Annullierung von Fluegen

Dieses Thema im Forum "Air France / KLM" wurde erstellt von Guest, 2. Juni 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Es kommt immer haeufiger vor, dass AF und KLM Fluege von Montreal nach Amsterdam aus techn. Gruenden annulliert werden. Ich fliege diese Strecke ca. 8 mal im Jahr und ich habe festgestellt, dass besonders die MD11 oft aus techn. Gruenden in Montreal stehen bleibt. In den letzten 6 Monaten ist das 3 mal (2 mal KLM und einmal AF, da war es allerdings eine 747) vorgekommen. Ich habe das FB Program und bin Gold Mitglied und daraufhin wird mir ganz grosszuegig ein Reisegutschein in Hoehe von 150 Euro angeboten (auch nur weil ich endlich mal an KLM geschrieben habe). Gibt es eine Regelung ueber Compensation bei Annullierung aus techn. Gruenden?
    Ich lebe in der Naehe von Montreal und besuche oft meine Kinder in HAM. Es ist einfach laestig, wenn ich nur fur 6 Tage fliege, mir ein Tag davon verloren geht und ich dann nachts wieder nach Hause fahre, weil der Flug annulliert wird und das einzige was von KLM kommt ist ein Reisegutschein, der nach Detuschland geschickt wird. Das Einloesen des Reisegutscheins ist leider online auch nicht moeglich.
    gruss
    sabine
     
  2. HON CIRCLE LS

    HON CIRCLE LS Platinum Member

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    Ich würde Dir empfehlen mit Star Alliance anstatt mit AF zu fliegen. AF ist einfach nicht gut und Ausfälle dort, kenne ich bestens (von 6 ügen CDG - PPT sind 3 ausgefallen innerhalb eines Jahres)!
     
  3. Guest

    Guest Guest

    danke, ich fliege auch noch mit Lufthansa und Air Canada, aber die Flugzeiten sind eindeutig besser bei KLM oder AF. Natuerlich relativiert sich das wieder je mehr Fluege gestrichen werden. Wenn AC Fluege aus techn. Gruenden ausfallen gibt es keinerlei Compensation. Ich musste mal in toronto uebernachten weil der Mitternachtsflug nach Ottawa wegen Nebel annulliert wurde. Da durfte ich sogar mein Hotel selber bezahlen. It is no more fun flying. wie sieht das bei Lufthansa aus oder weiss jemand etwas ueber Compensation von KLM??
     
  4. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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  5. red star

    red star Platinum Member

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    Natuerlich gilt fuer einen Flug Montreal- AMS die einschlaegige EU- Regulierung, die insbesondere bei Annullierungen ziemlich klar ist. Den Link suche ich jetzt aber nicht schon wieder raus.
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Ich habe nur den link gefunden: Regulation (EC) No.261/2004 of the EP. Fur KLM trifft das anscheinend nicht zu, da es sich immer um Fluege handelt, die aus techn. gruenden annulliert werden. Nur was kann ich machen. Airline wechseln...? Eine auf die man/frau sich verlassen kann, gibt es das?
     
  7. red star

    red star Platinum Member

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    Annulliert ist annulliert. Ich habe jetzt zwar nicht den ganzen Kram im Kopf, aber dann muessen sie dich eben umbuchen und sind trotzdem in Verantwortung fuer die Kompensation. Dies ist auch der Unterschied zu den gefuerchteten "Technicals" bei Verspaetungen.
     
  8. red star

    red star Platinum Member

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    Nach allem, was die EU- Verordnung hergibt (hab grad mal nachgesehen), wuerde ich FB massiv angehen, insbesondere, da du ja Belege fuer die Regelmaessigkeit hast. Auch nach EU- Reg. ist die Airline in der Beweispflicht, was da ziemlich schwerfallen duerfte. Das vorherige Post gilt natuerlich unveraendert.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    je mehr ich im internet lese ueber die EU Regulation, desto mehr sehe ich wie mit Worten gespielt wird, wie sie verdreht werden, um nicht zahlen zu muessen. Mein letzter Fug wurde definitv annulliert, da ich am naechsten Tag neben der KLM Crew von diesem Flug sass. Es gibt aber auch 24Stunden Verspaetung.

