BGH Urteil gegen Lufthansa

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Reisereport, 29. April 2010.

  1. Reisereport

    Reisereport Bronze Member

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    BGH stärkt Verbraucherrechte bei Fernflugreisen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Verbraucher bei Fernflugreisen gestärkt. Die Kunden dürfen laut einem am Donnerstag verkündeten Urteil von der gebuchten Flugreihenfolge abweichen und auf einen Zubringerflug verzichten, wenn sie sich bereits in der Nähe des Flughafens für den Fernflug befinden. Das Gericht erklärte damit Regelungen der Lufthansa und British Airways für unwirksam, wonach Flugtickets insgesamt verfallen, wenn sie nicht in der gebuchten Reihenfolge genutzt werden.
     
  2. zara

    zara Gold Member

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    Danke für den Tipp.
    Aber mir fehlt - wie immer bei Deinen aus einem Zitat bestehenden Postings - die Quelle...
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :arrow: AZ: Xa ZR 5/09 :mrgreen:

    Viel wichtiger als das Aktenzeichen ist aber ein anderer Satz:
    :idea:
     
  4. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Das ist in der Tat ein wichtiges "Detail", das freilich in "Altfällen" noch nicht so gehandhabt werden darf. Vielmehr stellt der BGH klar, dass AGBs, die so gestaltet sind, dass der Differenzpreis gefordert werden kann, nicht gegen § 307 BGB verstoßen. Es ist dann wohl anzunehmen, dass die Airlines ihre AGBs entsprechend umstellen werden.

    Hier der Link zur Original-PM:
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... s=3&anz=94
     
  5. Insider

    Insider Pilot

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    Bedeutet das Urteil, dass Lufthansa die Einhaltung der Couponreihenfolge nicht mehr in
    ihren Tarifbedingungen festlegen darf?

    Der BGH hat die betreffende Klausel der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für
    unwirksam erklärt, nicht jedoch das Recht, in individuellen Tarifbedingungen eine
    Couponreihenfolge vorauszusetzen.
    Um auch künftig attraktive und wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können, wird
    Lufthansa daher neben den bekannten Tarifen, die weiterhin eine Einhaltung der
    Couponreihenfolge als individuelle Tarifbedingung voraussetzen, in jeder Beförderungsklasse
    einen zusätzlichen und in dieser Hinsicht voll flexiblen Tarif anbieten. Passagiere
    haben somit zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne
    vorgeschriebener Couponreihenfolge. Die neuen Tarife werden im Laufe des Tages
    systemseitig zur Verfügung stehen.
     
  6. miles-and-points

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    Es wird wohl (letztlich) alles "beim alten" bleiben, wenn man
    von der kleinen Anpassung der AGB mal absieht. Passagieren,
    die eine "vorgegebene Reihenfolge der Flugsegmente" nicht
    einhalten, wird einfach die Differenz zum sehr viel höheren
    O/W-Preis (Beispiel) in Rechnung gestellt. Das wird teuer. :roll:
     
  7. test54

    test54 Platinum Member

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    Schnelle Reaktion von Lufthansa

