Rechtlich nicht - hier die Betrugsdefinition, wobei in der Schweiz zur Luege noch die sog. "Arglist" hinzukommt. http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
Bei der Prüfung um Verstöße gegen Wettbewerbsregeln gilt das von Dir beschriebene. Selbstverständlich können Vertragspartner gerichtlich überprüfen lassen, wenn sie der Meinung sind, das der eine den Vertrag unter Verstoß gegen geltende Rechte und Normen zu Lasten des anderen auslegt bzw. falls einer Seite eine dominierende Position in der Vertragsgestaltung zukommt, daß diese Willkür bei der Festsetzung der Bedingungen zu lasten der anderen Seite walten lässt, die sich außerhalb des rechtlich zulässigen Spielraumes bewegt. Es ist immer nur eine Frage der Kosten-Nutzen-Rechnung, ob das sich für eine einzelne Person rentiert. VG Kasi