Buchung Rechtskräftig ?

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von thacoga, 2. März 2015.

  1. thacoga

    thacoga Newbie

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    Hallo Leute,

    ich hab mich hier angemeldet, da ich denke dass hier einige soetwas vielleicht
    auch schonmal durchgemacht haben.

    Ich habe im Dezember 2014 eine Reise gebucht bei 5vorFlug.
    5vorFlug bietet ja die möglichkeit cash vor ort oder anders zu bezahlen.

    Jetzt habe ich den Flug nicht angetreten und auch nichts bezahlt, da ich
    kurzfristig etwas besseres gefunden hatte.

    Mitte/Ende Dezember erhalte ich die erste Mahnung per Post von 5vorFlug, das
    ich verpflichtet bin den gesamten betrag zu bezahlen.

    Zu dieser Zeit war ich aber bereits in Urlaub mit einem anderen Reiseveranstalter und
    hab dann 1 Woche später die zweite Mahnung gekriegt. Natürlich wurde mir auch mit Gerichtsvollzieher gedroht.

    Meine Mutter ist hingegangen und hat das dann nach der zweiten Mahnung ohne meines Wissens bezahlt.
    Als ich aus dem Urlaub zurück bin sah ich dann erst die Mahnungen.

    Meine Mutter dachte jetzt dass Sie uns eine dritte Mahnung schicken und dann der Gerichtsvollzieher dann kommt.

    Schön und gut, ich war ziemlich angepi**t, dass meine Mutter das für mich bezahlt hat, da ich Notfalls vor Gericht ziehen würde
    und ich mir denke das 5vorFlug auf keinenfall ein Aufwand betreibt um mich noch mehr auszunehmen. Und wenn ja, ich habe nicht viel Besitz :)

    Jetzt dachte ich dass Thema wär durch usw. aufeinmal ruft mich gestern (knapp 3 Monate später) das Mahnwesen von 5vorFlug an und behauptet aufeinmal
    das der Betrag niemals ankäme und Sie nichts auffinden können und Ich Ihnen am besten meine Überweisung nochmal zur Überprüfung schicke.

    Meine Fragen,

    1. Als ich die Buchung getätigt habe, bin ich einen Kaufvertrag eingegangen ? Ich habe ja noch nichts gezahlt. Sogesehen bin ich doch dann vom Kaufvertrag zurückgetreten ?
    2. Haben die das Recht mir mit einem Gerichtsvollzieher zu drohen?
    3. Falls der Kaufvertrag trotzdem besteht, gibt es eine Möglichkeit ihn anzufechten?
    4. Darf ich mein Geld zurückverlangen? Also das was meine Mutter gezahlt hat und nicht ich.
    5. Haben die das Recht, drei Monate später mir immernoch Mahnungen oder so zu schicken ?

    6. Wer wäre hier bei anfechtung rechtlich im Vorteil?

    Fazit: Nie wieder 5vorFlug :)

    Danke
    thacoga
     
  2. thacoga

    thacoga Newbie

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    sry ich hab keine bearbeiten funktion gefunden.

    Noch eine Frage.

    Falls es bis zum Gerichtsvollzieher kommt, hat dieser das Recht die Sachen meiner Eltern zu nehmen oder nur meine ? Aus meiner Sicht nur mein Eigentum oder ?
     
  3. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    Ja.

    Ja.

    Man kann alles "anfechten", aber nicht (immer) mit Erfolg.

    Sie können immer alles "zurück verlangen", aber ob dem Verlangen gefolgt wird, wage ich zu bezweifeln.


    Mahnungen verschicken kann jeder jederzeit. Auch hier entsteht die Frage, ob die gerechtfertigt sind und diese dann Bestand in einem strittigen Verfahren haben.

    Diese Frage stellt sich nach dem Geschilderten nicht.
     
  4. thacoga

    thacoga Newbie

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    Okay, danke für die zügigen Antworten.
    Sogesehen bin ich am Ar*** und kann das Geld jetzt auch vergessen,
    da keine Möglichkeit besteht es zurückzuholen, weil die mehr im Recht
    sind als ich.
     
  5. chrisclose

    chrisclose Co-Pilot

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    Armes Deutschland.

    Fazit: Die Geschäftsfähigkeit sollte nicht ausschließlich am Alter festgemacht werden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2015
  6. think-plane

    think-plane Lotse

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    Welches zusätzliche Kriterium solte noch herangezogen werden und wie soll die Erfüllung dieses Kriteriums überprüft werden?
     
  7. TanteJu

    TanteJu Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es genügt im konkreten Fall Beiträge in einem oder mehreren Foren zu lesen.

    Der Fragestil erinnert an einen alten Bekannten.
     
  8. weizenbier

    weizenbier Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Mach´doch einfach selbst einmal Vorschläge, auch, wenn sie -wie meine nachstehenden Vorschläge dokumentieren- mehr un- als sinnig sind:

    "Sollte der Betreffende einen Rechtschreibtest erfolgreich absolviert haben"
    " Erlangung der Hochschul- oder FH-Reife mit Vorlage des entspr. Zeugnisses" oder
    " Abschluss eines Vertrages nur für über 75-jährige und nur im Beisein ihrer Großeltern"
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. März 2015

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