    BGH-Urteil zur Couponreihenfolge
    Sehr geehrte Reisebüropartnerin, sehr geehrter Reisebüropartner,
    der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass
    die Reihenfolge der Nutzung von Flugcoupons durch Lufthansa nicht grundsätzlich in
    den Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgeschrieben werden darf.
    Lufthansa bedauert die Entscheidung, zu deren Tragweite und Konsequenzen wir im
    Einzelnen erst nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung Stellung nehmen können.
    In jedem Fall wird Lufthansa die im Urteil des BGH geforderten Maßnahmen umsetzen.
    Bedeutet das Urteil, dass Lufthansa die Einhaltung der Couponreihenfolge nicht mehr in
    ihren Tarifbedingungen festlegen darf?
    Der BGH hat die betreffende Klausel der Allgemeinen Beförderungsbedingungen für
    unwirksam erklärt, nicht jedoch das Recht, in individuellen Tarifbedingungen eine
    Couponreihenfolge vorauszusetzen.
    Um auch künftig attraktive und wettbewerbsfähige Preise anbieten zu können, wird
    Lufthansa daher neben den bekannten Tarifen, die weiterhin eine Einhaltung der
    Couponreihenfolge als individuelle Tarifbedingung voraussetzen, in jeder Beförderungsklasse
    einen zusätzlichen und in dieser Hinsicht voll flexiblen Tarif anbieten. Passagiere
    haben somit zukünftig die Wahlmöglichkeit zwischen Tarifen mit und ohne
    vorgeschriebener Couponreihenfolge. Die neuen Tarife werden im Laufe des Tages
    systemseitig zur Verfügung stehen.
    Alle Details zu Preisen und Bedingungen finden Sie als veröffentlichte Tarife in den Fare Displays Ihrer
    Computer Reservierungssysteme. Es gelten die Angaben im Reservierungssystem.
    Aktuelle Lufthansa Informationen
    Seite 2 – DE_044_10
    29.04.2010
    Die neuen Tarife im Überblick:
    Verkaufszeitraum Ab 30. April 2010
    Reiseantritt Ab 30. April 2010
    Fare Basis Code FCOUPON (First Class)
    JCOUPON (Business Class)
    YCOUPON (Economy Class)
    Preisliche Positionierung In der jeweiligen Beförderungsklasse oberhalb
    des höchsten voll flexiblen Oneway Tarifs
    Wichtige Konditionen:
    – Gültigkeit: maximale Gültigkeit 12 Monate
    gültig nur auf LH Operated Flugnummer sowie auf LH Codeshare
    Flugnummern, sofern LH lokale Beförderungsrechte besitzt
    – Anwendung: Oneway Sektortarif
    Durchgangsflugpreise durch End-on-End-Kombination möglich
    – Minimum Stay: entfällt
    – Maximum Stay: entfällt
    – Ticketing/Bezahlung: ausschließlich auf Lufthansa Dokument
    – Kinderermäßigung: Business & Economy Class 25%, First Class keine Ermäßigung
    – Infantermäßigung: 90%
    – Transfers: nicht erlaubt
    – Stopover: nicht erlaubt
    – Buchungsklasse: F, J, Y
    – Umbuchungen: gebührenfrei möglich
    – Erstattung: gebührenfrei möglich
    – Kombinationen: End-on-End Kombination nur mit Tarifen gleicher Tarifart erlaubt
    – Couponreihenfolge: frei wählbar
    Weitere Details finden Sie in Kürze in den FAQs unter:
    lh-onlineinfo.de (User-ID: lh, Passwort: online) / Infodienste.
    Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Lufthansa Sales und Service Team gerne zur Verfügung.
     
  8. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Versteh ich das richtig, dass Lufthansa jetzt einfach einen Tarif anbieten will, bei dem man einzelne Segmente verfallen lassen kann, bei den anderen Tarifen aber alles beim alten bleibt? Unter "individuellen Tarifbedingungen", mit denen sich das AGB-Recht aushebeln ließe, würde ich was anderes verstehen wollen.
     
  9. Alligator

    Alligator Diamond Member

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    nur mal als Beispiel: normale F fullfare FRA-LAX return 10.700 Euro, als FCOUPON Tarif 21.076 Euro.

    Da wird der Buchungsansturm auf die Tarife, die das Tauschen der Coupons in der Reihenfolge erlaube, schier gewaltig sein!


    30APR10**30APR10/LH FRALAX/NSP;AT/TPM 5794/MPM 6952
    *** FOR STAR ALLIANCE RTW* SEE FQD XYZXYZ EG:FRAFRA ***
    LN FARE BASIS OW EUR RT B PEN DATES/DAYS AP MIN MAX R
    01 FCOUPON 10538 21076 F - - - + - - 12M R
    02 F77OW 9067 F - - - - - - M
    03 JCOUPON 6160 12320 J - - - + - - 12M R
    04 F77RT 10700 F - - - - - - M
    05 J77OW 4642 J - - - - - - M
    06 YCOUPON 4206 8412 Y - - - + - - 12M R
    07 Y77OW 4204 Y - - - - - - M
    08 J77RT 6640 J - - - - - - M
    09 JFFDEW 6199 J - - - + - - 12M R
    10 CFFDEW 5620 C - - - + - - 12M R
    11 Y77RT 4988 Y - - - - - - M
    12 DFFDEW 4720 D - - - + - 3 12M R
    13 Y1USW 3767 Y - - - + - - 12M R
    14 ZRCDEW 3320 Z + - - +21+ + 12M R
    15 ZSPEC 2659 Z + - - +60+ 7 12M R
    16 BFFDEW 2085 B - - - + - - 12M R
    17 BLRCDEW 1284 B + S13APR 28MAY+ - SU+ 12M R
    18 MLRCDEW 1014 M + S13APR 28MAY+ +SU+ 12M R
     
  10. miles-and-points

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    Das mag sein. Aber darauf kommt's wohl eher weniger an. :idea:
     
  11. SHxxx

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    Ach, lass es doch einfach sein.
     
