Awardflugumbuchung nach Vulkanasche-Deasaster

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Alex_B, 20. April 2010.

  1. Alex_B

    Alex_B Bronze Member

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    Hallo zusammen,
    eigentlich sollte ich bereits Freitag mit LH nach Miami fliegen. Das Ganze wurde als Award gebucht. Da Freitag natürlich nichts ging wurde ich von M&M auf Montag umgebucht. Gestern ging natürlich wieder nichts und jetzt habe ich als Abflugtermin Samstag genannt bekommen.
    Was mich dabei aufregt: Miles & More will mich nur auf Flüge umbuchen, bei denen Awardklassen frei sind! Außerdem sagt man mir, dass eine Änderung des Abflughafens nicht möglich sei. Bei der normalen LH-"Nothotline" verweist man mich auf M&M. Egal wen ich bis jetzt dran hatte, jeder verweigert mir die Umbuchung so lange nicht etwas in O,I oder X frei ist :(
    Ist es jemandem von Euch ähnlich ergangen? Bzw. ist das Rechtens?
     
  2. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Machen alle so. Ursprüngliche Buchungsklasse gilt. Ist meines Erachtens aber nicht mit der EU-Verordnung vereinbar, weil auf die nächste freie Maschine umgebucht werden müsste. Setz das bei den Zicken im Callcenter mal durch.
     
  3. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Habe mich mal über die Sen-Hotline ein wenig kundig gemacht:
    Also für die Hinflüge gilt: Flug in der gebuchten Klasse. Für Rückflüge soll es grosszügig, d.h. wenn was frei ist, gehandhabt werden. Zitat einer Mitarbeitern: "Wir wollen, dass die Leute nachhause kommen."
     
  4. Sukkot

    Sukkot Diamond Member

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    Was Mandy und Ursula im Callcenter meinen, ist ziemlich unerheblich. Leider ist die Durchsetzung der Passagierrechte nicht ganz einfach, was nicht weiter verwundert, wenn man sich den für den Luftverkehr zuständigen Vollpfosten Ramsauer anschaut. Der hat auch von nichts eine Ahnung. Bayerischer Bierzeltpolitiker halt.
     
  5. Alex_B

    Alex_B Bronze Member

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    Kleines Update:
    Inzwischen sind wir von UA927 am Samstag abend auf LH454 am Freitagmorgen "vorgerückt". Es tut sich also was :mrgreen:
     
  6. vielfliegercgn

    vielfliegercgn Platinum Member

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    das ist ja wohl ein witz. es ist doch sch.. egal welchen buchstaben man da stehen hat in so einem fall sollte das keine rolle spielen.

    ist ja auch unmöglich, da grade bei awards ja ganz oft höchstens 2 oder oft auch generell gar kein platz frei ist... wie soll man da jemals umgebucht werden.... also das bei dem streik letztes vor 2 jahren bei mir mal passierte hatte man mich ohne muks von I nach Z gebucht....
     
  7. reiner

    reiner Platinum Member

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    Das war ja dann mit Meilengutschrift lukrativ. 8)
     
  8. logitobi

    logitobi Pilot

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    danke, endlich sagt es mal einer! ich verweise nur auf das gestottere im ard brennpunkt vom sonntag abend gegenüber dem lufthansa pressesprecher. und als er ramsauer nicht mehr weiter wusste, wurde er frech, nach dem motto normalerweise rede ich nur mit ihrem chef....

    schauts euch an: http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/ ... Id=4207450

    der mann sollte zurücktreten!
     
  9. Guest

    Guest Guest


    Nein, nein, nein, so geht das natürlich nicht. Sie wurden ja unfreiwillig umgebucht. Somit müssen Sie nicht warten bis Award-Sitze freiwerden.
     
  10. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Es wollen ja auch Leute mit regulärem Ticket umgebucht werden und die haben wohl "Vorfahrt".
     
  11. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Sehe ich nicht so. Gleiches Recht für alle (EU 261/04)

    Artikel 3

    (3) Diese Verordnung gilt nicht für Fluggäste, die kostenlos oder zu einem reduzierten Tarif reisen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Sie gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Gebe ausnahmsweise meinem Zahnarzt recht.

    1.) Award=Vollzahlerticket nach Artikel 3 Absatz 3 EU261/04
    2.) Wie umgebucht wird ist rechtlich schwammig dargestellt. Was bedeutet zufriedenstellende Lösung? Zumindest lässt sich aber meines Erachtens die Geschichte mit der Umbuchungsvorschrift gleiche Buchungsklasse nicht durchsetzen, da man argumentieren könne, es wäre dann eben nicht alles Menschenmögliche seitens der Airline gemacht worden, was der EU-VO widerspricht.
     

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