Anschlussflug verpasst - Entschädigungszahlung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von spaincaro, 28. Juni 2012.

  1. spaincaro

    spaincaro Entdecker

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    Hallo an alle,

    ich hatte Anfang Juni eine unschöne Erfahrung mit Air France und würde gerne wissen, inwieweit ich ein Recht auf eine Entschädigungszahlung hätte:

    Ich habe bei Air France einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao (Spanien) gebucht, leider kein Direktflug, sondern mit Zwischenstopp in Paris. Die Transitzeit in Paris betrug 45 Minuten, ich musste von Terminal 2D zu Terminal 2G wechseln. Wer schonmal am CDG in Paris war, weiß, dass Terminal 2G nur über ein Shuttle erreichbar ist, da es ein abseits gelegens eigenes Gebäude ist Da ich die gleiche Strecke mit Air France bereits schonmal im Dezember geflogen war, wusste ich somit schon, dass 45 Minuten sehr knapp bemessen sind. Damals hatte ich glaube ich 1:20 min Zeit.

    Der jetzige Flug wurde allerdings nur auf der Homepage zum Verkauf angezeigt. Ich rief sogar noch die Kundenhotline an, um sicherzugehen, dass die Transitzeit von 45 Minuten zu schaffen ist. Natürlich wurde mir dies bestätigt, sonst würde Air France solche Tickets ja nicht verkaufen, hieß es. Beim Check-In in Frankfurt erkundigte ich mich erneut beim Bodenpersonal, ob die 45 Minuten nicht zu knapp bemessen seien, und es wurde nur abgewunken und mir wurde gesagt, keine Sorge, das schaffen Sie auf jeden Fall.

    Ja, und dann kam es wie es kommen musste. Schlechtes Wetter in Frankfurt und wir starteten mit 30 Minuten Verspätung. Unterwegs konnten wir aber wieder Zeit gutmachen, und landeten mit 10 Minuten Verspätung. Mir war klar, dass es fast unmöglich war innerhalb von 35 Minuten (in Wirklichkeit sogar weniger Zeit, das Boarding schließt ja so 10 minuten vor Abflug, die 35 Minuten beziehen sich auf die Abflugzeit) zu 2G zu gelangen. An Bord sprach ich bereits die Stewardess an, die mich daraufhin in die Business Class vorholte, damit ich als erste aus dem Flieger konnte. Sie sagt, ich müsste mich sehr beeilen, aber der Anschlussfllieger würde auf mich warten, man wäre dort informiert, dass der erste Flieger leicht verspätet ist. Der absolzte Witz kam dann als wir landeten: wir parkten auf der hintersten Außenparkposition, die es gab. Es machte also mal gar keinen Sinn, dass ich mich in die Business Class gesetzt hatte, da ich, obwohl ich als erste aus dem Flugzeug stürmte, im Bus zum Terminal darauf warten musste, bis dieser komplett gefüllt war und losfuhr. Alleine die Zeit bis die Tür im Flieger aufging, und ich mit dem Bus am Terminal ankam kostetet mich bereits 20 Minuten. Es blieben mir also noch knapp 15 Minuten. Ich lief los wie eine Bekloppte (gott sei dank wusste ich schon wo ich hin musste) und als ich draußen am Shuttlestop ankam, sah ich, dass der nächste erst in 4 Minuten kommen würde (hatte den vorherigen um 10 Sekunden verpasst). Also stürzte ich in ein Taxi, und ließ mich zum Terminal 2G fahren. Dort angekommen, stürmte ich mehr oder weniger durch die Sicherheitskontrolle (das Sicherheitspersonal am CDG ist echt ein Witz, ich erklärte kurz was los ist und erwartete, dass man mich durch eine Priority Lane oder sonstiges lässt, aber ich wurde nur mit leeren Gesichtern angeguckt, gott sei dank liesen mich die Passagiere vor mir aber alle vor). Ich stürmte weiter Richtung Gate und musste mit Erschrecken feststellen, dass der Flug nach Bilbao schon nicht mehr angezeigt wurde, und ich wusste die Gatenummer ja noch nicht. Um Punkt 13:55 (offizieller Abflug des Fliegers) kam ich am "helpdesk" der Air France an (atemlos und mit hochrotem Kopf!!!) und erklärte meine Situation. Daraufhin kam dann nur ein Schulterzucken und ein, das Boarding für den Flieger nach Bilbao ist bereits abgeschlossen (der Flieger war also noch nicht mal losgeflogen). Diese Aussage traf bei mir natürlich auf vollkommenes Unverständnis, schließlich hatte mir die Stewardess gesagt, der Flieger würde warten. Aber nein, es war nichts mehr zu machen, und ich wurde auf den nächsten Fliegr umgebucht, 5,5Stunden!!!! später. Ich hatte einen wichtigen Geschäftstermin in Bilbao, den ich damit verpasste. In die Hand gedrückt bekam ich dann noch einen Voucher für ein Sandwich und ein Getränk, das war alles.

