BKK mit *A, Economy, 3 Pers, ab ZRH, FRA oder MUC, Nov 2008

Dieses Thema im Forum "Fliegen zum Best Price" wurde erstellt von woodyschaf, 16. März 2008.

  1. woodyschaf

    woodyschaf Pilot

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    Wir hatten genau diese Erfahrung schon vor ca. 3 Jahren machen müssen, als Thai schon einmal die günstigsten Klassen vom sammeln ausgeschlossen hatte. Ich hatte ebenfalls über Lufthansa gebucht und wollte bei M&M sammeln.
     
  2. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Danke für den Hinweis. Da kann man jetzt wohl nichts machen. Sollte es keine Meilen mehr für M&M geben, hoffe ich mal, dass ein anderes Star Alliance Programm noch Meilen gibt.
     
  3. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Vor gericht könntest Du die Meilen wahrscheinlich einklagen, da natürlich die Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten!
     
  4. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Genau da war ich mir aber nicht sicher, ob der Vertrag nur über die Beförderung geschlossen wird, oder aber Bonusprogrammkonditionen mit beinhaltet. Immerhin ist meine M&M Nummer hinterlegt und es wurde über das Lufthansa Portal gebucht. Ich könnte also schon versuchen zu argumentieren, dass die M&M-Sammelbedingungen Grundlage meiner Entscheidung waren, den Flug in dieser Buchungsklasse zu buchen. Ob das vor Gericht Bestand hätte weiß ich aber nicht...
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Welchen immensen Streitwert legst du den da zu Grunde, und wuerde dir wirklich nichts besseres einfallen als mit so einem Bloedsinn die Gerichte zu blockieren. Wieviel Langeweile muss man haben wenn man sich Monate im vorraus schon Gedanken macht wie man sich im Notfall die entgangenen Meilen besorgt. Ganz ehr lich mit ein paar WAMS Abos geht das problemloser.
     
  6. hlewen

    hlewen Gold Member

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    :shock: Habe ich gesagt, dass ich deswegen klagen würde? Außerdem hast Du die Quotes oben falsch gesetzt! Es geht hier einfach nur um eine rechtliche Überlegung. Natürlich würde ich dafür nicht vor Gericht ziehen. Hat ja auch kein Mensch (außer Dir) behauptet. Und der Zusammenhang zwischen Statusmeilen, welche ich auf Flügen sammele um einen Status zu erlangen und WAMS Abos, die mir Prämienmeilen bringen, die ich u.a. für Flugprämien einsetzen kann, erschließt sich mir auch nicht. Aber ich bin da stets für Erläuterungen offen...
     
  7. Guest

    Guest Guest

    :shock: Achso du bist einer von den 3 Menschen hier im Forum die Wert auf Statusmeilen legen, sorry das konnte ich nicht ahnen.
    Warum diskutierst du sonst die rechtlichen Moeglichkeiten, wenn du diese im Zweifelsfall nicht auch durchsetzen moechtest? Pure Langeweile? Versteh ich gut das ist auch der Grund warum ich hier im Forum poste :mrgreen:
    Meiner Meinung nach hast du vor Gericht kaum Chancen die Meilen einzuklagen, der diese ja "nur" ein unwesentlichen Bestandteil des von dir geschlossenen Befoerderungsvertrag betreffen. Vergleiche doch hier z.B. wie verfahren wurde wenn du aus versehen in der alte C klasse gelandet. Wenn der Richter kein Meilensammler ist wird er in den Meilen bestenfalls eine freiwillige Zugabe seitens der Airline sehen.
     
  8. hlewen

    hlewen Gold Member

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    Kein Problem, konntest Du ja wirklich nicht ahnen. Und für die Statusmeilenplanung ist es natürlich schon entscheidend zu wissen ob man nun (zumindest 50%) Statusmeilen bekommt oder nicht.
    Nenn es persönliches Interesse oder was auch immer. Recht war ein (wenn auch kleiner) Bestandteil meines Studiums, insofern habe ich mir etwas gesunde Neugier aufbewahrt. Außerdem ist es immer gut zu wissen, wie die rechtliche Situation aussieht, dass könnte die Position in einem Gespräch mit M&M stärken. Pure Langeweile eher weniger, bisher habe ich auf meine Fragen in diesem Forum fast immer eine gute Antwort bekommen, es hat für mich also durchaus auch Nutzen hier zu posten bzw. mitzulesen.
    Genau das ist ja die Frage: Sind sie ein (wenn auch nur unwesentlicher) Bestandteil des Beförderungsvertrags oder nicht. Unabhängig davon würde ich aber nicht wegen so etwas vor Gericht gehen.
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Ich habe auch ein ausgepraegtes Interesse an "Recht", es muesste dir in einem Gerichtsverfahren (das vor einem Amtsgericht landet) gelingen die Meilen, und in diesem Fall die 50% der Meilen als Bestandteil des Vertrages zu erklaeren. LH wird sicher argumentieren koennen das es sich um eine freiwillige, geringwertige Zugabe handelt. Wenn dann der Richter kein Vielflieger ist.... und man muesste sich wahrscheinlich im Vorfeld durch die AGBs von M&M durchlesen - dazu ist mir gerade nicht langeweilig genug.
     

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