Liebe Gemeinde, ich muss in wenigen Tagen von München nach London fliegen. Großbritannien gehört zur EU aber nicht zum Schengen-Raum. Meine Frage: Wird am Flughafen München bei AUSREISE nach Großbritannien der Pass kontrolliert? Ich bin seit einer Weile nicht mehr in München abgeflogen, aber oft gelandet (und da gab es nie eine Passkontrolle bei der Einreise). Da Bayern aber schon immer in besonderer Weise seine Bürger überwacht ... Hintergrund: Steuerrecht und 183-Tage-Regel. Ist jemand zufällig kürzlich von MUC nach LON geflogen? Beste Grüße Notsitz
@AllachBoyz Das ist unrichtig. Als ich vor 14 Tagen von LHR nach MUC flog, erfolgte in MUC weder Passkontrolle noch war ein Zollbeamter zu sehen.
Tja....Dann werden wohl nur Glatzköpfe kontrolliert......Dieses Jahr 4 mal London von und nach verschiedenen deutschen Städten.... IMMER kontrolliert....In Berlin Tegel sogar direkt 5 Meter nach dem AUSSTEIGEN.........
Nein, mir ist nicht langweilig. Ich dachte, ich hätte eine simple Frage gestellt. Es geht - wie angegeben - um Steuerrecht und die 183-Tage-Regel. Und um die AUSREISE von DE nach GB. Bei der Einreise bin ich noch nie kontrolliert worden, was vielleicht an der fehlenden Glatze liegt.
Was glaubst du denn , Bruder notsitz , inwieweit dir eine Paßkontrlle in München zum Nachweis der Einhaltung der 183 - Tage-Regel behilflich sein könnte ? Falls das dein Begehr sein sollte .
Bei allen Fluegen aus und nach UK wird zumindest eine ID-Kontrolle vorgenommen, d.h. Personalausweis eine Reisepass brauchst Du in der Tat nicht zwingend. Was die Frage der Passkontrolle mit der 183 Tage Regel zu tun hat, erschliesst sich mir aber auch nicht, da auf keinen Fall ein Stempel in den Pass gesetzt wird.
So ein Schmarren! Wo ueberwacht Bayern bitte schoen anders als die uebrigen Laender, Beweis ? :shock: Auch wenn du von NRW mit dem Zug nach London faehrst bleibt dir das Prozedere nicht erspart.
Im Grunde wollte ich mich hier über Doppelbesteuerungsabkommen und ähnliches nicht ausbreiten. Ich bin seit Jahren Steuerausländer und weiß, dass in Bayern Flugdaten gespeichert und weitergeleitet werden. Mir ist dies in der Vergangenheit bereits einmal vorgehalten worden und ich habe mich tüchtig erschrocken, was der Freistaat zur "Terrorabwehr" so alles speichert. Wer sich informieren will, muss sich in die Gesetzgebung und die Verordnungen rund um die "Bayerische Staatliche Polizei" einmal einlesen und wird schnell auf das "IBP" - das Informationssystem der bayerischen Polizei - stoßen, das schon häufig in der Kritik stand and steht. Bayern geht da "eigene" Wege und meldet beispielsweise auch Aus- und Einreisen von Ausländern mit Aufenthaltstiteln an die Meldebehörden. Ich weiss, dass sich der deutsche Bundesbürger längst an diese Art von Überwachungsstaat gewöhnt hat und sich nur schwer vorstellen kann, dass die meisten Länder dieser Welt nicht einmal einen Personalausweis kennen (etwa USA, Großbritannien, Frankreich und hundert andere), keine Meldepflichten kennen (die in den 70er Jahren im Rahmen der "Notstandsgesetze" [Baader Meinhof ..] eingeführt wurden und beispielsweise ein Österreicher sein Leben beenden kann, ohne jemals in seinem Leben einen - wie auch immer gearteten - Pass besessen zu haben. Wenn ich - von nicht-bayerischen Flughäfen - nach London fliege, zeige ich im Regelfall mein Ticket und meinen Reisepass am Gate den Mitarbeitern der Fluggesellschaft und nicht der Bundespolizei. Insoweit hatte ich gehofft, dass jemand kürzlich von MUC nach LON geflogen ist und mir einen Hinweis geben kann, wies es sich in Terminal 1B in München verhält.