    Um die Geschichte jetzt nicht unnötig zu berziehen :) : Mir ist bewusst, dass AF nichts für die schlechten Wetterverhältnisse in Frankfurt kann, das ist höhere Gewalt. Mir geht es aber darum, dass es, selbst wenn der Flieger pünktlich gewesen wäre, unmöglich gewesen wäre, den Anschlussflieger zu bekommen. Der Flieger war lediglich 10 Minuten verspätet, die ich durch meine Taxiaktion locker wieder wett gemacht habe. Und was es mir gebracht hat, sieht man ja. Man kann von den Passagieren ja nicht erwarten, dass sie ein taxi nehmen und noch zusätzliche Kosten auf sich nehmen, nur weil AF zu knappe Transitzeiten ansetzt. Ich habe nun bereits zweimal an AF geschrieben, jedes Mal wurde ich mit einer lahmen Ausrede abgespeist. Nur die enstandenen Telefon- und Internetkosten (ich musste schließlich etwas arbeiten) wollen sie übernehmen (hätte wohl so oder so übernommen werden müssen, aber auf mein Anfragen am Helpdesk von AF in Paris wurde dies verneint). Ich aber erwarte hier eine Entschädigung in Form eines Vouchers für einen gleichpreisgen Flug oder ähnliches.

    Liege ich hier total falsch, dass ich denke, in diesem Falle eine Entschädigung erhalten zu müssen? Wenn der Flieger aus Frankfurt eine Parkposition am Terminal gehabt hätte, hätte ich den Flieger kriegen können (selbst mit Verspätung des ersten Fliegers). Auch das habe ich Air France geschrieben, dass es für mich nicht nachvollziehbar ist, dass bei solchen Flügen mit Passagieren, die Anschlussflüge erreichen müssen, eine Außenparkposition genutzt wird. Eine Freundin von mir hat Tourismus studiert und ich weiß von ihr, dass Außenparkpositionen die Airlines günstiger kommen, als direkte Terminalparkpositionen. Na super... Von AF wurde dann behauptet, dass die Parkpositionen vom Flughafen zugeordnet werden, man könnte da nichts für. Meine Freundin sagt, dass sei eine Lüge: Natürlich würden die Parkpositionen vom Flughafen zugeordnet, aber ob es eine Position am Terminal oder eine Außenposition ist, das läge an dem Abkommen von AF mit dem Flughafen.

    ist hier vielleicht ein Spezialist unterwegs, der mir sagen kann, ob das stimmt? Und ob es überhaupt Sinn macht, mich noch einmal hinzusetzen und ein Schreiben an AF zu verfassen? Mir ist klar, dass die ertsmal versuchen die Leute abzuwimmeln, aber ich bin wirklich der Meinung, das in meinem Fall eine Entschädigung fällig ist.

