Anschlussflug verpasst!

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von HarryBe, 17. Januar 2014.

  1. HarryBe

    HarryBe Entdecker

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    Sorry, durch Unkenntnis habe ich meinen Beitrag in Besser Buchen eingestellt!

    Jetzt hier nocheinmal

    Am 25.12.2013 flogen meine Familie und ich von STR-ZRH-NBO-MBA-ZRH-STR. Der komplette Flug wurde bei Swiss gebucht und wurde von 3 verschiedenen Airlines geflogen.

    Gebucht waren folgende Zeiten: STR mit Helvetic 5.50 Uhr abflug, ZRH LX292 abflug 9.25 Uhr Ankunft 19.05 Ortszeit NBO Abflug KQ624 23.00 Uhr nach MBA daraufhin wurden sämtliche Aktivitäten Kili, Safari etc. danach gebucht.

    5 Tage vor Abflug folgende Änderung: KQ624 gecancelt, :eek: dafür Flug KQ622 Abflug NBO um 20.00 Uhr!!

    In Zürich dann kam es wie schon Murphy sagte, alles geht schief: Kurz vor Abflug nach NBO wurde von einem nichterschienen Passagier der Koffer gesucht und somit mit 20-minütiger Verspätung gestartet, ankunft in Nairobi 19.12 Uhr

    Nach dem Ausstieg, Einreise und Gepäckempfang sofort zum Gate gerannt, wurden aber nicht mehr an Bord gelassen und standen zusammen mit einer Schweizer Familie in Nairobi auf dem Flughafen! Der Groundmanager von Kenia-Airways bot uns einen Abflug am nächsten Tag an, der nächste Flug um 6.00 Uhr voll, der nächste um 10.00 Uhr voll, auf den nächsten um 12.00 Uhr mittags vielleicht aber wahrschweinlich voll!

    Um das Kili-Trekking nicht zu gefährden, (abfahrt wäre um 4.00 Uhr morgens am 26.12. in Mombasa gewesen) flogen wir mit Kenia-Airways Flug KQ6728 opareted by Precision Air PW728 nach Kilimandscharo Airport (bezahlt aus eigener Tasche).

    Natürlich auch noch so Sachen wie 180 US$ für eine 40 km Taxifahrt bei Nacht durch Tansania, als Entschädigung wünsche ich mir eigentlich nur, nicht auf meinen Unkosten sitzen zu bleiben!

    Danke für eure Antworten
     
  2. HarryBe

    HarryBe Entdecker

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    Hallo,

    keiner da der eine Antwort für mich hat?

    Schade eigentlich!

    Grüße aus dem Ländle

    Harry
     
  3. tristarfreak

    tristarfreak Gold Member

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    Könnte damit zusammen hängen, dass die Gesamtsituation schwierig zu bewerten ist.
    1. Auch wenn es ein Ticket ist hast du vermutlich nicht über Swiss gebucht, da zumindest ich die Zusammenarbeit zwischen Swiss und KQ nicht kenne, d.h. es wird ein Interline Ticket eines Brokers sein. Bis hier reine Vermutung. -> Sollte die Buchung dennoch über Swiss erfolgt sein, so ist das dein erster Ansprechpartner und alle Regelungsvrsuche beginnen dort.

    2. Sollte es ein Ticket eines Reisevermittlers sein, gilt dann bei dem kenianischen Inlandsflug die EU Verordnung? Kann ich nicht beurteilen.

    3. Sollte die EU Verordnung gelten, hast du dir dann mit der eigenmächtigen Neubuchung vielleicht die Entschädigung verbaut, abgesehen von den evtl. zustehenden Euros Entschädigung für einen verspäteten Kurzstreckenflug

    4. Ob Folgeschäden wie verpasste Leistungen, die nichts mit dem Flug zu tun haben entschädigt werden müssen, zumal sie wie in deinem Fall mit einem großen Terminrisiko behaftet sind entzieht sich ebenfalls meiner Kenntnis.

    Vielleicht erhältst du deshalb so wenig Antworten.

    Mein erster Ansprechpartner wäre jdenfalls die Stelle, wo ich gebucht habe, danach evtl. EUclaim oder eine änliche Organisation falls kein Rechtschutz besteht.

    Es gibt hier einen ähnlichen thread mit einem Kollegen der einen ähnlichen Vorfall kürzlich in Mexiko hatte, vielleicht suchst du mal danach und schaust, ob das für deinen Fall auch zutrifft.

    Hat sich eigentlich der Nichtantritt des kenianischen Segments auf euren Rückflug ausgewirkt?
     
  4. helge610

    helge610 Gold Member

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    Interessant ist, dass die Rückflüge trotz auslassen eines Segmentes nicht verfallen sind. Was gab es da vor Ort in NBO für Ansprachen?
     
  5. Thanpuying

    Thanpuying Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Wenn Swiss den Flugschein ausgestellt hat, dann ist LX der Ansprechpartner, ist das Ticket von LH ausgestellt, dann wäre LH der Ansprechpartner.

    Da Stuttgart Abflugort ist, dürfte deutsches Recht anwendbar sein. Neben der EU-Verordnung 261/2004 ist nach wie vor das deutsche Lufttransportrecht anwendbar. Leider wird in den Foren immer wieder nur auf die EU-Verordnung abgestellt, das ist jedoch Unsinn.

    Also Anspruchsschreiben an die (richtige) Airline formulieren und abschicken.
     
  6. HarryBe

    HarryBe Entdecker

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    Hallo Tristarfreak, vielen Dank für deine Antwort, der Flug wurde über ein Reisebüro gebucht und meine Unterlagen habe ich nur von Swiss erhalten. Die "eigenmächtige" Buchung wurde ja nur vorgenommen, da KQ nichts adäquates ausser diesem Flug zu bieten hatte!

    Stimmt, der Fall liegt nicht gerade einfach, aber was ist schon einfach? Den Rückflug von Mombasa konnten wir nach Rücksprache (telefonisch) bei Swiss antreten.

    Interessant ist vielleicht noch, dass ich eine FB angesprochen hatte, die meinte aber das reicht schon, da Nairobi Airport ja klein ist. Villeicht hätte ein Gespräch vom Kapitän zum Tower für eine längere Wartezeit gesorgt, aber das fand nicht statt.

    Vielen Dank erstmal für eure Hilfe, werde mal bei Swiss nachfragen (schriftlich) was sie davon halten.
     
  7. ExtremeHon

    ExtremeHon Platinum Member

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    Das wäre eigentlich der erste und sinnvollste Schritt gewesen.
     

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