Bargeldmitnahme.

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 1. Juli 2009.

  1. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Gar nix piept . Ein Batzen Bares erscheint auf dem Schirm als hellrotes Etwas und wenn du das Pulver am Körper trägst merkt gar keiner was AUSSER du wirst aus irgendeinem anderen Grund abgetastet und der Migrant findet es dabei . Frage aller Fragen : gilt das schon als ausgeführt ? Der Zoll kommt nämlich noch und du kannst dann entweder kehrt machen oder es eben später unschuldsvoll anmelden .
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Da gibt es nichts zu lachen, das ist zollrechtlich völlig richtig. Die Wahl des Ausgangs ist die Willenserklärung zur Deklaration - gehst du unrechtmäßig durch den grünen Ausgang, hast du in genau diesem Moment einen Rechtsverstoß begangen da der Durchgang als stillschweigende Deklaration respektive "Steuererklärung" gilt.
     
  3. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Ich bin regelmässig mit größeren Bargeldbeträgen in die USA geflogen, das geht die Sicherheitsleute GARNICHTS an. Bestimmt 10 mal musste ich meinen Aktenkoffer öffnen mit ganz offensichtlich drinliegenden Geldbündeln, außer den üblichen Komentaren keine weitere Reaktion. Die Sicherheitsleute geht das nichts an, es ist Sache des Zolls. Die wissen auch nicht ob das Geld nicht längst angemeldet ist.
    Der Zoll setzt übrigends Hunde zum Geldschnüffeln ein, funktioniert genau so gut wie bei Rauschgift.
     
  4. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Main Froind ,

    natürlich geht das die Migranten nichts an aber wenn der oder die sich wichtig machen will und zum Zoll rennt dann hast du plötzlich doch einen , den das was angeht . Ich bin nämlich mal mit reichlichst Barem in der Hosentasche an so einen Abtaster geraten , noch dazu in Düsseldorf .Der ist dann zum Zoll gelaufen und hat Meldung gemacht , dann wird das Pulver halt gezählt und im schlimmsten Fall bringst du es halt wieder mit wenn dir die Sache peinlich ist und dann wird nochmal gezählt . Der Kick ist ja auch nicht die Ausfuhr sondern die Herkunft .

    " Die wissen auch nicht ob das Geld nicht längst angemeldet ist. " Das kann denen auch egal sein , es muß bei der Ausfuhr angemeldet werden .

    Mit den Hunden hast du recht , wobei ich mich allerdings frage was der Wauwau da alles schnüffeln soll weil ja irgendwie jeder ein paar Scheinchen mit hat .

    ( Meine Ausführungen beziehen sich auf Beträge oberhalb der Freigrenze )
     
  5. Huey

    Huey Silver Member

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    Warum es piept. Die entsprechende Regelung spricht von weniger als 10.000€. Bleibt also nur der Weg einen 5er abzuziehen. Denn € Noten im Nennwert von 1 bis 4 € sind mir bisher noch nicht untergekommen.
    Deshalb will der Einzahlungsautomat ja auch nur 14.995 fressen, und nicht 14.999,99 €. :roll:

    Es bleibt dir natürlich unbenommen die 4,99 in Hartgeld durch die Röntgenanlage fürs Handgepäck zu schicken.
    Möchte dich dann aber sehen, wenn du Dummerchen irgendwo dann mal Pipigeld vergessen hast, und der nette zivile pflichtbewusste Zollbeamte dies dann findet und zu einer Summe von 10.000,49 € addiert. :twisted:
     
  6. Huey

    Huey Silver Member

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    Nette Fallstellung.

    Bei meinem Haus und Hofflughafen ist die Zollstelle für mögliche Deklarationen vor der Security. Bin ich erstmal durch diese durch führt kein Weg mehr zur Zollstelle. Ist dann halt eine Frage, wie man es einem möglichen Richter dann verklickern will, dass man ja dem Zoll noch einen Besuch abstatten wollte. Aber ein teurer Anwalt sollte auch dies hinbekommen.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Umso mehr Geld, umso stärker ist der Geruch, den der Hund wahrnimmt. Er ist darauf trainiert, nur bei bestimmten intensiven Wahrnehmungen Meldung zu geben.

    Auch ein teurer Anwalt kann nicht alles zurechtbiegen. :p
     
  8. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Doch, wenn ich genau weiß das ich zum Beispiel $ 20.000 in bar mitnehme kann ich das schon im Voraus bei einem Binnenzollamt formlos anmelden.
    Das mit der Herkunft kommt erst später, der Zoll nimmt die Anmeldung nur entgegen und macht eine Kontrollmeldung beim zuständigen Finanzamt. Die fragen dann Wochen später nach...Ärger gibt es nur bei Nichtanmeldung und erwischt werden. Neuerdings dürfen Sie den ganzen Betrag erstmal einbehalten, man bekommt später den Rest nach Abzug der Strafzahlung zurück ( sofern man natürlich den legalen Besitz nachweisen kann ).
     
  9. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Wer auf die "silbernen Philharmoniker" setzt kann legal über 60? € ausführen - man muss nur findig sein 8)
     
  10. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Schaetze mal so ab 740 Euro faengt er dann an zu kreischen . 200 Yuan riechen uebrigens intensiver als 200.000 Euro , kann der das unterscheiden ?
     
  11. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Soll das bedeuten , dass diese formlose Anmeldung die Praesentation deiner Schaetze bei der Ausfuhr ersetzt ?
     
  12. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Jein.
    Ja, ich kann dann beruhigt durch den Zoll gehen, den es ja eigentlich bei der Ausreise so nicht gibt. Sollte icg dennoch kontrolliert werden kann ich die Anmeldung präsentieren. Natürlich sollte der mitgeführte Betrag mit dem auf der Anmeldung in etwa übereinstimmen. Habe ich lange nicht mehr gemacht da kein Bedarf bestand aber bis 2003/4 ging das hier in Berlin problemlos so.
    Nein-, nicht formlos, falsche Wortwahl meinerseits. Es gibt dafür natürlich ein Formblatt, schließlich sind wir hier in Deutschland!
    Darauf muss man auch bestätigen das der gesamte Betrag mein Eigentum ist ich also nicht im Namen/Auftrag Dritter handele.
     
  13. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Kluger Einbau eines Notausgangs . Ich koennte was sagen und werde auch was sagen .
     

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