    Ein Zitat aus einem fly forum finde ich sehr interessat:

    ,, I was reading of an account of a tenacious passenger who would not accept that a technical defect gave valid grounds to support a defence of "extraordinary circumstances" and took Virgin Atlantic to court in London earlier this year.

    The matter went to trial and the passenger was successful and was awarded his 600 Euros.
    Advocate General Sharpstone in the ECJ case of Kramme v SAS delivered a detailed opinion on the issue of technical problems with aircraft in relation to the "extraordinary circumstance" defence last year. This case of Kramme v SAS was withdrawn from consideration by the court before the Court could render judgment but the opinion itself provides a useful framework from which to advance such claims

    See http://www.flightmole.com/forum/showthread.php?t=11 for a full discussion of this case ,,

    Natuerlich frage ich mich , ob es das Wert ist, die Zeit und Energie aufzuwenden, um sein Recht durchzusetzten. Aber bisher habe ich nie etwa gemacht und diesmal hat es einfach gereicht, diese Ignorranz der Fluggesellschaft AF-KLM

    Was das 'Flying Blue Prgram' so besondern macht ist, dass ich oneway fluege mit meinen meilen buchen kann. Das erleichtert mir manchmal das Fliegen nach Deutschland, um mich nicht festzulegen mit dem Rueckflug.
    so far so good
     
  10. Guest

    Guest Guest

    nun weiss ich's: nach den Geschaeftsbedingungen der KLM ist die Eu Regulation nur in der EU gueltig und bei NIcht-EU Airports gilt: Bei verspaeteter Ankunft am Zielflughafen von mehr als 4 Stunden gibt es 150 Euro. Den soll ich nun als Reisegutschein bekommen, obwohl auch in den Geschaeftsbedingungen steht, wenn es sich um einen Fluggutschein handelt muesste er hoeher ausfallen.
    Mein Fazit: ich checke kein Gepaeck mehr ein mit KLM oder AF, wenn ich von Montreal fliege (bin am 6.Juli wieder auf dem Weg von YUL-HAM), dann habe ich die Moeglichkeit auf einen anderen Flug schneller umgebucht zu werden (z.B. hat es mal sehr gut mit annulliertem Flug KLM-HAM funktioniert, da habe ich AC genommen und konnte gleich das gate wechseln, weil ich kein Gepaeck eingecheckt hatte und war dann 2 Stunden nach meiner erwarteten Ankunftzeit in HAM).
    Die netten KLM Damen am Flugplatz werden immer sagen, dass alle anderen Fluege nach Deutschland voll sind, aber wenn sie hoeren, dass man kein Gepaeck dabei hat, geht es!!! Eingechecktes Gepaeck muessten Mitarbeiter aus dem Flugzeug suchen und it takes time.....
    c'est tout...
    Sabine
     
  11. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Das halte ich zumindest für eine gewagte Interpretation von KLM. Die Fluggastrechte der EU gelten normalerweise auch vom außereuropäischen Abflugort auf Flügen in die EU. Du solltest mal einen Blick darauf werfen, um zu schauen, ob diese Fluggastregeln nicht doch in Deinem Fall gelten.
     
  12. red star

    red star Platinum Member

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    Artikel 3 (1)b der Verordnung sagt deutlich, dass bei Unternehmen mit Sitz in der Gemeinschaft der Flughafen im Drittland ebenso einbezogen ist. Im Gegenteil gilt die VO erst dann nicht mehr, wenn bereits dort Ersatzleistungen in Anspruch genommen worden.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    da hat KLM wohl seine eigenen Regeln:
    http://www.klm.com/travel/de_de/meta/bo ... _to_20.htm
    Artikel 20 Abs.3
    Entschaedigung im Falle der Nichtbefoerderung fuer Fluggaeste (das Wort Gast passt eigentlich nicht), die von einem Flughafen ausserhalb der EU abfliegen....
     
  14. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Fraglich ist nur, ob die EU Regeln nicht vielleicht vorrangig sind. Wenn ich morgen dem Finanzamt erkläre, dass ich nun meine eigenen Regeln habe, kann ich mir die Reaktion schon vorstellen. ;)
     

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