Hey Gemeinde, ne Frage an die erfahrenen mit der Bitte um Hilfe. Bin zwar FTL, aber das hatte ich noch nie. Folgendes, letzten Samstag wollten wir mit AUA von Innsbruck nach Wien fliegen. Sollte um 11.15 Uhr los gehen. Am Flughafen großes Chaos, alle Flüge bis ca. 12 Uhr kamen nicht an, umgeleitet oder gestrichen, Grund sei Hochnebel. Unser Flug war zunächst verspätet, kurz vor 12 Uhr wurde er dann doch gestrichen. Um 12.20 Uhr sind dann die ersten Flugzeuge gelandet. Am Schalter Riesen Chaos, Gepäck wieder bekommen und eine Aussage bekommen, wir sollen uns selbst drum kümmern nach Wien zu kommen. Habe dann online noch schnell nen Auto bei sixt gemietet und sind los gefahren. So, was kann ich jetzt AUA in Rechnung stellen, Mietwagen plus benzinkosten? Sonstige Ausgleichszahlung? Flugpreis von schlappen 120€ für beide gibt's zurück oder? Vielen Dank
Nix. Wetterbedingter Ausfall ist bekanntermaßen höhere Gewalt und dafür gibt es natürlich keinerlei Kompensation. Natürlich!
ok, danke, hm, aber die müssten doch für die kosten nach wien aufkommen oder nicht? am schalter, der mit drei personen besetzt war und ca 400 menschen davor standen, konnte man mir nich helfen, wenn dann umbuchen auf den nächsten tag. na ja, ich werde meine kosten bei aua mal einreichen und mal schauen was passiert
Warum sollten sie? Was kann AUA fuer das Wetter? Einreichen kannst Du die belege aber Du solltest nicht erwarten auch nur einen Cent zu bekommen. S
Ich kann dein Ansinnen nicht ganz nachvollziehen. Du wolltest an einem bestimmten Tag eine bestimmte Strecke zurücklegen. Dein erster Vertragspartner konnte die Leistung aus Gründen, die er nicht zu verantworten hat, nicht erbringen und zahlt dir das vereinbarte Leistungsentgelt zurück (was er ja schon angekündigt hat). Du hast die Stecke dann anderweitig erfolgreich zurückgelegt und dafür an einen anderen Vertragspartner das Leistungsentgelt bezahlt (hier Autovermieter, Tankstelle etc.). Wieso soll jetzt der erste Vertragspartner den zweiten Vetragspartner bezahlen? Damit du gratis ans Ziel kommst? Ich hatte den Fall mit Austrian letztes Jahr auch einmal (Wintereinbruch in DUS) und muss sagen, dass ein Anruf reichte und 10 Tage später war mein Ticketpreis gutgeschrieben, für eine Airline ein Spitzenwert.
Das kann ich Dir auch so sagen: nix! Und zwar vollkommen zurecht. Spar Dir Zeit und Porto. Du hast schlicht und einfach Pech gehabt. Irgendwie willst Du das aber nicht akzeptieren!
Früher dachte ich, Kranebitten sei das österreichische Wort für Nebel. Nach meinem - subjektiven - Empfinden hat sich das in den letzten 30 Jahren stark gebessert. Verbesserte Technik, höhere Risikobereitschaft, verbessertes Fluggerät? Wie auch immer: Im Sommer von HAM über FRA mit LH/AUA kann ich Ihr Erlebnis nur bestätigen. Hingegen im Winter mit AB/Niki: "das tut uns sehr leid, wir müssen auf Salzburg ausweichen, dort stehen aber Busse bereit, die Sie nach INN bringen". So gehts halt (abseits des rechtlichen Müssens) auch. Freut mich, dass ich hier für die stets überpünktlichen und zuverlässigen AB-Flüge nach INN einmal Werbung machen kann. Morgen um 10.20 Uhr gehts wieder los. 2A mit freiem Mittelplatz, die verschneiten Alpen - wenn man sich so freut, passiert meistens was...:shock:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html Aber wie ist es mit der Betreuungspflicht gem. Fluggastrechte-Verordnung?
Nicht alle Aussagen in Foren haben einen juristischen Hintergrund. Mag die Recherche fehlen, fehlt jedoch die Gesetzesgrundlage.
Wenn afdhh Anspruch auf eine Hotelübernachtung hatte, kann er dies vielleicht argumentativ in die Waagschale werfen: er hat die günstigere Lösung gewählt und ist mit der Bahn gefahren...
Wieso sollte er?! Trifft höhere Gewalt zu, gibt es natürlich auch kein Anspruch auf eine Übernachtung oder Verpflegungsleistung. Kannst Du Dir vorstellen, wie viele Hotelübernachtungen die Airlines unverschuldet während des Vulkanausbruchs auf Island hätten zahlen müssen?!
Hotelübernachtung??? Also, bei solchen Argumenten wundert es mich nicht, dass die Airlines auch bei begründeten Ansprüchen erst einmal "dichtmachen". Von Innsbruck nach Wien verkehrt die ÖBB im Stundentakt, Fahrtzeit etwas über 4 Stunden! Da wäre er auch mit der Bahn locker zum Abendessen in Wien gewesen.
Und selbst wenn AUA bereit gewesen wäre eine Hotelübernachtung zu zahlen, kann man die nicht gegen was anderes verrechnen. Was kommt als naechtstes? Barauszahlung weil man bei einem freund auf dem Sofa übernachtet hat. Echt drollig (Trottlig) S
Wie man an meinem Eintrittsdatum und meiner geringen Flugstatistik sieht, bin ich in der Tat recht trottlig (drollig), jdf. in den Augen der Männer, die - aus welchen Gründen auch immer - häufig in dünner Luft und erhöhter radioaktiver Strahlung in einem Flugzeug sitzen (müssen). Gleichwohl oder gerade deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn einer von Ihnen mir meine Trotteligkeit so erläutern könnte, daß sogar ich selbst sie kapiere. Bis dahin verstehe ich die Fluggastrechteverordnung so, daß deren Art. 5 u. 9 eine Hotelunterbringung vorsehen, wenn der Flug annuliert wird und eine Ersatzbeförderung erst für den nächsten Tag vorgesehen ist. Ich stimme Ihnen allerdings darin zu, daß "Airlines auch bei begründeten Ansprüchen erst einmal dicht machen". Sie spekulieren nämlich - mit Erfolg - darauf, daß Paxe so sind wie sie heißen - nämlich friedlich. (Oder heißt Pax sogar dumm? Mein Latinum ist so furchtbar lange her)
1) Ist davon auszugehen, dass Dir AUA ein Angebot bezüglich anderweitiger Beförderung zu Deinem Zielort gemacht hätte, die keine Übernachtung notwendig gemacht hätte (Taxi, Bus, Zug...) . Du hast dies Angebot aber nicht nutzen können, da Du eigenmächtig zu Deinem Zielort gereist bist 2) Selbst wenn eine Hotelübernachtung notwendig gewesen wäre, kann man die nicht ausbezahlt bekommen oder verrechnen. S
Auch Sie haben natürlich das Recht, klüger zu werden und Ihre Meinung zu ändern, auch wenn Sie jetzt etwas trottelig dastehen.
Ja, kann ich. Sie auch? http://www.stern.de/reise/service/e...es-muessen-bei-aschewolke-zahlen-1963867.html