  12. miles-and-points

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    Du wirst doch nicht im Ernst annehmen, daß es irgendwen
    interessiert, was Du worunter "verstehen wollen" würdest?
    Das solltest Du Experten überlassen. Oder wie heißt es bei
    Euch so oft? "Das Leben ist kein Ponyhof/Wunschkonzert".

    Laß stecken. :lol:
     
  13. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Leb doch bitte Deine Persönlichkeitsstörungen bei den "roten Horden" auf Bangkoks Straßen aus. Die wissen das sicher (noch) mehr zu schätzen.
     
  14. miles-and-points

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    Es gibt in Foren immer wieder "Personen", denen es nicht um's Thema geht.
    Ist nicht unbedingt "schön", einigermaßen befremdlich, aber unvermeidbar.

    Laß stecken. :mrgreen:
     
  15. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Gut, dann ist ja (endlich) alles gesagt.
     
  16. spongebob

    spongebob Bronze Member

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    T-15..........
     
  17. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Naja, hier auf diesem Board sind natürlich die LH Verteidiger stark beim Posten. Ich bin ja schon in der Vergangenheit hier massiv beschimpft worden nur für den Hinweis das diese AGB Bestimmungen schon immer illegal waren. Es war noch nie ( auch nicht in Vor-Internetzeiten ) rechtlich durchsetzbar was hier immer verteidigt wurde: das die LH ( oder jede andere Airline ) verlangen kann wie ich meine bezahlten Flugtickets abfliege. Ich hatte ja mal das Beispiel mit der Farbe aus dem Baumarkt gebracht. Ein wichtiger Aspekt bleibt bisher auch unerwähnt: die Verbraucherverbände hatten auch explizit dagegen geklagt das ich bei einfachen return Flügen ( also wirklich nur 2 Segmente insgesamt ) den Hinflug verfallen lassen kann ohne das die Airline den Rückflug canceln darf. Bei dieser Verfahrensweise hat die LH sich auch schon in der Vergangenheit blutige Finger geholt und sich ja zuletzt 2008 bei der Klage einer deutschen Firma eine Abfuhr eingehandelt. Es wurde vom BGH klar festgestellt das die Airline bei einem nicht angetretenen Hinflug den Rückflug NICHT Streichen darf, aber wie gesagt das war auch vorher schon so. Es gibt kein Recht der Airline den Kunden zum Fliegen zu zwingen, natürlich gibt es auch kein Recht des Kunden bei non-refundable Tickets dann eine Rückerstattung für die verfallenen Segmente zu verlangen.
    Auch die neue Regelung halte ich für Fragwürdig. Man müsste jetzt jeden Kunden bei Ticketkauf explizit darauf hinweisen oder besser unterschreiben lassen das er die neuen Regelungen verstanden hat. Das sich 99.9% aller Fluggäste nie mit den seitenlangen Tarifbestimmungen auseinandersetzen ist bekannt und wird von den Gerichten auch anerkannt. Da warten schon die nächsten Verfahren der Verbraucherverbände....
     
  18. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    @BER Flyer: Genau dort liegt mein "Verständnisproblem": Die neuen Tarifbedingungen sind doch genau so AGB wie das zuvor, für eine "individuelle Vereinbarung", bei der das AGB-Recht unanwendbar würde, müsste man jedes Mal darauf hinweisen, dass es sich um einen Flug handelt, bei dem die Segmente in der angegebenen Reihenfolge abgeflogen werden müssen.

    Nun ja, wenn ich mal ganz besonders viel Zeit und Lust habe, schaue ich mir das rechtlich noch einmal genauer an.
     
  19. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Ja, sehe ich ähnlich. Sollte LH ( oder auch jede andere Airline ) jetzt einfach die unzulässigen Klausen von den AGB in die Tarifbestimmungen verschieben ist die erste Abmahnung eines Verbraucherbandes in wenigen Wochen zu erwarten. Dazu kommt das die LH ja ein "common Carrier" ist und eigentlich gar keine individuellen Verträge schliessen darf.
     
  20. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Ich habe das Urteil nicht gelesen , was an sich eine feine Sache ist wenn es kommentieren möchte aber hier geht es doch um einen simplen Sachverhalt :

    In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen dürfen laut BGH wohl keine individuellen Regeln versteckt werden , wie z.B. das Abfliegen in einer Reihenfolge , die sich auf einen bestimmten Buchungstarif beziehen .

    Sofern der Anbieter das vor dem Hintergrund eines besonderen Tarifs so möchte muß es in Zukunft im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme dieses Tarifs individuell dem Kunden bekannt gegeben werden . So wie zum Beispiel auch bei verbilligten Tickets , bei denen eine Übernachtung von Samstag auf Sonntag vorkommen muß .
     

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