüllt sind.

    Sprich mit der Airline, ob es bessere Alternativen gibt. Suche selber alternative Möglichkeiten, ev. mit anderen Gesellschaften. Notfalls kannst du den Flug stornieren.
     
  3. Jet1

    Jet1 Platinum Member

    Beiträge:
    2.368
    Likes:
    95
    Wenn deutsches Recht anwendbar ist (Flüge von und bis deutschen Flughäfen), wurde zwischen Dir und Singapore Airlines ein Beförderungsvertrag über Flüge an ganz bestimmten Tagen und für ganz bestimmte Strecken abgeschlossen, von dem sich weder Du noch die Fluggesellschaft einseitig lösen können (also die Flugbuchung nicht einseitig stornieren dürfen). Stellt sich nach Vertragsabschluss (also nach der Flugbuchung) heraus, dass die Fluggesellschaft die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, die gebuchten Flüge also nicht so wie geplant durchführt, hat sie für bestmöglichen Ersatz zu sorgen, also auf Verbindungen umzubuchen, die den ursprünglich gebuchten Flügen am nächsten kommen. Dabei darf die Fluggesellschaft nicht nur auf eigene Flüge verweisen, sondern muss auf Flüge mit anderen Fluggesellschaften umbuchen, wenn die eine bessere Alternative zu den ursprünglich gebuchten Flügen sind.

    In der Praxis weigern sich Fluggesellschaften häufig, bei Flugunregelmäßigkeiten auf bestmögliche Alternativ-Verbindungen mit anderen Fluggesellschaften umzubuchen. In solchen Fällen ist man berechtigt, selbst alternative Flüge zu buchen und für die Mehrkosten gegenüber den ursprünglich gebuchten Flügen Schadenersatz zu verlangen. Das gelingt allerdings häufig erst mit gerichtlicher Hilfe.

    Die Rechte und Pflichten aus einem Beförderungsvertrag nach deutschem Recht sind unabhängig von der EU-Verordnung über Fluggastrechte, also beispielsweise nicht davon abhängig, ob die ursprünglich gebuchten Flüge erst innerhalb von 14 Tagen vorher annulliert worden sind.
     

Diese Seite empfehlen