    So, nun bin ich fertig mit meinem Märchen :)
    Aber kürzer ging es nicht, um die ganze Situation zu erklären. Ich bin über jeden Auskunft äußerst dankbar!
     
  2. miles-and-points

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    Entschädigungszahlung

    Diese Einschätzung stammt ja nun von Dir, also wundere Dich nicht, wenn sie von anderen geteilt wird.

    Ich habe nur eine Frage: Warum hast Du denn diese Flug-Kombination gewählt (und gebucht), wenn Du
    doch - wie Du immerzu betonst - "gewußt" hast, daß es zu Schwierigkeiten kommen kann (oder: wird)?
     
  3. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    1. Wenn ich einen wichtigen Geschäftstermin hätte, würde ich einiges vorher dort sein!
    2. Wenn ich einen wichtigen Geschäftstermin hätte, würde ich nicht so eine knappe Umsteigeverbindung wählen!
    3. Wenn ich einen wichtigen Geschäftstermin hätte, würde ich eine Direktverbindung wählen!

    Sorry aber es ist so.

    Wieviel teurer wäre der Direktflug gewesen?
     
  4. spaincaro

    spaincaro Entdecker

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    Ich habe diesen Flug gebucht, da mir 1. von seitens Air France gesagt wurde, dass der Anschluss auf jeden Fall zu schaffen sei, sonst würde man solche Verbindgen nicht anbieten (was ja sehr logisch klingt) und 2. bin ich die Strecke wie gesagt bereits im Dezember ohne Probleme geflogen. Damals hatte ich aber mehr Zeit, eben eine gute Stunde, aber wir hatten auch eine Parkposition am Terminal, und somit hatte ich locker genug Zeit. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass der Flieger aus Frankfurt bei einer solch knapp gemessenen Transitzeit zum Anschlussflieger ebenfalls gleich am Terminal parkt und ich sofort los zum Shuttle kann. Dann wären die 45 Minuten locker machbar gewesen...

    Bemerkungen wie wenn ich hätte.... würde ich helfen mir an dieser Stelle leider nicht weiter. Im Nachhinhein ist mir klar, dass ich eine solche Verbindung (fast 400€ billiger) nicht noch einmal buchen werde. Trotzdem muss ich sagen, dass ich es nicht in Orndung finde, das solche Verbindungen dann zum Verkauf stehen. Ein unwissender Mensch, der davon ausgeht das Terminal 2G von Terminal 2D nur ein paar Laufminuten entfernt ist, wie es bei den meisten anderen Flughafen auch ist (sonst hätte das Terminal normalerweise eine andere Nummer) wird diesen Flug buchen ohne sich vorher groß Gedanken zum Transit zu machen.

    Ich wiederhole noch mal meine Frage: Habe ich theoretisch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, oder liege ich hier komplett falsch?
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Entschädigungszahlung

    Das sieht für mich allerdings völlig anders aus:
    Gut so; zumindest wenn wirklich derart "wichtige Termine" anstehen. 8)

    Und wenn doch, dann hinterher nicht wegen der eigenen Entscheidung
    jammern. Das wird einem Wenigflieger ohne CDG-Erfahrung ja locker
    verziehen; jemandem, der die Situation genau kennt, dagegen nicht. :idea:
     
  6. spaincaro

    spaincaro Entdecker

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    Den Termin konnte ich verlegen, ich konnte es also verschmerzen (die Spanier sind ja zum Glück etwas lockerer :D ). Trotzdem muss ich nochmal sagen, dass ich keine große CDG Erfahrung habe, war bisher nur einmal da, und da ist alles glatt gelaufen. Aber das ist ja eigentlich auch egal... War es etwa naiv von mir zu denken, dass die Airline keine Verbindungen verkauft, die nicht eingehalten werden können? Und Mal ganz abgesehen davon ob jemand den Flughafen und die Wege dort kennt oder nicht, wie sieht meine Situation hier rechtlich gesehen aus?
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Entschädigungszahlung

    Nein, es ist naiv, wenn Du meinst, mit dem Kauf eines solchen Umsteige-
    Tickets hättest Du so etwas wie eine "Garantie gegen schlechtes Wetter",
    Verspätungen des Zubringers und andere denkbare Widrigkeiten erworben.
     
