Annulierung des Rueckfluges- Recht auf alternativen Ruecktransport?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von fox01, 15. Juni 2014.

  1. fox01

    fox01 Newbie

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    Hallo! Hoffe es kann mir jemand hier im Forum Rat geben... ;)
    Ein Verwandter hatte einen Flug zu mir (in Norwegen) mit Germanwings gebucht. Kam vor einer Woche an und wollte heute wieder nach Hause fliegen, aber leider war der Rueckflug annuliert worden. Am Flughafen war nichts weiter in Erfahrung zu bringen, da kein Germanwings Personal am Flughafen. Die Hotline, die auf dem Ticket angegeben war, nicht erreichbar- nur Besetztsignal.
    Haben nach vielen Versuchen schliesslich ein Call Center von Germanwings in anderem europaeischem Ausland erreicht, dort wurde uns nur die Rueckerstattung des Rueckflugpreises angeboten, da Germanwings die Route eingestellt hat. Auf meine Frage ob Germanwings nicht verpflichtet waere fuer eine alternativen Ruecktransport zu sorgen erhielt ich die Antwort man koenne nur eine Rueckerstattung geben und nichts anderes anbieten (Vorgesetzte waeren am Sonntag auch nicht zugaenglich)- aber man waere kein Jurist und wuesste nicht ob Anspruch auf alternativen Ruecktransport (mit einer anderen Fluggesellschaft) bestehe.
    Ein Problem koennte sein, dass Germanwings schon vor Abreise und 15 Tage vor Abflug in einer e-mail ueber die Annulierung informiert hatte, die der Verwandte aber leider nicht gelesen hatte).

    Hatt jemand Rat?
     
  2. MIG 29

    MIG 29 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Ersatzbeförderung buchen (Flugzeug, Schiff, Bus, Bahn), Kosten bei Germanwings geltend machen. Schden gering halten, also nicht die teuerste Rate wählen. Bei Nichtzahlung Mahnbescheid und dann Klage.

    Dann hier berichten.
     
  3. sowas

    sowas Gold Member

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    Das ist tatsächlich ein Problem! Somit hat die Airline die magische 14 Tage Grenze eingehalten. Meines Erachtens hat er dennoch den Anspruch auf ein "rerouting" aber diesen Anspruch durchzusetzen wird nicht einfach sein, insbesondere wenn Germanwings nicht mehr zu diesem Flughafen fliegt.

    Ich weiss nicht wie viel Zeit Dein Verwandter hat, aber ich denke er/sie muss sich ein neues Ticket kaufen und kann dann zuhause versuchen die Angelegenheit zu klären.

    Sowas
     
  4. Sunnysky

    Sunnysky Newbie

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    Kein Recht auf Ausgleichszahlung, aber auf Kostenerstattung und anderweitige Beförder

    Du hast ganz recht, der Anspruch auf anderweitige Beförderung bleibt bestehen, wenn nicht die Erstattung des Ticketpreises in Anspruch genommen wurde. Da die Airline jedoch 14 Tage vor Abflug die Annullierung bekannt gegeben hatte, besteht in diesem Falle kein Anspruch auf Ausgleichszahlung von vermutlich 250 Euro (oder 400 Euro je nach Entfernung).

    Sollte ein neues Ticket gekauft worden sein, sollte der Passagier im Nachhinein versuchen, die Kosten bei der German Wings einzufordern. Sie stehen ihm per Gesetz zu! Der Anspruch bleibt in Deutschland mind. 3 Jahre bestehen.

    Viele Grüße
    Sunnysky
     

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