Nach Löschung des ersten Beitrages zu diesem Thema neuer Versuch in der Hoffnung, dass er keine Foren-Regel verletzt: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Prämiendokumenten lt. Teilnahmebedingungen des Vielfliegerprogramms Miles & More rechtmäßig ist. http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=69203&pos=5&anz=159 Übrigens: Nach der vom Bundesgerichtshof nicht beanstandeten Klausel in den Teilnahmebedingungen des Vielfliegerprogramms Miles & More ist nicht nur der Verkauf von Prämiendokumenten verboten. Auch das Verschenken ist nur eingeschränkt erlaubt, nämlich ausschließlich “an Personen zu deren eigener Nutzung, mit denen der Teilnehmer durch eine gegenseitige Beziehung persönlich verbunden ist, z. B. Verwandte, Freunde und Bekannte, nicht jedoch in andere Prämien oder Geldbeträge“ (Nr. 2.4.8 ). Ob und wie das geprüft werden kann, ist eine andere Frage …