  8. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Kannst Du das noch mal ein wenig ausführlicher erklären. Mit so wenig Details was genau passiert ist, ist es schwer einen Rat zu geben.
    S
     
  9. AtomicLUX

    AtomicLUX Gold Member

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    Hallo Caro!

    Willkommen hier im Forum!

    Laß Dich bitte nicht von den bereits geposteten Antworten beirren; wie Du bereits richtig gemerkt hast, helfen Dir die "Ratschläge" und Kommentare gewisser User (manche werden auch gerne als Troll bezeichnet) nicht weiter.

    Beim "Einlesen" hier im Forum wirst Du schnell die "Qualität" gewisser Teilnehmer einzuschätzen wissen!

    Ich finde es auch ungeheuerlich dass solch knappe Umsteige-Verbindungen von AF angeboten werden; man könnte das Verhalten von AF als "unlauteren Wettbewerb" einstufen; der angebotene Reiseablauf ist unmöglich einzuhalten, Unannehmlichkeiten für den Reisenden sind bewusst von AF eingeplant.

    Gegen AF selber wirst Du wohl kaum ankommen bzw. etwas erreichen...David gegen Goliath; jedoch könntest Du vielleicht daran denken einen Verbraucherschutz-Verband darüber in Kenntnis zu setzen.

    Noch viel Spass hier im Forum (falls er Dir noch nicht gänzlich vergangen ist)!
     
  10. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Hi, spaincaro.
    Die EU Richtlinie 261/2004 sieht vom Wortlaut her keinen Ausgleichsanspruch für Verspätungen vor (sondern nur für Annullierungen).
    Der EuGH hat 2009 (sehr zum Ärger der Airlines) allerdings entschieden, dass die Regelung über Ausgleichszahlungen analog bei "wesentlichen" Verspätungen anzuwenden sei.
    Das ist der Fall bei einem Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr.
    Dagegen wird aktuell geklagt, die Frage liegt dem EuGH erneut zur Entscheidung vor.
    Der Generalanwalt hat empfohlen, die Rechtsprechung beizubehalten.
    Fazit: Nach derzeitiger Lage könntest du wohl Ansprüche geltend machen. Wissen solltest du dabei, dass die bisher ergangenen Urteile überwiegend den originären Flug und dessen Verspätung betrafen.
    Allerdings wurde ja auch schon entschieden, dass Zubringer und Weiterflug als "Einheit" zu sehen sind.
    Viele deutsche Gerichte setzen die Verfahren bis zur (in diesem Jahr erwarteten) Entscheidung des EuGH allerdings aus.
     
  11. Jet1

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    Soweit mir bekannt ist, sind Annulierungen und Verspätungen von Flügen aus nachgewiesenen (nicht nur behaupteten!) Witterungsgründen außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Verordung über Fluggastrechte (Beispiel siehe hier: http://www.airliners.de/verkehr/netzwer ... dend/27205). Folge ist, dass in solchen Fällen Entschädigungen nicht zustehen, sondern nur Betreuungsleistungen. Ich halte deshalb die Aussicht, von Air France eine Entschädigung zu erhalten, für relativ klein.
     
