Am 03.08.2012 gebucht auf: * OS 591, VIE 17.35 - ACH 18.45 Flug wurde storniert wegen technischem Defekt. Meine Anfrage beim Angestellten in der Lounge ergab folgende Info: * Engine 1 Defekt an der geplanten Maschine für OS 591 * Beide in Frage kommenden Ersatzflieger, OE-LVC und OE-LVM, seien ebenfalls nicht einsetzbar wegen technischen Defekten OE-LVM war jedoch alles andere als defekt, denn diese flog am 03.08.2012 von VIE nach MXP und befand sich um 17.50 Uhr offenbar in MXP. Wo sich OE-LVC um die fragliche Zeit befand konnte ich nicht herausfinden. Umgebucht wurden wir auf: *OS 593, VIE 19.40 - ACH 20.50 Eine Umbuchung auf PE 109, VIE 18.55 - ACH 19.55, lehnte die AUA ab. Nun weigert sich die AUA, für den Flugausfall die von mir vorgeschlagenen 250 € je Person zu bezahlen. Technische Defekte seien höhere Gewalt und somit werde keine Ausgleichszahlung fällig.
Die Ausgleichszahlung wird schon alleine darum nicht fällig, weil du mit weniger als drei Stunden Verspätung am Zielort entriffst und dir damit ein Flug in einem "ähnlichen" Zeitraum angeboten wurde. Bei den sog. Fluggastrechten hat die Airline-Lobby gar nicht schlecht gearbeitet, was man sehr schön an den schwammigen Formulierungen sieht :lol:
Das ist so nicht korrekt. Ein technischer Defekt liegtin der Verantwortung der Airline (mangelnde Wartung). Höhere Gewalt greift z.B. im Falle eines "Herstellerproblems" oder einer (kein Witz) terroristischen Aktivität. Die Airline ist auf jeden Fall in der Beweispflicht! Guggsch Du: http://www.finanztip.de/recht/reiserech ... rechte.htm
Ich bin eigentlich auch davon ausgegangen, dass technische Defekte nur in Ausnahmefällen als höhere Gewalt gelten. Bezüglich der Verspätungsdauer: Ist es nicht so, dass man ab einer Verspätung von über zwei Stunden bei einer Distanz von bis zu 1'500 km einen Anspruch auf 250 € hat? Oder interpretiere ich das falsch? http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
Kommt drauf an, wem Du mehr glaubst; dem Gesetzgeber oder Wikipedia http://europa.eu/youreurope/citizens/tr ... dex_de.htm
Naja, die Airline hat aber nicht auf die zu geringe Verspätungsdauer sondern auf den technischen Defekt verwiesen. ....und dazu gibt es entsprechende Urteile (s.o.). Also würde ich die Airline zunächst mal auffordern ihrer Beweispflicht nachzukommen (mit Verweis auf das o.g. Urteil).
Da war der Loungedrachen wahrscheinlich ungenügend geschult, welche Auskunft in welchem Fall zu erteilen ist :lol:
Nun scheinen zwei verschiedene "Zeiten" im Umlauf zu sein. Einerseits zwei und anderseits drei Stunden. Das verwirrt mich nun. Was hat es damit auf sich? Komischerweise war auch in der Broschüre der AUA in Wien "Ihre Rechte bei Flugzwischenfällen" von zwei Stunden die Rede.
Lass uns mal die Passage von der EU Seite genauer anschauen. Ich habe jede Stelle mit Stundenangabe gekennzeichnet: Also: Bei Verspätungen > 2 Stunden sollte die Fluggesellschaft über die Gründe informieren Bei Verspätungen > 3 Stunden fängt der Euro-Entschädigungsticker an zu zählen Bei Verspätung > 5 Stunden kann man eine alternative Beförderung "wünschen" oder das Ticket erstattet bekommen Also hat AUA im vorliegenden Fall des OP nur die Pflicht zu informieren. Alternative mit <3 Stunden Verspätung wurde gewährt.
Deine Aussagen in Ehren. Aber das schweizerische BAZL nennt andere Zeitrahmen: http://www.bazl.admin.ch/dienstleistung ... ml?lang=de Die gleichen Fristen nennt das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie : http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahr ... echte.html
So, Fall bereits erledigt. Die AUA bezahlt die 2 x 250 €. Werde Geld in den nächsten Tagen per Überweisung erhalten