Und Du meinst wirklich, daß einem "Steuerausländer", der nach Unterstützung zur Hinterziehung fragt, hier irgendwelche "Schummel-Hinweise" gegeben werden? :shock: Ich hoffe, nicht.
Wenn dem so wäre, gelangen diese Flugdaten aber nicht durch Vorzeigen des Persos bei der Bundespolizei in die Datenbank.
Solche "qualifizierten" Kommentare hatte ich erwartet. Es geht hier nicht um "Hinterziehung". Auch Ihnen - selbst wenn Sie sich noch nie für längere Zeit im Ausland aufgehalten oder dort gearbeitet haben - dürfte einsichtig sein, dass es Menschen gibt, die nicht im selben bayerischen Dorf geboren werden, dort heiraten und dann dort beigesetzt werden. Solche Menschen sind nicht selten hochqualifiziert und mehrsprachig ... und suchen sich ihre Arbeitsstelle in einem anderen Teil dieser Welt. Halten sich diese Menschen dann in jenem Land mehr als 182 Tage in einem Jahr auf, so nehmen sie ihrem "Steuersitz" mit (altes Doppelbesteuerungsabkommen). Dies bleibt so, bis sich diese Menschen wieder mehr als 182 Tage in einem Jahr im deutschen Rechtsraum aufhalten. Ich weiß, dass in diesem "Vielflieger Forum" über "vieles" diskutiert wird und Sie mit ihren knapp 40.000 Beiträgen sicherlich einen erheblichen Anteil daran haben ... dennoch wäre es hilfreich, wenn Sie sich meiner Frage zuwenden würden.
Ich weiss nicht, was Sie unter "Schummeln" verstehen. Darüber hinaus verbitte ich mir derartige Kommentare, die einen beleidigenden Charakter haben. Ich habe hier eine einfache Frage gestellt, die keinerlei illegalen Hintergrund hat. Da Sie offensichtlich zur Sache nichts sagen können und ihr halbes Leben hier im Forum "verposten" ... verschonen Sie mich bitte.
Das ist für mich z.B. der Versuch, eindeutige Regeln unterlaufen zu wollen, um sich dadurch einen (finanziellen oder sonstigen) "Vorteil" zu verschaffen.
Bruder Notsitz , versuche möglichst die Gedankenspiele des mumps_and_mumpitz zu ignorieren , da es sich bei denselben um solche handelt bei denen sich selbst ein Anfängerspielkreis in der Kita mit Grausen wendet . Er kann sich zum Beispiel offenbar nicht vorstellen , daß man sich im Rahmen der Legalität bewegt wenn man sich im Ausland aufhält und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Tagen in D weilt und dieses den Behörden steuerlich wirksam dementsprechend mitgeteilt hat . Wollte dir nur vorsichtshalber zu verstehen geben , daß Aus- und Einreisestempel in irgendwas die Finanzverwaltung nicht von deiner An-oder Abwesenheit überzeugen können . Weil du nämlich mit deinem Personalausweis 1000 x über jedes Schengenland wieder einreisen kannst und dann letztlich in Bayern niemand was kontrollieren kann . Da sind Strom-Gas- und Wasserrechungen wesentlich bedeutsamer .
selten so einen Schwachsinn gelesen. Bei Abfluegen ins non-Schengen Ausland musst Du an allen Airports in Deutschland (egal in welchem Bundesland diese sich befinden) eine ID oder einen Reisepass vorlegen. Mir scheint Du bist noch wirklich nicht allzu viel geflogen, oder?