  12. Bommel

    Bommel Silver Member

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    Lass dich nicht verrückt machen, insbesondere von dem Naseweiss mit den gefühlt 10000000 Postings... :)

    Zum Thema. Du wirst nichts erreichen, da Witterung seitens der Airline nicht zu beeinflussen ist und daher als höhere Gewalt gilt. Ob die 45 Minuten reichen, sei mal dahingestellt. AF wird diese Verbindung sehr schnell wieder aus dem Programm nehmen, wenn es viele Passagiere nicht schaffen, da die Entschädigung (oftmals) fällig sein wird, wenn sich AF nicht auf höhere Gewalt berufen kann. Daher, nimm es als Erfahrung. Ich selbst muss auch öfter über CDG fliegen, ich nehme keine Verbindung unter 2 Stunden Umstiegzeit, weil ich die leeren Gesichter auch kenne, in die man blickt, wenn man es dort eilig hat. Einer hat mich sogar mal darüber belehrt, dass ich den Satzbau (wohlgemerkt in französisch!!!) meiner Frage nicht richtig gewählt hätte. Ich hätte den Kerl fast erschlagen... :shock:



    Änderung: Rechtschreibfehler verbessert.
     
  13. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Sorry, dass ich widerspreche, aber das mit dem schlechten Wetter ist ja gerade die beliebte "Ausrede" der Airlines.
    Die meisten Entscheidungen, die eine Entschädigung versagt haben, ergingen zur Aschewolke.
    Da mache ich noch mit.
    Ansonsten gab es im europäischen Raum in den letzten Jahren reichlich Entscheidungen, die bei "schlechtem Wetter" eine Ausgleichszahlung gewährten.
    Unsere österreichischen Freunde haben unter dem 12.10 2011 (BG Schwechat) entschieden, dass ein Wintereinbruch im November kein außergewöhnlicher Umstand sei. Damit müsse man um die Jahreszeit rechnen. Ausgleichszahlung.
    Wenn zB. andere Airlines halbwegs pünktlich abgeflogen sind, zieht das Argumnent schon gar nicht.
     
  14. AtomicLUX

    AtomicLUX Gold Member

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    Vielfliegerforum - Quo vadis?

    Wieder mal ein neuer User der sich vom Forum abwendet...und ganz ehrlich, ich kanns verstehen.
     
  15. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Re: Vielfliegerforum - Quo vadis?

    Fuehrst Du Selbstgespräche?
    S
     
  16. AtomicLUX

    AtomicLUX Gold Member

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    Re: Vielfliegerforum - Quo vadis?


    Klar doch!
    Sehr guter Einwand!
    Mehr gibts zu dieser Thematik tatsächlich nicht zu sagen.
     
  17. AtomicLUX

    AtomicLUX Gold Member

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    Re: Entschädigungszahlung

    Es tut bestimmt unglaublich weh...
     
  18. metin_der_grosse

    metin_der_grosse Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Re: Entschädigungszahlung

    Vermute ich ja auch. Aber warum tut ES sich das dann an?! Irgendeine Form von Masochismus vielleicht?! :shock:
     
  19. spaincaro

    spaincaro Entdecker

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    Hallo zusammen,

    so schnell lasse ich mich nicht abschrecken :)

    Ich freue mich, dass es von einigen auch ernstzunehmende und hilfreiche Kommentare gab!!! Ich werde sicherlich einen Verbraucherschutz-Verband über das Vorgefallene in Kenntnis setzen! Ich habe mal ein wenig gegoogelt, und einen offiziellen Customer Guide für den Airport CDG (http://www.aeroportsdeparis.fr/ADP/Reso ... ientVA.PDF) von 2011 gefunden, wo eine Minimum Connecting Time für den Transit innerhalb des Terminals von 90 Minuten angegeben wird. Wie kann es also sein, dass Air France hier nur die Hälfte der Zeit für nötig hält? Das finde ich schon extem...

    Weiß von euch außerdem jemand, wie genau das mit der Zuteilung von Parkpositionen abläuft? Meine Freundin meinte wie gesagt, dass eigentlich vorher feststehen würde, ob es eine Terminal- oder Außenposition ist. Stimmt das?
     
  20. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Anstatt im Nachhinein zu klagen oder irgendwelche Verbände und Institutionen zu bemühen, könnte man ja vorher auch mal den eigenen Verstand bemühen, sofern vorhanden.
     

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